Verweis auf neue Studie

Freiheitliche: „Bei den Löhnen brennt‘s“

Mittwoch, 13. September 2023 | 12:09 Uhr

Bozen – Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair mahnt dringenden Handlungsbedarf bei der Lohngestaltung in Südtirol an. In der neu erschienenen Studie „Jobpricing Geography Index“ fällt das Durchschnittseinkommen in der Region um zwei Plätze zurück. „Die Folge ist, dass immer breitere Schichten von einer Verschlechterung der Lebensqualität und von einer steigenden Armutsgefährdung betroffen sind“, so die Freiheitlichen.

„Bei den Löhnen in Südtirol brennt‘s im wahrsten Sinne des Wortes“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest, „denn im Hochpreisland lässt es sich mit Niedriglöhnen kaum noch leben und die Inflation nagt an der verbliebenen Kaufkraft. Gemäß der Studie ‚Jobpricing Geography Index‘ ist die Region Trentino-Südtirol im Vergleich mit anderen Regionen abgerutscht. Erschwerend zu den höheren Durchschnittseinkommen in den Regionen Lombardei, Latium und Ligurien kommen in Südtirol die ganzjährig hohen Preise – sowohl für Lebensmittel als auch für Energie – hinzu. Betrug im Jahr 2022 das durchschnittliche Einkommen auf dem Staatsgebiet etwa 30.830 Euro, lag es in der Region Trentino-Südtirol mit 31.706 Euro etwas darüber, während es in der Lombardei mit 33.452 Euro deutlich mehr ausmachte“, so Mair.

„Als erste Maßnahme fordern wir einen Inflationsausgleich der Löhne bei bestehenden Landeskollektivverträgen und damit eine Lohnerhöhung im Ausmaß von zehn bis 13 Prozent, um die Kaufkraft der Südtiroler wenigstens wieder auf das Vorkrisenniveau zu bringen“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Ein wesentliches Problem in Südtirol ist die Tatsache, dass die staatlichen Kollektivverträge nicht die Lebenswirklichkeit im Hochpreisland Südtirol widerspiegeln. Abwanderung, der Mangel an Fachkräften und ein niedriges Lohnniveau sind die Folgen“, erläutert Ulli Mair.

„Als längerfristiges Ziel muss die Autonomie dahingehend ausgebaut werden, dass sämtliche Fragen der Kollektivverträge in die primäre Zuständigkeit des Landes fallen. Landestarifverträge müssen die nationalen Kollektivverträge ersetzen, damit das Land einen rechtlichen Rahmen festlegen kann, außerhalb dem sich die Verhandlungspartner nicht zu bewegen haben – auch bei Kollektivverträgen im Privatsektor“, unterstreicht Ulli Mair abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen