Von: mk
Bozen – “Diese Vereinbarung”, erklärt Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, “baut auf einer bereits bestehenden auf, sie wurde jetzt erweitert und ist für die kommenden fünf Jahre gültig”. Die Vereinbarung zwischen der Agentur für Bevölkerungsschutz, der staatlichen Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato und dem Regierungskommissariat sieht eine gegenseitige Unterstützung bei Zugunfällen und Katastrophen vor.
Diese Vereinbarung gilt in Südtirol für die Strecke zwischen Salurn und Brenner, Franzensfeste und Innichen und Bozen-Meran. Im Falle von Eisenbahnunfällen oder wenn ein Zug aus technischen Gründen am Weiterfahren gehindert wird, kann der Einsatz des Landesbevölkerungsschutzes angefordert werden. Andererseits hat sich die Eisenbahngesellschaft bereit erklärt, in einem Katastrophenfall mitzuhelfen und Züge und Busse für den Transport von Freiwilligen Helferinnen und Helfern oder von Gerätschaften zur Verfügung zu stellen. So können nun laut dieser Vereinbarung das Zugpersonal und die Freiwilligen des Zivilschutzes im Falle einer Naturkatastrophe zusammenarbeiten und gemeinsam lebensnotwendige Güter wie Wasserflaschen oder Decken verteilen. Zudem stellen die Ferrovie dello Stato im Katastrophenfall Schlafwagen und Busse zur Verfügung, Gelände in der Nähe von Bahnhöfen zur Errichtung von Basislagern oder provisorischen Logistik-Standorten sowie Drohnenaufnahmen. Vereinbart wurden zudem gegenseitige Ergänzungen von Alarm- und Einsatzplänen.
“Das Landeswarnzentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz stellt die Produkte des Landeswarnsystems für Zivilschutzzwecke an die Eisenbahngesellschaft bereit, damit diese die möglichen Auswirkungen auf den Zugbetrieb feststellen und die nötigen Maßnahmen für das Notfallmanagement ergreifen kann”, erläutert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger. Die Vereinbarung sieht außerdem den Austausch aller zivilschutzrelevanten Daten vor.
Meldekopf für alle Schadenslagen ist die Berufsfeuerwehr im Landeslagezentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz, diese sorgt für die Alarmierung aller Einsatzkräfte über die Landesnotrufzentrale. Die Leitung und Koordination der Sofortmaßnahmen des Landesbevölkerungsschutzes erfolgt durch die Landesleitstelle. Die Agentur für Bevölkerungsschutz aktiviert im Falle eines Schadensereignisses die in ihre Zuständigkeit fallenden Verfahren zur Notfallbewältigung, wobei sie auf die Berufsfeuerwehr, die Einheitliche Notrufzentrale, das Landeslagezentrum, die Landesleitstelle, die gemeinsame Einsatzleitung vor Ort mit den Freiwilligenorganisationen zurückgreift.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (30. November) Sitzung dieser Vereinbarung auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat Schuler zugestimmt.