Keine Unregelmäßigkeit begangen

Fraktionsgelder: Andreas Pöder freigesprochen

Samstag, 13. Mai 2023 | 10:17 Uhr

Bozen – Nach zwei vom Kassationsgericht annullierten Urteilen ist der ehemalige Landtagsabgeordnete Andreas Pöder vom Oberlandesgericht in Bozen in Sachen Fraktionsgelder definitiv freigesprochen worden.

Die Anklage hatte ihm in der ersten Instanz vor vier Jahren vorgeworfen, während der Legislaturperiode von 2008 bis 2013 Fraktionsgelder unrechtmäßig verwendet zu haben bzw. die Verwendung nicht entsprechend belegen zu können. Wie das Tagblatt Dolomiten berichtet, lautete der Vorwurf auf Unterschlagung im Amt. Der frühere Abgeordnete der BürgerUnion wurde zu einer Strafe von 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Nachdem das Urteil auch in der zweiten Instanz bestätigt worden war, wandte sich Pöder an das Kassationsgericht. Er argumentierte unter anderem, eine fraktionsinterne Regelung konform mit der damaligen Gesetzeslage habe es ihm ermöglicht, dass – bei nicht ausreichenden Mitteln auf dem Fraktionskonto – die Gelder privat vorgestreckt werden konnten, wenn dies später ausgeglichen wird. Belege seien gemäß interner Regelung ein Jahr lang aufgehoben worden.

Im Juli 2021 gab die Kassation der Beschwerde statt und verwies den Fall ans Oberlandesgericht Trient. Am 3. März 2022 erging dort das Urteil, dass die Vorhaltungen bezüglich der Jahre 2008 und 2009 verjährt seien. Das Strafmaß wurde auf ein Jahr und fünf Monate gesenkt.

Pöder zog erneut vors Höchstgericht – wieder mit Erfolg: Nun ist es zum rechtskräftigen Freispruch am Oberlandesgericht in Bozen gekommen. Die Urteilsbegründung liegt in 90 Tagen vor.

Von: mk

Bezirk: Bozen