Voraussetzungen für die Beschäftigung von 50 Bediensteten im Gerichtswesen geschaffen

Gerichtswesen: Übergangsregelung für Verwaltungspersonal

Donnerstag, 20. Juli 2017 | 20:12 Uhr

Bozen – Mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts hat die Region die Voraussetzungen für die Beschäftigung von 50 Bediensteten im Gerichtswesen geschaffen.

Nachdem der Staat Südtirol und dem Trentino beziehungsweise der Region Zuständigkeiten im Gerichtswesen übertragen hat, darunter jene für das Verwaltungspersonal, werden diese nun Schritt für Schritt übernommen. So wurden kürzlich die Verhandlungen mit dem Gerichtspersonal für einen Übertritt zur Region abgeschlossen. Im Gerichtswesen in Südtirol und im Trentino sind knapp 400 Verwaltungsbedienstete tätig, von denen sich der Großteil für einen Wechsel vom Staat zum neuen Dienstherren Region entschieden hat.

Heute (20. Juli) nun hat die Region im Zuge der Verabschiedung des Nachtragshaushalts einen Abänderungsantrag der Regionalregierung genehmigt, der eine zeitlich befristete Anstellung von 50 Bediensteten im Gerichtswesen der Region möglich macht. Diese Maßnahme soll – angesichts anstehender Renteneintritte oder Arbeitsplatz wechseln – bis zum Abschluss der Verhandlungen über die Stellenpläne mit dem Ministerium den ordnungsgemäßen Verwaltungsbetrieb sicherstellen. Um die zeitlich befristeten Stellen zu besetzen kann die Region im Einvernehmen mit den Gerichtsämtern auf die Rangordnungen der beiden Länder zurückgreifen.

Von: ka

Bezirk: Bozen