Von: luk
Bozen – Der freiheitliche Gesundheitssprecher Dr. Johann Busetti warnt davor, die Schuld für die Versorgungsengpässe bei medizinischer Schutzausrüstung einzig und allein der Führungsspitze des Sanitätsbetriebes zuzuweisen und verweist indessen auf die “Versäumnisse” der Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit bei der Pandemie-Vorsorge.
„Die Corona-Pandemie hat in Südtirol die Krankenanstalten, die Seniorenheime, die Behindertenheime und alle öffentlichen institutionellen Einrichtungen kalt erwischt. Jetzt mit dem Finger auf den Gesundheitslandesrat und den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes zu zeigen und ihnen die volle Schuld für die Probleme bei der Versorgung mit Schutzausrüstung zuzuweisen, greift zu kurz“, so der langjährige Arzt.
„Für die Probleme wesentlich mitverantwortlich sind die Primare der vier Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit in Bozen, Meran, Brixen und Bruneck. In ihren Aufgabenbereich fällt nämlich die Ausarbeitung von Notstandsplänen bei Epidemien und Pandemien, sowohl für den Bevölkerungsschutz, den Krankenanstalten, den Pflegeheimen, im Seniorenbereich, im Behindertenbereich, den Schulen und allen öffentlichen institutionellen Einrichtungen. Diese Pläne müssen dem Generaldirektor und dem Gesundheitsdirektor unaufgefordert jährlich vorgelegt werden. Zusammen mit den Verantwortlichen der Zivilschutzbehörde, dem Regierungskommisär, der Polizei sowie der Feuerwehren müssen die Pläne evaluiert, die Sanitätsmaterialen besorgt und in Lagern bereitgestellt werden. Für die Verteilung der Schutzmaterialien muss ein klarer Logistikeinsatzplan erstellt werden. Darüber hinaus müssen Katastrophenübungen durchgeführt werden, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Leider hat es bei der Erfüllung all dieser Aufgaben offensichtliche Versäumnisse gegeben, die maßgeblich zur Verschärfung der kritischen Lage beigetragen haben“, so Busetti.
„Landesrat Widmann antwortete in einem Fernsehinterview mit Rai Südtirol auf die Frage, warum Schutzmaterial nicht in genügender Menge gelagert wurde, dass der Rechnungshof eine Lagerung von größeren Mengen nicht goutiert hätte. Dies ist ein schwacher Versuch, davon abzulenken, dass die Südtiroler Landesregierung seit Jahren ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen ist, ein Mindestmaß an Vorsorge für Epidemien und Pandemien zu treffen. Sogar wenn der Sanitätsbetrieb sich laut Rechnungshof nicht auf Pandemien vorbereiten dürfe, der Bevölkerungs- und Zivilschutz hat allemal das Recht dazu und kein Rechnungshof könne sich über die Notstandsvorsorge stellen. Unser Land war für eine Epidemie einfach nicht gerüstet“, so Busetti abschließend.