Von: mk
Bozen – Im Landtag hat heute unter anderem die Aktuelle Fragestunde stattgefunden. Alessandro Urzì erinnerte an die 20-prozentige GIS-Ermäßigung, die der Staat Familien und Betrieben einräumt. Voraussetzung sei die Bezahlung über das Kontokorrent, auch mittels Lastschriftverfahren. Urzì fragte, warum das Land diese Bestimmung noch nicht übernommen habe bzw. wann es dies tun werde. Das Land 2014 die GIS eingeführt und sehe bereits zahlreiche Erleichterungen vor, antwortete LH Arno Kompatscher. Auch die Gemeinden könnten den Hebesatz senken. Man plane, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten und weitere Möglichkeiten zu eröffnen, etwa zur Besteuerung der Zweitwohnungen.
Ende Juni 2020 wurden die Verträge der Bezirksdirektoren der Gesundheitsbezirke bis zum 14. Dezember 2020 durch die Generaldirektion des Sanitätsbetriebes verlängert, bemerkte Franz Ploner. Laut Beschluss des Generaldirektors kann die Verlängerung entsprechend geltenden normativen Bestimmungen höchstens für sechs Monate vorgenommen werden. Die Ausschreibung zur Eintragung in das Landesregister erfolgte im August 2020. Bis zum 24.Oktober 2020 konnten die interessierten Personen die Dokumente zur Eintragung in das Register abgeben. Ploner richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Haben sich ausreichend Bewerber für die Beauftragung als Bezirksdirektoren gemeldet? Fand bereits die Bewertung bzw. das Kolloquium der Bewerber statt, nachdem die Führungsaufträge der Bezirksdirektoren mit 14.Dezember 2020 verfallen? Wie gedenkt die Landesregierung die Besetzung der Bezirksdirektoren vorzunehmen, sollte die Bewertung bzw. das Kolloquium nicht zeitgerecht abgehalten worden sein? Gibt es erneut eine Übergangsbestimmung? Ist eine Rotation der Bezirksdirektoren innerhalb der Bezirke geplant? Innerhalb welcher Zeit wird diese, sollten nicht ausreichend Bewerber sich gemeldet haben, erfolgen? Die interessierten Personen seien fünf, antwortete LR Thomas Widmann. Die Kommission habe am 4. November die Unterlagen gesichtet und einen Kandidaten wegen des Studientitels ausgeschlossen, bei einem anderen sei Dokumentation nachgefordert worden. Das Kolloquium werde am 27. November stattfinden. Über eine Rotation könne man wegen des laufenden Verfahrens noch nichts sagen.
Am 12.11. berichtet „ZEIT online“ von einem Urlaubsaufenthalt in einem Südtiroler Hotel, das sich als „covid protected area“ bezeichnet hatte, bemerkte Brigitte Foppa. Im Artikel, der für die Südtiroler Tourismusbranche nicht sehr günstig sein dürfte, steht, dass das Konzept der protected area in Zusammenarbeit mit der Landesregierung ausgearbeitet worden sei und dass der Kabinettschef des LH zugab, dass „es zu überarbeiten sei“. Es scheint nämlich, dass sich Hotels nicht akkreditieren mussten, um sich zur „protected area“ erklären zu können. Als Tests wurden nicht PCR-Tests durchgeführt, sondern Antigen-Schnelltests, und dies nicht von ärztlichem Personal. Und offenbar gab es auch keine Überprüfung von Seiten der öffentlichen Hand. Foppas Fragen dazu: Stimmt der Bericht von ZEIT-online wie zusammengefasst mit der Wirklichkeit überein? Wie viele Hotel- und Gastbetriebe haben sich insgesamt als „covid protected area“ erklärt? Gab es dazu eine Akkreditierung? Wer nahm diese vor und was musste angegeben werden? Gab es Überprüfungen und Kontrollen seitens des Landes? Wurden die Tests, bzw. das Konzept „covid protected area“ in irgendeiner Form vom Land mitfinanziert? Wenn ja, zu welchen Kosten? Für diese Bereiche seien tägliche Tests und ein lückenloser Check In vorgesehen, antwortete LR Arnold Schuler. Der im Bericht genannte Vorfall lasse sich nicht mehr nachverfolgen. Es sei keine Meldepflicht für Betriebe vorgesehen gewesen. Die Kontrollen seien vom Hygieneinstitut durchgeführt worden. Für den Betrieb sei das Risiko hoch gewesen, wenn er die Bestimmungen nicht eingehalten hätte. Das Land habe hier nicht mitfinanziert.
Nach dem ersten Lockdown rechnete die Landesregierung bereits im April für 2020 und 2021 mit einer Mindereinnahme von 500 Millionen an Steuergeldern, erklärte Andreas Leiter Reber und stellte dazu folgende Fragen: Wie sieht diese Berechnung und Einschätzung jetzt und angesichts einer fehlenden oder bescheidenen Wintersaison 2020/2021 aus? Welche Maßnahmen will die Landesregierung aus heutiger Sicht für ein wirkungsvolles Konjunkturpaket und soziale Hilfs- und Förderprogramme treffen? Welche Summen müssen dafür in den nächsten Jahren jährlich eingesetzt werden? Welche Summen rechnet die Landesregierung dafür direkt über staatliche/europäische Zuwendungen zu erhalten? Durch die Aufhebung des europäischen Stabilitätspaketes, wurde ermöglicht, dass der verschuldete Staat Italien, nun auch den Regionen eine weitere bzw. im Falle Südtirols eine neue Verschuldung gewähren kann, stellte Leiter Reber fest und stellte dazu folgende Fragen: Auf welcher Ebene und von wem wurden die diesbezüglichen Verhandlungen geführt und was sind die bisherigen Ergebnisse? In welcher Höhe will und wird sich Südtirol in den nächsten Jahren verschulden müssen, um mit eigenem Geld das notwendige Konjunktur- und Sozialpaket finanzieren zu können? In welcher Form will die LR das bisherige Finanzabkommen mit Rom abändern und die bis zum Jahr 2022 bereits vereinbarten jährlichen Abgaben von 477,2 Millionen reduzieren? Auf welcher Ebene und von wem wurden die diesbezüglichen Verhandlungen geführt und was sind die bisherigen Ergebnisse? Landesrat Widmann hat bereits vor Jahren dafür geworben, zentrale autonomiepolitische Kompetenzen (Finanz- und Steuerhoheit, eigenständige Region, Landespolizei, Gesundheitswesen usw.) vom Staat abkaufen zu wollen, indem sich das Land dafür über mehrere Jahre verschuldet. Nun muss sich Südtirol ohnehin verschulden, bemerkte Leiter Reber und fragte: Will die Landesregierung die aktuelle Gelegenheit beim Schopf packen, um einen Quantensprung der Südtirol-Autonomie zu verwirklichen? Will die Landesregierung dabei aufs Ganze gehen und ein Gesamtpaket zur Eigenständigkeit schnüren oder über jede einzelne Kompetenz feilschen? Wer führt auf welcher Ebene wann die entsprechenden Verhandlungen? LH Arno Kompatscher antwortete auf die drei Fragen und bestätigte die Schätzung von 500 Mio., aber inzwischen habe sich die Situation geändert, sodass es mehr werden. Man verhandle mit Rom zusammen mit Trient und den anderen autonomen Regionen. Man verfolge die Strategie, dass es zur Aussetzung der Zahlungen an den Staat komme, eine Art Schuldenaufnahme. Es sei bereits schwierig, über Bestimmungen zu Bagatelleingriffe zu verhandeln, unvergleichlich schwieriger wäre es, sich freizukaufen. Die Landesregierung stelle ständig Forderungen in Rom, am Willen fehle es nicht. Das gehe bis zur kompletten Steuerhoheit. Daneben gebe es andere Themen, zu denen es in Rom keine Verhandlungsbereitschaft gebe.
Immer häufiger werde ihm die Frage gestellt, wo die Grenze zwischen „mit Covid verstorben“ und „an Covid gestorben“ liegt, berichtete Josef Unterholzner. Die diesbezügliche Unsicherheit beim Bürger ist mit ein Grund dafür, dass Covid bagatellisiert wird. Der Höhepunkt war eine Person mit großen Schmerzen, die gefragt hat, ob es nicht möglich wäre, sich mit Covid infizieren zu lassen, damit sie im Krankenhaus aufgenommen wird. Eine weitere Unsicherheit besteht bezüglich der Frage, warum ein Abstrich im Rachen für den Test nicht genügt. Viele Menschen haben ein Problem, sich etwas in die Nase einführen zu lassen. Unterholzner stellte der Landesregierung folgende Fragen: Wie ist medizinisch-wissenschaftlich einwandfrei feststellbar, dass jemand an Covid verstorben ist? Weshalb besteht medizinisch die Notwendigkeit, den Abstrich auch an der Nasenwurzel zu machen? Die Todesursache werde nach den Regeln von WHO und Istat festgestellt, antwortete LR Thomas Widmann. Die Einstufung hänge in der Praxis vom leichenbeschauenden Arzt ab. Es sei aber unmöglich, jeden Patienten zu obduzieren und die genaue Todesursachen festzustellen. Es gebe auch Regeln, wo der Abstrich vorgenommen werde, das könne man beim ISS nachschauen.
Diego Nicolini wollte wissen, auf welchem Beschluss die Ausschreibung für Microsoft-Lizenzen EES 2021/2023 um 2,5 Mio. Euro (erweiterbar auf vier Mio.) beruht. In der Datenbank der Landesregierungsbeschlüsse sei nichts zu finden. Die Grundlage wurde mit Dekret des Bildungsdirektors Tschenett geschaffen, antwortete LH Arno Kompatscher.
Alessandro Urzì fand es bemerkenswert, dass das Hotel Post in Toblach, im Unterschied zu den anderen Gebäuden auf dem Platz, weder unter Denkmal- noch unter Ensembleschutz steht. Er fragte, ob das Hotel bereits unter Denkmalschutz gestanden habe und ob man es nun unter Schutz stellen wolle. Das Hotel Post sei nicht denkmalschutzwürdig, eine Unterschutzstellung sei nie in Betracht gezogen worden, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Dagegen sei das Grand Hotel unter Schutz gestellt worden. Derartige Elemente habe das Hotel Post, das mehrmals überbaut wurde, nicht. Denkmalschutz sei immer eine Gratwanderung. Für die einen sei er bei einem Objekt grundsätzlich notwendig, während die anderen auf die Schwierigkeit hinwiesen, einen geschützten Bau zu renovieren.
Wie man nun wieder täglich hört, ist die Personalsituation im Sanitätsbetrieb, vor allem in der Pflege, äußerst prekär, stellte Maria Elisabeth Rieder fest. In den letzten zwei Jahren gab es genug Möglichkeiten, Mitarbeiterrecruiting zu betreiben. Vor allem KrankenpflegerInnen, die den Sanitätsbetrieb verlassen haben, sollten motiviert werden, zurückzukehren. Rieder richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Personen haben in den Jahren 2019 und 2020 (31.10.) im Südtiroler Sanitätsbetrieb gekündigt? Wurden Maßnahmen ergriffen, um ehemaliges Personal zur Rückkehr in den Sanitätsbetrieb zu motivieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Betrieb habe über 10.000 Mitarbeiter, antwortete LR Thomas Widmann, 2020 hätten 199 Prozent gekündigt, das sei im internationalen Vergleich eine geringe Zahl. Es werde immer wieder rekrutiert, der Zustrom sei größer als die Abwanderung. Zur Frage, ob man für die Unfälle und Krankheiten der Wintertouristen gerüstet sei, erklärte Widmann, das derzeit eine Behandlung gesichert sei, für weniger Dringliches müsse man vielleicht etwas warten. Man wisse aber nicht, wie sich die Situation weiter entwickeln werde.
Um dem Covid-Notstand zu begegnen brauche es neues Personal, bemerkte Riccardo Dello Sbarba, vor allem in der Sanität. Er berichtete von Fällen, in denen Personen mit europäischem Sprachzertifikat und Matura in der gefragten Muttersprache auch ein befristeter Vertrag verwehrt wurde, weil sie nicht in Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises waren. Und die Warteliste vor der zuständigen Kommission sei lang. Dello Sbarba fragte die Landesregierung, ob man angesichts des Notstands und der aufgeschobenen Zweisprachigkeitsprüfung nicht auch ähnliche Zertifikate anerkennen könnte, etwa europäisches Zertifikat in einer und Matura in der anderen Sprache.
Das Land sei weiter gegangen, antwortete LH Arno Kompatscher, in der Verordnung vom 3. September seien Ausnahmeregelungen für den Covid-Notstand vorgesehen worden. Die beruflichen Anforderungen müssten gewährleistet sein, vom Zweisprachigkeitsnachweis könne man absehen.
Laut Antwort des italienischen Schullandesrats auf seine Anfrage seien von dessen Ressort zwei Projekte für den Recovery Fund eingereicht worden, stellte Diego Nicolini fest: zur nachhaltigen Digitalisierung und zu Zielen für Schüler mit Betreuungsbedarf. In einer weiteren Antwort stehe, dass nur ein gemeinsames Projekt der drei Schulämter eingereicht wurde. Nicolini fragte, was aus den ursprünglichen Projekten wurde und wie der Geldtransfer vom deutschen zum italienischen Schulamt erfolgen solle, falls das gemeinsame Projekt angenommen werde. Man habe nach reiflicher Bewertung der Projekte entschieden, aus mehreren Projekten eines zu machen, antwortete LR Giuliano Vettorato. Für die italienische Schule gehe es um 14 Mio. Euro. Die Gesamtsumme von rund 70 Mio. würde dementsprechend aufgeteilt.
Noch Anfang Oktober rief der Landesrat für Gesundheit alle zur Grippeimpfung auf, bemerkte Franz Ploner. Auf Anfrage vieler Bürger/Innen bei den Hygienezentren und den Basismedizinern kann keine Impfung mehr vorgenommen werden, da weder ein Grippeimpfstoff zur Verfügung stehe noch vom CUP Impftermine bis Ende des Jahres vergeben werden können. In diesem „Corona-Winter“ könnte eine Grippe-Schutzimpfung auch einen gewissen Schutz gegenüber Sars-CoV-2 gewähren, meinte Ploner und fragte: Warum wurde nicht frühzeitig ausreichend Influenza-Impfstoff bestellt? Wann kann mit neuen Lieferungen gerechnet werden? Wer war für die Bestellung des Impfstoffes zuständig? Nach welchen Kriterien erfolgte die Zuteilung des Influenza-Impfstoffes durch das Gesundheitsministerium bzw. AIFA? Gab es Liefervereinbarung und wie sahen diese aus? Warum werden nicht mehr Impftermine durch das CUP angeboten? Wie rechtfertigt man die langen Wartezeiten, nachdem die Influenza – Saison bereits begonnen hat? Es herrsche weltweit Knappheit bei Grippeimpfstoff, antwortete LR Thomas Widmann. Außerdem sei die Impfrate in Südtirol niedrig, was bei den Zuweisungen berücksichtigt werde. Das Land habe doppelt so viele bestellt als üblich. Die letzte Lieferung sei noch nicht gekommen, daher gebe es derzeit keine Impftermine. Man sei aber zuversichtlich, dass die Über-65-Jährigen geimpft werden können. Der Staat habe übrigens das Risikoalter nun auf 60 gesenkt.
Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.