Generaldebatte

Gesetzentwurf zur Gewalt an Frauen und Kindern im Landtag

Donnerstag, 02. Dezember 2021 | 18:26 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute der Gesetzentwurf zur Gewalt an Frauen und Kindern diskutiert.

Landesgesetzentwurf Nr. 94/21: Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau Waltraud Deeg).

Laut einer EU-Erhebung sei jede fünfte Frau physischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt, erklärte LR Waltraud Deeg. In Südtirol seien in den letzten 30 Jahren 26 Frauen von Männern aus ihrem Umfeld ermordet worden, von Jänner 2020 bis März 2021 habe es 4 Femizide gegeben. Mit dem Landesgesetz Nr. 10 von 1989 habe Südtirol erste wichtige Schritte gesetzt. Seitdem seien viele weitere Initiativen gestartet worden, nicht zuletzt das Protokoll Erika für Gewaltopfer in der Notaufnahme. Die Istanbulkonvention sei der erste rechtliche Rahmen für den Schutz von Frauen vor Gewalt, 45 Staaten und die EU hätten sie unterzeichnet. Die Konvention verpflichte auch zu Präventionsmaßnahmen, und da könne das Land viel tun. Verbale Gewalt in Netzwerken betreffe vor allem Frauen, aber sie werde kaum geahndet. Prävention sei Aufgabe einer ganzen Gesellschaft, nicht nur der Institutionen, daher werde in jeder Gemeinde eine Koordinierungsstelle vorgesehen. Zweiter Punkt im Gesetzentwurf sei die Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung der Opfer. Ein Netzwerk solle alle in dem Bereich tätigen Organisationen koordinieren. Zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gebe es wenig Daten, auch hier wolle man aufholen. Im Gesetz sei auch die sog. Täterarbeit vorgesehen. Man müsse Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen, meinte Deeg, aber Gewalt gebe es auch anderswo, z.B. in der Pflege. Nachholbedarf gebe es auch auf staatlicher Ebene, wo die strafrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen seien. Was auch außerhalb des Gesetzes anzugehen sei, sei das Thema des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Kindern, hier wolle man auf Sensibilisierung setzen. Dazu sei man auch mit Dr. Monika Hauser in Kontakt.

Es habe sich etwas geändert in den letzten Jahren, das Thema werde zur Kenntnis genommen, bemerkte Brigitte Foppa (Grüne). Sie sei lange als Feministin aktiv und habe lange geglaubt, über dieses Thema müsse man nicht mehr reden. Dann habe sie bemerkt, dass man immer noch am Anfang stehe, das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde immer noch in Frage gestellt. Sie sei froh, zu dieser Debatte beigetragen zu haben, indem sie eine Anhörung zum Gesetz im Landtag beantragt habe. Gewalt zu erleben sei immer auch mit Scham verbunden, auch deswegen sei es schwierig, darüber zu reden. Ein zweiter Grund sei, dass oft auch die Mitschuld der Frau angenommen werde. Ein Drittes sei die Südtiroler Schweigekultur, die man sonst auch bei historischen Themen wie der Option bemerke. Die Scham sei so verbreitet, dass 85 Prozent der betroffenen Frauen keine Anzeige erstatteten. Sie müssten befürchten, an den Pranger gestellt zu werden. Sie sei froh, dass dieses Gesetz nun vorliege, froh auch, dass man einen Kompromiss gefunden habe. Für die Prävention sei Bildung sehr wichtig, um von einer frauenfeindlichen Kultur abzukommen.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) erinnerte an die eindringlichen Worte des Staatspräsidenten, der Femizide als Scheitern der Gesellschaft bezeichnete, und an Senatorin Liliana Segre, die einen Respekt zwischen Geschlechtern von Kindesalter an angemahnt hat. Die Anhörung vor dem Gesetzgebungsausschuss, vor allem die Ausführungen von Monika Hauser, habe ein Gesamtbild vermittelt. Wichtig sei es, die Stereotype zu durchbrechen, und dies sei möglich. So wie man das Rauchverbot durchgesetzt habe, lasse sich auch dieses Thema bewältigen. 45 Prozent der Frauen hätten in ihrer Beziehung eine Situation von physischer oder psychischer Gewalt erlebt. Es sei positiv, wenn das Thema nicht mehr nur als Problem der Frauen empfunden werde. Die Prävention sei wichtig, und dazu müsse man auch die Medien einbinden. Die Kosten von Gewalt für die Gesellschaft seien hoch, allein die Folgen häuslicher Gewalt in der EU würden 16 Mrd. kosten. Heruntergerechnet auf Südtirol wären das 21 Mio. Euro. Mit der Prävention ließen sich viele dieser Kosten vermeiden. Ziel der Istanbul-Konvention sei ein von Gewalt freies Europa, ein Verweis darauf werde mit Änderungsantrag im Gesetz aufgenommen. Der EuGH habe nun festgelegt, dass die EU keine Einstimmigkeit brauche, um der Konvention beizutreten. Südtirol könne mit diesem Gesetz vorausgehen.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) erinnerte an den langen Weg, der zu den verschiedenen nationalen und internationalen Regelungen und Konventionen geführt hat: Was heute logisch und normal erscheint, war es in Wirklichkeit nicht, denn Ende des 20. Jahrhunderts waren Stereotypen und Vorurteile noch weit verbreitet, und erst 1968 wurde in Italien die Schuld der ehebrecherischen Frau aufgehoben, erst 1975 wurde das Vorrecht des Mannes abgeschafft, erst 1981 wurden Ehrenmorde abgeschafft, und erst 1996 wurde geschlechtsspezifische Gewalt als Verbrechen gegen die Person und nicht als Verbrechen gegen die Sitte betrachtet. Dies war auch das Ergebnis der sich verändernden gesellschaftlichen Situation. In Südtirol gab es bereits 1989 die ersten Regelungen zum Schutz der Frauen, wir waren in dieser Hinsicht ihrer Zeit voraus. Er werde dem Entwurf zustimmen, habe aber einige Änderungsanträge eingereicht, vor allem zum finanziellen Aspekt.

Man diskutiere heute ein ganz wichtiges Landesgesetz, erklärte Franz Ploner (Team K), das auf der Basis der Istanbuler Konvention geschrieben worden sei, die heuer ihren 10. Jahrestag habe. Es brauche gemeinsame Standards zur Gewalt an Frauen und zur häuslichen Gewalt. Ziel der Konvention sei ein Europa, in der Frauen und Kinder ein Leben frei von Gewalt führen können. Sie sei Völkerrecht, das man einklagen könne. Gewalt gegen Frauen und Kinder gehöre zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen in Europa. Schätzungsweise jede dritte Frau sei einmal im Leben Opfer von Gewalt, das wären in Südtirol rund 70.000 Frauen. Wichtige Punkte im Gesetzentwurf seien die Beratung, der Schutz durch Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen, die Kommunikation. Die Täter seien meist Männer aus dem Umfeld der betroffenen Frauen. Südtirol habe es noch nicht geschafft, von der patriarchalischen zur partizipativen Gesellschaft zu kommen. Corona habe durch den Rückzug in die Häuser alles noch verschlimmert. Man müsse auch dafür sorgen, dass das entsprechende Strafrecht umgesetzt werden könne. Vor allem im ländlichen Raum sei es wichtig, die Anonymität der Opfer zu garantieren. Wichtig sei auch die Überprüfung der Umsetzung der Konvention durch die Staaten.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah die Debatte als historischen Moment, heute werde der Tatbestand der Gewalt gegen Frauen als solche anerkannt. Es gehe meist um stille Gewalt, verübt in der eigenen Wohnung, meist von Lebenspartnern. Das Thema sei ein Tabu, weil es die Gesellschaft ganz aus der Nähe betreffe. Die Südtiroler seien hier nicht besser als andere. Dieses Gesetz sei wichtig, auch weil es nicht abstrakt sei. Es sehe einen Solidaritätsfonds für die Opfer vor, und das Land könne sich als Nebenkläger in den Prozess einlassen – das sei nicht wenig. Dem Gesetzentwurf merke man auch an, dass viel Expertenwissen eingeflossen sei, etwa bei der Trennung zwischen Opfer und Täter. Die Gewalt entspringt dem patriarchalischen Modell, dem männlichen Chauvinismus, der eine Form der Machtausübung und der Durchsetzung einer Hierarchie ist. Diese Macht wird von den Frauen zunehmend in Frage gestellt, und Gewalt ist das Mittel, mit dem Männer versuchen, sie zu erhalten und wiederherzustellen, auch in einer Beziehung: “Und hier müssen wir Männer unsere Hausaufgaben machen, indem wir uns daran gewöhnen, die Welt zu teilen, während wir daran gewöhnt sind, sie zu beherrschen”. Es sei schwer, Herrschaft abzugeben, das habe man jüngst bei den Wahlen in der Journalistenkammer gesehen, wo letztendlich eine Frau gewählt wurde. Männer sollten Gewissenserforschung betreiben. Das Landesgesetz werde zunächst zu einem Anstieg der Meldungen führen. Die Istanbulkonvention sehe einige Standards zu den Frauenhäusern vor, die aber von Südtirol nicht eingehalten würden. Es bräuchte mindestens 52 Plätze, zur Verfügung stünden nur 38.

Die Stellungnahmen von Knoll, Mair, Amhof. Die Replik von LR Deeg. Erste 4 Artikel (von 21) genehmigt.

Gewalt an Frauen sei lange ignoriert worden, und es sei wichtig, das Thema anzusprechen, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Eheliche Auseinandersetzungen, auch mit Gewaltanwendung, seien als normal angesehen worden, auch, dass darüber geschwiegen wurde. Art. 13 sehe die Einlassung des Landes als Nebenkläger im Zivilverfahren vor – Knoll fragte, wie das praktisch funktionieren werde und bemängelte, dass die Bestimmung nur für Frauen gelte. Es gebe, wenn auch seltener, Gewalt auch im umgekehrten Falle. Bedenken äußerte Knoll auch zum erzieherischen Aspekt in diesem Gesetz, der auch eine ideologische Komponente enthalte: Bereits in der Schule wolle man anscheinend von den Geschlechterrollen abkommen, die Unterschiede zwischen Mann und Frau leugnen. Das würde zu weit gehen, Männer und Frauen seien nicht gleich. Er fragte, wie das dann mit Vereinen wie Männerchören und Jungschützen sei.

Ulli Mair (Freiheitliche) schickte voraus, dass die Freiheitlichen nicht Mitglieder im IV. Gesetzgebungsausschuss seien und somit die Arbeiten nicht verfolgen konnten. Sie sei immer dafür, Tabus abzubauen und Themen unideologisch anzugehen. Gewalt sei immer abzulehnen, nicht nur jene gegen Frauen. Der Gesetzentwurf betrachte nur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder, während auch andere Aspekte anzugehen seien, etwa Gewalt nach Alkoholmissbrauch, importierte Gewalt u.a. Vieles habe sich in den letzten Jahren geändert, auch durch die Sensibilisierung. Unter den Akteuren, die dieses Gesetz für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt nenne, fehlten die Sicherheitskräfte. In den Dörfern seien z.B. die Carabinieri die erste Anlaufstelle. Das Land sollte auch dann als Nebenkläger auftreten, wenn häusliche Gewalt einmal umgekehrt verlaufe, auch wenn es selten sei. Wenn es um ein solches Thema gehe, sollte man die Männer nicht ganz beiseitelassen, z.B. bei Sensibilisierung und Beratung. Grundsätzliche werde ihre Fraktion dem Gesetz zustimmen, werde aber da und dort Anmerkungen machen.

Gewalt sei natürlich immer abzulehnen, nicht nur jene gegen Frauen, stimmte Magdalena Amhof (SVP) zu, aber man habe derzeit vor allem ein Problem mit Gewalt an Frauen. 30 Frauenmorde in Österreich dieses Jahr, 57 in Italien – allein das zeige, wie notwendig dieses Gesetz sei. Von den meisten Gewaltfällen werde man nie erfahren. Bestimmte Rollenbilder seien noch nicht aufgebrochen, aber mittlerweile sei es den meisten egal, ob sie von einem Arzt oder einer Ärztin behandelt würden. Oft werde den Opfern eine Mitschuld angelastet, z.B. wegen ihrer Kleidung. Es brauche noch Sensibilisierung und Prävention, und dafür sei das Gesetz wichtig. Grundgerüst dafür sei die Konvention von Istanbul, die auch von unterschwelliger und digitaler Gewalt spreche, zwei Bereiche, die zu vertiefen seien.

LR Waltraud Deeg freute sich über den Grundkonsens zum Gesetz. Sie dankte allen, die am Entwurf mitgewirkt hätten, dem Landeshauptmann, dem Beirat für Chancengleichheit, den Ämtern. Dass man die Gewalt an Frauen und Kindern in den Mittelpunkt stelle, habe seinen Grund in der Gewaltstatistik. Es gebe auch Berechnungen zu den Folgekosten für die Gesellschaft, auch wegen der posttraumatischen Behandlung. Es sei also auch ein Schaden für die Allgemeinheit, und das Rechtfertige die Einlassung des Landes als Nebenkläger. Zu den Rollenbildern erklärte Deeg, dass diese immer noch wirkten, was man auch an der Beteiligung an der Hausarbeit sehen könne. Das habe keinen ideologischen Hintergrund, gewisse Stereotypen hätten keine Berechtigung mehr. Die Zusammenarbeit mit Ordnungskräften und Gerichten sei wesentlich und vorgesehen, auch wenn die Abschaffung der Jugendgerichte Schwierigkeiten bringen werde. Es werde auch Beratung für Männer geben, gebe es auch bereits.

Anschließend stellte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) seine Tagesordnung zum Gesetzentwurf vor, wonach bei der Abfassung von Gesetzentwürfen und Beschlüssen stets das weibliche grammatikalische Genus (Einzahl wie Mehrzahl) neben dem männlichen zu verwenden sei. Brigitte Foppa (Grüne) wies darauf hin, dass dies bereits vom Landtag beschlossen worden sei, aber dass jeder Text Entscheidungssache des Autors sei. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah darin ein Problem, denn man rede nur von Tätern, nicht von Täterinnen, während Gewalt gegen Kinder oft auch von Frauen ausgehe. LH Arno Kompatscher verwies auf die Richtlinie der Landesregierung, die auf geschlechtliche Ausgewogenheit aber auch auf Verständlichkeit ziele. Repetto zog seinen Antrag zurück.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 30 Ja und 1 Enthaltung genehmigt.

Art. 1 enthält Grundsätze und Ziele.
Brigitte Foppa wollte die “Gewaltsituationen” auch im Titel verankern. LR Waltraud Deeg sprach sich aus Gründen der Lesbarkeit dagegen aus; dass es darum gehe, müsste klar sein. Der Antrag wurde abgelehnt.

Franz Ploner forderte einen Verweis auf die Istanbul-Konvention im Artikel außerdem die explizite Nennung von häuslicher Gewalt, wie sie auch in besagter Konvention stehe. Sie habe bereits einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Istanbul-Konvention nenne, eine einzelne Auflistung der Gewaltformen bereits im ersten Artikel sei nicht nötig, antwortete LR Deeg. Ploners Anträge wurden abgelehnt, jener von LR Deeg angenommen.

Der Artikel wurde mit 27 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 enthält die Begriffsbestimmungen.
Franz Ploner beantragte auch hier die Benennung der Istanbul-Konvention, schließlich werde im Artikel auf das entsprechende Übereinkommen von 2011 verwiesen. Der Antrag wurde angenommen.
Der Artikel wurde mit 29 Ja und 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 definiert die Zuständigkeiten des Landes.
Franz Ploner forderte, dass neben der gebührenfreien Nummer 1522 auch die Grüne Nummer der Frauenhäuser genannt wird. Sven Knoll und Ulli Mair sahen die Notwendigkeit, eine lokale Nummer bekanntzumachen. Man werde versuchen, eine einheitliche Nummer auf Landesebene zu erreichen und auch den Zugang in der Muttersprache zu garantieren, antwortete LR Deeg. LH Kompatscher berichtete, dass es dazu bereits ein Einvernehmen mit dem Staat gebe. Ploners Antrag wurde abgelehnt.

Sven Knoll regte an, bestimmte Codewörter zu vereinheitlichen. Im ORF werde oft bekannt gegeben, dass im Krankenhaus nach dem “Dr. Viola” verlangt werden solle, wenn es um Gewaltfälle gehe, während in Italien andere Codes verwendet würden.

In Österreich werde die Notrufnummer auf die Milchpackungen gedruckt, bemerkte Maria Elisabeth Rieder, das könnte man auch hier machen.

Franz Ploner bemerkte, dass man auch den Verweis auf das römische Department für Chancengleichheit streichen müsse, wenn man von der Nr. 1522 abgehe. Diesen Vorschlag nahm LR Deeg auf. Neben der Milchpackung würde sich auch der Kassazettel eignen, um die Nummer bekanntzumachen.

Der Artikel (ohne 1522 und Department für Chancengleichheit) wurde mit 28 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 betrifft den Frauenhausdienst.
Franz Ploner forderte, dass der Dienst im Notfall auch für Frauen von außerhalb des Landes offen sein müsse, wie es die Istanbul-Konvention verlange. LR Deeg legte einen Antrag vor, wonach dies möglich ist, sofern es eine Vereinbarung mit dem zuweisenden Dienst gebe. Das laufe dem Sinn des Gesetzes zuwider, meinte Brigitte Foppa, Gewaltsituationen könnten sich überall ergeben. Es gehe bei der Bestimmung um die verfügbaren Plätze und die gegenseitige Hilfe zwischen den Diensten, erwiderte Deeg, in der Praxis führe das nicht zu Problemen – niemand in Notsituationen werde abgewiesen. Deegs Antrag, der Ploners Antrag ersetzt, wurde angenommen.

Brigitte Foppa schlug vor, dass der Dienst entweder direkt von Land, Gemeinden oder Bezirken finanziert wird oder über Vereinbarung mit Organisationen, die bereits auf diesem Feld arbeiten. Die Frauenhäuser hätten mit dem Delegierungsgesetz bereits eine sichere Finanzierung, antwortete LR Deeg, das brauche man nicht ändern. Foppas Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 28 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.

Die Debatte wird morgen wieder aufgenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen