Von: luk
Bozen – Der Landtag hat heute die Generaldebatte zum Omnibusgesetz wieder aufgenommen: Landesgesetzentwurf Nr. 85/21: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, Kultur, örtliche Körperschaften, Landesämter und Personal, Berufsbildung, Bildung, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Raum und Landschaft, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Bodenschutz und Wasserbauten, Forstwirtschaft, Gastgewerbe, Handel, Vergaben, Handwerk, Berg- und Skiführer, Hygiene und Gesundheit, Breitband, Transportwesen, Fürsorge und Wohlfahrt, Wohnbau (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher).
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) ersuchte LR Deeg um Erläuterungen zu den Änderungen an Wohnbauförderung. Man solle bei Übernahme einer Immobilie – etwa durch Erbschaft, aber mit Wohnrecht für einen Verwandten – überprüfen, ob daraus der Familie ein Gewinn entsteht. LR Widmann fragte er, ob bei der Rekrutierung von Sanitätspersonal durch Agenturen auch auf das Recht zum Gebrauch der Muttersprache geachtet werde. Durch die Suspendierung wegen des Impfzwangs würde einheimisches Personal abwandern, und man müsse Personal von auswärts anheuern, das vielleicht nicht der deutschen Sprache mächtig sei. Er fragte auch, ab wann die Nasenflügeltests nicht mehr kostenlos zur Verfügung stünden.
Peter Faistnauer (Team K) bezog sich auf die Aussage von LH Kompatscher, die Gemeindefinanzierung werde gleichbleiben, und bat eine Präzisierung zu Prozentsätzen, Kopfquote u.a. Positiv sah er die Gleichstellung der verheirateten und unverheirateten Paare bei der Wohnbauförderung. Um eine Präzisierung bat er auch zur Bestimmung zur Aussiedlung von Höfen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah diesen Gesetzentwurf als Ergebnis einer langen Pause, in der sich vieles angestaut habe. Ein Omnibusgesetz sei immerhin besser als blinde Passagiere im Haushalt. Dieser Omnibus sei aber ein “work in progress”; es sei ein erster Entwurf vorgelegt worden, und laufend würden von der Landesregierung und der Mehrheit Änderungen nachgereicht. Die Grünen würden bei den Änderungsanträgen nach dem Vorsichtsprinzip vorgehen: Was nicht zufriedenstellend geklärt werden könne, werde abgelehnt. Die Vorgangsweise der Mehrheit sei am Limit des Vertretbaren. Mit diesem Omnibusgesetz ändere man wieder das Raumordnungsgesetz, das laut Versprechungen mehr Stabilität in die Materie bringen sollte. 8 von 12 Änderungsanträgen zur Raumordnung (Art. 10) seien vorgelegt worden, um einer Anfechtung aus Rom zuvorzukommen. Es sei peinlich, wenn Rom uns sagen müsse, wie wir die Landschaft schützen können. Eine Autonomie sollte besser sein als der Staat. Die Änderungsanträge sähen aus, als seien sie von Advokaten geschrieben, möglicherweise von Advokaten, die noch offene Fälle zu Raumordnungsfragen hätten. Die Änderungen zum Wohnbaugesetz seien als erster Schritt angekündigt worden. In Wahrheit seien sie der erste Schritt zu nichts, man warte seit Jahren auf das neue Wohnbaugesetz. Die Mehrheit müsse sich entscheiden zwischen einer Wohnbaupolitik mit starker öffentlicher Hand, wie sie die SVP-Arbeitnehmer beibehalten wollten, und einer, die auf eine Preissenkung durch den Markt hoffe. Das sei eine Grundsatzfrage, die offen diskutiert werden müsste.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte zur Aussiedlung von Höfen, dass bis zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms die Aussiedlung möglich bleibe.
LR Thomas Widmann bezweifelte, dass das suspendierte Sanitätspersonal gleich eine Stelle anderswo bekomme, denn sie würden auch von der Berufskammer suspendiert. Während der Covid-Zeit habe man aus Dringlichkeit in anderen italienischen Regionen gesucht. Man werde nun auch Sprachkurse vor Dienstantritt vorsehen. Die Nasenflügeltests würden bei bestimmten Events angeboten, etwa Sommercamps, im Allgemeinen werde die Landesregierung demnächst darüber entscheiden.
Wenn Mieter einer Sozialwohnung eine verfügbare Wohnung erbten, müssten sie ausziehen, antwortete LR Waltraud Deeg auf die Frage Knolls. Etwas anderes sei es, wenn auf die Wohnung ein Wohnrecht anderer eingetragen sei. Zum Wohnbau hatte sie letzte Woche einen Austausch mit dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss. Man dürfe nicht glauben, dass man den Bedarf nur mit einem Ansatz decken können, es brauche verschiedene Lösungen. Sie habe nie behauptet, dass die Wohnbauartikel im Omnibus die Wohnbaureform seien, es seien kleinere Änderungen.
Die Finanzierung der Gemeinden durch das Land sei eine Ergänzungsfinanzierung, erklärte LH Arno Kompatscher. Die Gemeinden hätten auch eigene Einnahmen. Das Land finanziere laufende Kosten und Investitionen, und das mit unterschiedlichen Kriterien. Hier werde man immer wieder Änderungen vornehmen müssen, weil sich auch die Einnahmen der Gemeinden änderten, auch durch staatliche Bestimmungen. Die Änderungen würden einvernehmlich mit dem Rat der Gemeinden vorgenommen. Bei der Finanzierung würden 40 Prozent direkt zugewiesen, der Rest auf der Grundlage von Projekten, wobei man hier nun Töpfe schaffe – für Schulbauten und anderes -, um eine bestimmte Lenkung zu haben. Bei den Kleinstgemeinden sei eine Sonderfinanzierung vorgesehen, weil sie durch Unvorhergesehenes leicht die Prozentgrenzen überschreiten könnten.
Zur Möglichkeit, Teile von Wirtschaftsgebäuden abzutrennen, erklärte LR Arnold Schuler, dass das neue Abtrennungsverbot zu Problemen geführt habe. Manchmal sei es sinnvoll, auch bei Wohngebäuden, eine Abtrennung vorzunehmen. Diese müsse natürlich begründet werden. Derzeit könne man einen Teil des Wirtschaftsgebäudes, das auf dem Grundstück des Nachbarn stehe, nicht mehr abtreten, um die Situation zu bereinigen.
Nach Ende der Generaldebatte wurde die Sitzung auf Antrag von Paul Köllensperger unterbrochen, um den Abgeordneten Zeit für das Studium von Tagesordnungen und Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf zu geben.
Anträge von Grünen, Fratelli d’Italia und Team K
Vor der Debatte zu den einzelnen Tagesordnungen teilte die Landesregierung nach einer Beratung mit, dass sie keine der vorgelegten Tagesordnungen annehmen werde.
Die Grünen wollten mit einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf die Landesregierung verpflichten, 1. die explizite Bevorteilung von verheirateten Paaren bei der Punktevergabe zum geförderten Wohnbau zu beenden; 2. zwei Personen, die denselben Wohnsitz haben, bei Einreichung des Gesuchs um Wohnbauförderung fünf Punkte zuzusprechen. Das derzeitige Wohnbaugesetz belohne Frischvermählte mit zusätzlichen Punkten, erklärte Brigitte Foppa. Nun wolle man die Bestimmung der Zeit anpassen. Personen, die zusammenleben, sollten gleich viele Punkte bekommen.
LR Waltraud Deeg erklärte, dass man das Thema grundsätzlich diskutieren und regeln wolle. Der Vorschlag von Foppa funktioniere nicht. Um zu mehr Punkten zu kommen, könnten zwei Personen kurz zusammenziehen.
Die Tagesordnung wurde mit zwölf Ja, 19 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.
Eine finanzielle Deckung der Fixkostenbeiträge bei den Covid-Hilfen für Betriebe forderte Fratelli d’Italia. Die Landesregierung solle verpflichtet werden, den schon genehmigten Betrag zu erhöhen, falls dieser nicht ausreicht, um die gesteckten Ziele zu erreichen, und den betroffenen Personen mitzuteilen, wie die verfügbaren Ressourcen aufgeteilt werden. “Es wurde festgestellt, dass seit April die Anzahl an Bevollmächtigungen, die von den Anspruchsberechtigten beantragt wurden, ziemlich hoch ist – man spricht von rund 50.000 bis 70.000”, erklärte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia). “Der Durchschnittsbetrag der von den bevollmächtigten Steuerberatern eingereichten Ansuchen soll sich, grob berechnet, auf rund 30.000 bis 35.000 Euro belaufen. Eine einfache Rechnung (280.000.000/35.000) ergibt, dass dadurch rund 8.000 Unternehmen Anrecht auf den Beitrag haben. In Anbetracht dieser Berechnung ergibt sich, dass, falls auch nur 30.000 Ansuchen eingereicht werden, der Beitrag im Vergleich zur genehmigten Summe stark zurückgehen wird und nur wenige tausend Euro pro Antragsteller ausmachen wird.” Die Landesregierung müsse daher die veranschlagte Summe nachbessern.
In dem Antrag stimme mehreres nicht, antwortete LR Philipp Achammer. Es seien insgesamt 380 Mio. bereitgestellt worden, davon 100 Mio. für Kleinbetriebe, die voraussichtlich nicht ausgeschöpft würden. Man schätze, dass man mit der bereitgestellten Summe noch Spielraum habe.
Die Tagesordnung wurde mit acht Ja, 18 Nein und acht Enthaltungen abgelehnt.
Fratelli d’Italia forderte ebenfalls eine Lösung für den steigenden Grundwasserspiegel in Sinich. Die Landesregierung solle verpflichtet werden, • dafür zu sorgen, dass in das einheitliche Planungsdokument der Gemeinde Meran die Projektierung, die Umsetzung und die Koordinierung der Arbeiten sowie die erforderlichen Baumaßnahmen aufgenommen werden, um das schwerwiegende Problem mit dem Grundwasserspiegel durch die Wiederherstellung des ursprünglichen Entwässerungssystems (bestehend aus Entwässerungs-, Abwasser- und Drainage Kanälen sowie Pumpstationen) zu lösen; • einen Koordinierungstisch mit allen zuständigen und betroffenen Stakeholdern einzurichten, der sich mit der Planung und der Koordinierung der Arbeiten auseinandersetzt; • die für dieses Vorhaben erforderlichen finanziellen Mittel des Landes zu verpflichten. Alessandro Urzì schickte voraus, dass der Antrag ursprünglich von PD, SVP, 5 Sterne und Grünen im Meraner Gemeinderat vorgelegt wurde. Er habe aber nur Durchschlagskraft, wenn er auf Landesebene beschlossen werde, denn die Zuständigkeit für die meisten Maßnahmen liege beim Land.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) wies darauf hin, dass Fratelli d’Italia nicht unter den ursprünglichen Unterzeichnern gewesen sei. Die Landesregierung habe bereits mitgeteilt, dass sie diesen Antrag nicht annehme. Man riskiere also eine Ablehnung. Besser wäre es, sich mit der Landesregierung zusammenzusetzen.
aul Köllensperger (Team K) stimmte dem zu. Es sei nicht sehr elegant, eine Initiative anderer zu übernehmen. Die Meraner SVP-Obfrau habe bereits mit Landesrat Schuler über eine Finanzierung gesprochen und es habe ein erstes Übereinkommen gegeben. Ohne Finanzierung sei die Abmachung nichts wert. Giuliano Vettorato (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) meinte, der Anstoß müsse von der Gemeinde ausgehen, dann werde das Land das seine tun. Der ursprüngliche Antrag sei von den früheren Mehrheitsparteien in Meran unterschrieben worden, es sei nicht richtig, ihn nun für Wahlkampfzwecke zu verwenden. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah den Antrag als Unikum, er werde von einer Partei eingebracht, die es in Meran nicht mitunterschrieben habe. Es gehe wahrscheinlich um Wahlkampf. Die Grünen unterstützten den Inhalt, aber wenn dieser Antrag abgelehnt werde, mache man einen Rückschritt. Die Grünen würden das Anliegen jedenfalls auch in Meran vorantreiben. Rita Mattei (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) zeigte sich verwundert über den Antrag. Das Thema sei seit langem bekannt, und der frühere Gemeindeausschuss habe nichts getan, um es voranzubringen. Nun sei Wahlkampf in Meran, um man tue so, als wollte man das Problem lösen; aber es fehle noch ein Projekt dafür. Der Landtag könne auch nicht in das Planungsdokument der Gemeinde eingreifen. Man müsse nun warten, bis Meran wieder einen Bürgermeister habe, und dieser müsse dann mit dem Land verhandeln. Es werde getan, als ob bisher nichts unternommen worden wäre, kritisierte Hanspeter Staffler (Grüne). Es sei eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, und es seien alle nötigen Maßnahmen aufgezählt worden. Das Vorhaben koste aber eine Stange Geld, 5-6 Mio. Euro nur, um die Situation unter Kontrolle zu behalten, nicht um sie zu sanieren. Die frühere Stadtregierung habe sehr wohl etwas unternommen. Carlo Vettori (Forza Italia Alto Adige Südtirol) sah in der Tagesordnung Wahlkampf, hier werde ein wichtiges Thema instrumentalisiert. In Meran gebe es einen kommissarischen Verwalter, der handlungsfähig sei und die entsprechenden Schritte einleiten könnte. Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) stellte fest, dass der Grundwasserspiegel von Sinich wegen eines Gemeindewahlkampfs zum Landesthema geworden sei. Das Thema sei von Parteien aufgegriffen worden, die nicht zur Landesmehrheit gehörten. Wenn dieser Antrag nicht durchgehe, gebe man ein schlechtes Signal. Daher sollte sich die Landesregierung verpflichten, die nötigen Mittel bereitzustellen. LR Arnold Schuler betonte, dass das Problem vor allem die Bürger Sinichs interessiere. Die Zuständigkeit liege bei der Gemeinde Meran, das Land werde gesprächsbereit sein, wenn Hilfe gebraucht werde. Eine Verpflichtung wäre aber ein Präzedenzfall in der Finanzierung von Gemeindeprojekten.
Die Tagesordnung wurde in Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten mehrheitlich abgelehnt.
Das Team K forderte, das Raumordnungsgesetz schnellstmöglich abzuändern, damit auch Südtirols Bauwillige bei Baumaßnahmen von Abbruch und Wiederaufbau mit Kubaturerhöhung sämtliche staatliche Anreize ausschöpfen können. “Laut Landesgesetz Nr. 9/ 2018 für Raum und Landschaft gilt der Abbruch und Wiederaufbau mit Erhöhung der Baumasse als Neubau”, erklärte Peter Faistnauer. “Die für die Wiedergewinnung vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen, so auch der Superbonus von 110 Prozent, können dann – im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet – nicht angewandt werden. Diese Ungerechtigkeit gilt es umgehend zu korrigieren.” Faistnauer räumte ein, dass die Mehrheit inzwischen einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht habe, fragte sich aber, ob die Bestimmung beim richtigen Artikel eingefügt werde. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) meinte, dass auch der Änderungsantrag Nogglers abgelehnt werden müsste, wenn diese Tagesordnung abgelehnt werde.
Anträge von Team K, Grünen und SVP
Das Team K forderte, das Raumordnungsgesetz schnellstmöglich abzuändern, damit auch Südtirols Bauwillige bei Baumaßnahmen von Abbruch und Wiederaufbau mit Kubaturerhöhung sämtliche staatliche Anreize ausschöpfen können. Die Debatte dazu hatte bereits am Vormittag begonnen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer bestätigte, dass der genannte Änderungsantrag in den Art. 103 eingefügt werde. Dies, weil man noch staatliche Bestimmungen abwarten musste und um vor Anfechtungen sicher zu sein. Das neue Raumordnungsgesetz sei zwar seit 2018 in Kraft, sei aber bisher noch nicht umgesetzt worden. Sie wies auch darauf hin, dass Südtirol für energetische Sanierungen ein eigenes Gesetz habe.
Der Antrag wurde mit 14 Ja, 15 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.
Die Grünen forderten mehr Autonomie für die Gemeinden in Sachen Umweltschutz und Wohlergehen der Bürger. Die Landesregierung solle verpflichtet werden, die Rechtsinstrumente vorzusehen (falls nötig auch durch Abänderung des Beschlusses Nr. 301 vom 30. März 2021, „Musterbauordnung“), damit die Gemeinden, die dies wünschen, in der neuen „Gemeindebauordnung“, die gemäß dem neuen Landesgesetz Nr. 9 aus dem Jahr 2018 genehmigt wird, die Bestimmungen aus der vorhergehenden Gemeindebauordnung beibehalten oder neue Bestimmungen in diese einfügen können. Die Voraussetzungen hierfür sind, 1. dass die zusätzlichen Bestimmungen nicht dem widersprechen, was von der „Musterbauordnung“ des Landes vorgegeben ist; 2. dass die zusätzlichen Bestimmungen das erklärte Ziel verfolgen, eine bessere und effizientere Umsetzung der Zielsetzungen gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018, „Raum und Landschaft“, zu erreichen. Derzeit würden die Gemeinden ihre Bauordnungen erstellen, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Es sei Tradition, dass diese Bauordnungen die lokalen Gegebenheiten berücksichtigten. Nun gebe es eine landesweite Musterbauordnung als verbindliche Grundlage für die Gemeindebauordnungen, und diese enthalte detaillierte Vorgaben. Nur weniges könne von den Gemeinden geändert werden. Die Gemeinde Brixen habe nun die Musterbauordnung übernommen und die bisherigen Bestimmungen, die besser seien, als Anlage dazu wieder eingeführt – was rechtlich nicht so sicher sei. Besser wäre es, das Land würde den Gemeinden wieder mehr Spielraum lassen. Einige Gemeinden wie Leifers hätten das bereits verlangt.
Die Bauordnung sei nicht das einzige Instrument für Bauvorgaben, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Brixen könnte das besser machen, wenn es bestimmte Vorgaben in die Durchführungspläne einfügen würde. Die Musterbauordnung sei ein neuer Ansatz, der erst noch erprobt werden müsse. Die Gemeinden würden in den nächsten Jahren daran arbeiten. Man werde am Ende der Legislatur noch eine Bewertung vornehmen, was funktioniert habe und was nicht. Man sollte nicht vorgreifen.
Riccardo Dello Sbarba bat um Vertagung der Tagesordnung. Man werde im Herbst sehen, was sich inzwischen ergeben habe.
Helmuth Renzler (SVP) forderte eine Stärkung des Bausparens. Die Landesregierung solle verpflichtet werden, 1. das Bausparen noch mehr als bisher zu fördern und bei Änderung der gesetzlichen Bankzinsen für Hypothekendarlehen den beim Bauspardarlehen vorgesehenen Zinssatz von 1% der Darlehenssumme zu belassen und womöglich noch weiter zu reduzieren; 2. bei Kauf und Sanierung der Erstwohnung bzw. Sanierung derselben die zu gewährenden Höchstbeträge für ein Bauspardarlehen von 200.000 Euro für Einzelpersonen und von 300.000 Euro für Eheleute sowie für eheähnliche Beziehungen wenn möglich zu erhöhen, damit das Bauspardarlehen seinen ursprünglich angedachten Zweck erfüllen kann.
Renzler dankte der Landesregierung im Voraus für die wohlwollende Ablehnung der Tagesordnung, wollte aber festhalten, dass Einschnitte beim Bausparen den Mittelstand träfen. Es betreffe ausschließlich den Erwerb der ersten Eigentumswohnung und es sei ein Darlehen, das zurückgezahlt werden müsse. Bei den Südtiroler Immobilienpreisen sei eine solche Unterstützung notwendig. Wenn man die Beträge oder die Einkommensgrenzen verringere, dann schwinde das Interesse an dieser Finanzierungsform.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) begrüßte die Tagesordnung. Das Bausparen sei als Finanzierungsmöglichkeit für den Mittelstand beworben worden, der unter hohen Lebenshaltungskosten und stagnierenden Gehältern leide. Vor allem für junge Familien werde es immer schwieriger, ein Eigenheim zu finden, was nun durch die Steigerung der Rohstoffpreise noch verstärkt werde. Die Forderung sei nicht unbezahlbar, es handle sich um Darlehen, nicht um Geschenke.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) dankte Renzler ebenfalls für den Antrag. Er werde voraussichtlich abgelehnt, und das tue ihm leid. Angesichts der steigenden Preise sei eine Erhöhung des Darlehens sinnvoll.
Die Ausrichtung der Tagesordnung werde von allen geteilt, erklärte LR Waltraud Deeg. Aber angesichts der laufenden Diskussion um den Haushalt sei klar, dass nur wenig Mittel zur Verfügung stünden. Seit 2015 seien über 169 Mio. Euro an 2.000 Gesuchsteller über diese Schiene ausbezahlt worden. Das Bausparen sei übrigens von der Mehrheit eingeführt worden, nicht von der Opposition.
Der Antrag wurde mit 16 Ja, 18 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.