Von: mk
Bozen – Von einer “besseren Verwaltung des Gerichtsgebäude” und in der Folge einem um einen “effizienteren Service für alle, die am Gericht in Bozen ein- und ausgehen” spricht Landesrat Massimo Bessone. Auf seinen Vorschlag hat die Landesregierung heute – wie angekündigt – dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen Land Südtirol und der Region Trentino-Südtirol zugestimmt, der Zuständigkeiten und Kostenaufteilung zwischen den beiden Körperschaften im Zusammenhang mit der ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung, Renovierung, Ausstattung und Erweiterung des Gerichtsgebäudes in Bozen regelt.
Auf der Grundlage einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatuts hatte der Staat im Jahr 2017 der Region Trentino-Südtirol sowie den Ländern Südtirol und Trentino die Zuständigkeit im Bereich der Justizverwaltung übertragen. Gleichzeitig wurde das Eigentum am Gerichtsgebäude in Bozen auf das Land übertragen, das sich derzeit um die außerordentliche Instandhaltung des Gebäudes kümmert. Mit der neuen Vereinbarung verpflichtet sich das Land außerdem, die ordentlichen Instandhaltungsarbeiten am Gerichtsgebäude durchzuführen und für die Einrichtung Sorge zu tragen, sofern dies mit der ordentlichen Instandhaltung verbunden ist.
Land übernimmt auch ordentliche Instandsetzung
“Dank dieser Vereinbarung, der die Landesregierung heute zugestimmt hat, kann das Land die ordentlichen und außerordentlichen Instandsetzungsarbeiten besser planen und die Maßnahmen besser überwachen”, betont Landesrat Bessone. Er verweist auf die Notwendigkeit, öffentliche Gebäude, insbesondere auch das auf einen Wert von 40 Millionen Euro geschätzte Gerichtsgebäude, im Sinne der Gemeinschaft zu erhalten und aufzuwerten. “Es ist unsere Pflicht, Bürgerinnen und Bürgern, Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten, die ihre Arbeit im Gerichtshof ausüben, ein angemessen ausgestattetes, sicheres und nutzerfreundliches Umfeld zu bieten.”
Region schießt 200.000 Euro vor
Die Vereinbarung sieht vor, dass Land und Region gemeinsam das Programm der Arbeiten und Anschaffungen für das Gerichtsgebäude Bozen festlegen. Dieses wird bis zum 30. Juni eines jeden Jahres überprüft und aktualisiert. Die außerordentlichen Wartungsarbeiten am Justizpalast bleiben in Landeszuständigkeit, während die funktionellen Dienstleistungen an den Gebäuden, die für den Betrieb der Gerichtsämter erforderlich sind (Reinigung, Sicherheitsdienst, Umzüge, Fahrzeugvermietung usw.) und die Lieferung der Arbeitsausstattung (Möbel, die nicht mit Renovierungen in Zusammenhang stehen, Büromaterial, IT-Ausrüstung usw.) weiterhin der Region obliegen. Das Land übernimmt über die eigene Vermögensverwaltung auch die ordentliche Instandhaltung, für die die Region dem Land einen Betrag von 200.000 Euro für die Kosten der durchgeführten Eingriffe und für die im gegenseitigen Einvernehmen beschlossenen Einrichtungsanschaffungen vorschließen wird, bezogen auf die ordentliche Instandhaltung. Übersteigen die voraussichtlichen Ausgaben die Vorschusszahlung, führt das Land auch Maßnahmen durch, die der Region obliegen und trägt die damit verbundenen Mehrkosten.
Die Abteilung Vermögensverwaltung hat im Auftrag von Landesrat Bessone den Zustand des Gerichtsgebäudes begutachtet, die vorhandenen Baumängel aufgelistet und ein Programm der erforderlichen Eingriffe erstellt. Dieses Programm sieht Arbeiten im Wert von über zehn Millionen Euro vor. Im Einvernehmen zwischen Landesrat Bessone und der Staatsanwaltschaft wurde in diesem Jahr das erste Baulos des Renovierungsprojekts umgesetzt: Dabei wurden der Eingang zum Gericht erneuert und ein Zugangs- und Kontrollsystem geschaffen.