Regionalrat tagt

Gemeindewahlen auf Herbst verschoben

Montag, 17. Mai 2021 | 13:22 Uhr

Bozen/Trient –  Ein Gesetzentwurf der Regionalregierung sieht für Gemeinden, in denen heuer gewählt wird, eine Zeitspanne zwischen 1. September und 15. November vor. Der Regionalrat hat ebenso ein Gesetz zur vereinfachten Wettbewerbsverfahren für die Personalaufnahme während des Notstands verabschiedet und eine Anpassung der Dienstordnung für das Presseamt genehmigt.

Gesetzentwurf Nr. 37: Dringende Bestimmungen betreffend den Aufschub des Wahltermins im Frühjahr 2021 für die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte (eingebracht von der Regionalregierung). Aufgrund der Covid-Krise wäre es nicht möglich gewesen, die für zwei Gemeinden im Trentino und für drei Gemeinden in Südtirol im Frühjahr anzuberaumen, daher sollen sie mit diesem Gesetz an einem Sonntag zwischen dem 1. September 2021 und dem 15. November 2021 stattfinden.

Ass. Lorenzo Ossanna unterstrich vor allem die Dringlichkeit der Maßnahme, die die Gemeinden Meran, Nals, Glurns, Bondone und Terragnolo betreffe. Dazu komme noch Brentonico. Der Gesetzentwurf sehe auch eine Senkung der Unterschriftenzahl auf ein Drittel und eine Erhöhung der Entschädigungen für die Wahlämter vor.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem der Wahltermin auf einen Sonntag zwischen 26. September und 31. Oktober 2021 festgelegt werden soll. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitspanne lasse der Regionalregierung zu viel Spielraum. Ein Wahltag am 5. September würde bedeuten, dass der Wahlkampf mitten im August stattfinden müsste, wenn viele Bürger im Urlaub seien.
Alex Marini (Movimento 5 Stelle) forderte mit einem Änderungsantrag für die Zeit des Covid-Notstands die Senkung der Zahl der für ein Referendum nötigen Unterschriften auf ein Drittel. In der Schweiz und in den USA fänden derzeit Referenden über die Befugnis der Exekutive bei Covid-Notmaßnahmen statt. In unserer Region hingegen sei die Gewaltenteilung kein Thema, und man missachte das Wahlrecht der Bürger, indem man Wahlen vertage. Die Kommission, die über die Zulässigkeit von Referenden entscheide, sei noch nicht eingesetzt worden. Die Bürgermeister hielten Referenden für einen Störfaktor. Seit Beginn des Notstands habe man zwischendurch ins Gasthaus oder zur Messe gehen können, aber ein Referendum sei unmöglich gewesen. Marini kritisierte auch, dass der Gesetzentwurf keine technischen Neuerungen vorsehe, etwa die Fernwahl für Studenten oder Kranke. Neben den Entschädigungen für die Stimmzähler hätte man auch die Gehälter aller erhöhen sollen, die unter Gesundheitsrisiko arbeiten mussten. Statt des vorgeschlagenen Zeitraums für die Gemeindewahlen hätte man auch eine Zusammenlegung mit den Referenden auf Landesebene vorsehen können.

Auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne) hielt den Zeitrahmen für zu weit angelegt. Eine Wahlkampagne im August wäre nicht opportun.

Paul Köllensperger (Team K) teilte diese Kritik.

Ass. Lorenzo Ossanna sah die lange Zeitspanne als Vorsichtsmaßnahme, da man nicht wisse, wann der Notstand vorbei sei.
In der Artikeldebatte (2 Artikel) erneuerte Alessandro Urzì seine Kritik an der langen Zeitspanne für die Wahlen. Ein Wahlkampf im August sei unbedingt zu vermeiden. Sein Antrag auf Kürzung der Zeitspanne wurde mit 18 Ja, 34 Nein und acht Enthaltungen abgelehnt.

Art. 1 wurde mit 42 Ja, einem Nein und 20 Enthaltungen genehmigt.

Der Änderungsantrag von Alex Marini zu den Unterschriften für Referenden wurde mit 21 Ja, 35 Nein und sechs Enthaltungen abgelehnt, ebenso ein zweiter Antrag Marinis zur Zusammenlegung von Wahlen, den Ass. Ossanna für interessant, aber derzeit undurchführbar hielt.

Art. 2 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.

In seiner Stimmabgabeerklärung zum Gesetz bedauerte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) das geringe Interesse für seinen Vorschlag, den Zeitrahmen für die Wahlen enger zu setzen. Man zeige wenig Respekt gegenüber der Opposition, daher werde sich diese in den nächsten Sitzungen mehr Gehör verschaffen.

Es sei wahrscheinlich einzigartig, wenn in unserer Region das Wahlrecht der Bürger beschnitten werde, kritisierte Alex Marini (Movimento 5 Stelle). Auch der Rechnungshof habe dazu Bedenken geäußert.

Der Gesetzentwurf wurde mit 38 Ja und 20 Enthaltungen genehmigt.

Gesetzentwurf Nr. 39: Dringende Bestimmungen zur Vereinfachung der Verfahren für die öffentlichen Wettbewerbe aufgrund des epidemiologischen Notstands wegen Covid-19 (eingebracht von der Regionalregierung). Wegen der Pandemie wurden viele Wettbewerbe aus Sicherheitsgründen ausgesetzt, während andererseits Neueinstellungen dringend nötig gewesen wären, zum einen wegen der vorzeitigen Pensionierungen (“Quote 100”), zum anderen, um die außerordentlichen Unterstützungsmaßnahmen für Personen und Betriebe umzusetzen, wie Ass. Lorenzo Ossanna erklärte. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Vereinfachungen vor, um die Wettbewerbe – auch durch IT-Mittel bzw. per Videokonferenz – durchführen zu können.

Die 2 Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 50 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 24: Änderungen zum Artikel 15 Absatz 3 des koordinierten Textes der Personaldienstordnung des Regionalrats, genehmigt mit Dekret des Präsidenten des Regionalrats Nr. 87 vom 18. Oktober 2018, betreffend Information, Presse und Öffentlichkeitsarbeit (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates). Das Verfassungsgericht hat den bisherigen privaten Kollektivvertrag zwischen Journalistengewerkschaft und Verlegern für nicht auf öffentliche Verwaltungen anwendbar erklärt, daher ist eine eigene Regelung nötig.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) plädierte für eine Vertagung. Es gehe um das Presseamt des Regionalrats, und diese Frage sollte vom neuen Regionalratspräsidenten geklärt werden, der in Kürze gewählt werde. Es gehe hier um ein paar heikle Fragen, die vertieft werden müssten. Man wisse auch nicht, ob die zuständigen Gewerkschaften gehört wurden. Die Journalisten der Presseämter seien jedenfalls keine Verlautbarungsorgane, sondern sie hätten eine Berufsethik einzuhalten, die Neutralität zu wahren und nicht die Lohnschreiber des amtierenden Machthabers zu sein.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) stellte fest, dass der Präsident und nicht das Präsidium die Journalisten der Presseämter aussuche, deren Aufgabe es wäre, der Institution mehr Gehör zu verleihen. Auch er sehe den Bedarf, die Sache zu vertiefen. Die SVP habe wenig Interesse, den Regionalrat aufzuwerten. Der Bereich müsse auf jeden Fall geregelt werden.

Präsident Roberto Paccher erklärte, dass es im Beschluss nicht um die Verhandlungen mit den Gewerkschaften gehe. Bereits öfter sei die reguläre Einrichtung eines Presseamtes angemahnt worden, und dafür brauche es eine Anpassung der Dienstordnung.

Alex Marini (Movimento 5 Stelle) räumte die Notwendigkeit dieser Anpassung ein, sah aber noch Klärungsbedarf. Er sah es kritisch, dass die Journalisten vom Präsidenten ausgewählt würden, also von einem Mehrheitsvertreter. Es brauche ein Reglement für das Presseamt, ebenso sei der Aufgabenbereich zu definieren, etwa die Frage, ob über die Gesetzgebungskommissionen berichtet wird, ob die neuen Medien bedient werden u.a. Zur Klärung dieser Fragen sollten die Fraktionssprecher einbezogen werden.

Präsident Paccher betonte, dass es in diesem Beschlussvorschlag nur um die Anpassung der Dienstordnung gehe, Aufgaben, Arbeitsvertrag usw. würden hier nicht geregelt.

Giorgio Tonini (PD) unterstützte die Forderung nach Vertagung, die Dringlichkeit sei nicht gegeben. Dem Urteil des Verfassungsgerichts sei auf jeden Fall Rechnung zu tragen. Eine Vertagung sei auch aufgrund der Neuwahl des Präsidenten opportun. Als langjähriger Journalist im Presseamt der Provinz Trient – der wegen zu viel Eigenständigkeit entlassen wurde – wisse er, worum es gehe. Ein Presseamt brauche eine bestimmte Unabhängigkeit, gerade in einer parlamentarischen Institution, wo die Vielfalt der politischen Meinungen zu respektieren sei.

Präsident Roberto Paccher betonte, dass es hier nur um eine technische Anpassung gehe, die die Anwendung eines eigenen Kollektivvertrags ermögliche, wie vom Verfassungsgericht angemahnt. Mit diesem Beschluss, der auf ein Abkommen von Anfang Mai fuße, greife man keiner inhaltlichen Entscheidung vor.

Der Beschlussvorschlag wurde mit 33 Ja und 28 Enthaltungen angenommen.

Die nächste Sitzung des Regionalrats ist für 26. Mai vorgesehen (in Präsenz).

Von: luk

Bezirk: Bozen