Von: mk
Bozen – Der Landtag hat am Nachmittag den Landesgesetzentwurf Nr. 144/23 behandelt: Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für italienische Bildung und Kultur, Energie und Umwelt Giuliano Vettorato).
Gemäß dem Sonderstatut für Trentino-Südtirol regeln die Autonomen Provinzen mit Landesgesetz die Modalitäten und die Verfahren für die Vergabe der Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie; insbesondere legen sie die Verfahrensbestimmungen für die Durchführung der Vergabeverfahren, die Fristen für deren Ausschreibung, die Zulassungs- und Zuschlagskriterien sowie die finanziellen, organisatorischen und technischen Anforderungen an die Teilnehmer fest, heißt es im Beschluss der Landesregierung zum LGE Nr. 144/23. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch ausgewogene Nutzung der natürlichen Ressourcen und mit Blick auf das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten, erklärte LR Giuliano Vettorato. Vor Beginn des Verfahrens zur Vergabe der Konzessionen werden auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung und der einschlägigen Planungsinstrumente die Parameter für Umwelt, Landschaft und eventuell Schutz des kulturellen Erbes festgelegt, die in den Projektvorschlägen eingehalten werden müssen, um zum Vergabeverfahren zugelassen zu werden.
Bei der Vorstellung seines eigenen Minderheitenberichts erinnerte Riccardo Dello Sbarba (Grüne Fraktion) an den “SEL-Skandal”, d. h. die Manipulation der Ausschreibungen für 12 Großkraftwerke, um dem damaligen Elektrizitätsunternehmen der Provinz den Sieg zu Lasten der Gemeinden zu garantieren, die anschließende Aufhebung des geltenden Gesetzes zur Vermeidung europäischer Ausschreibungen und die anschließende Gründung von Alperia durch die Fusion von SEL und AEW. Der Schwerpunkt lag also auf den Erweiterungen der Alperia-Verwaltung, trotz des “Vereinfachungsdekrets”, das die Regierung Conte 1 im Dezember 2018 verabschiedet hatte, um allen Regionen und autonomen Provinzen die Befugnis zu übertragen, große Wasserkraftkonzessionen mit einem eigenen Gesetz zu vergeben: Südtirol war in der Tat am Fenster geblieben und hatte die verschiedenen Versuche des Trentino, Verlängerungsgesetze voranzutreiben, die in beiden Fällen vom Verfassungsgericht abgelehnt wurden, aufmerksam beobachtet; zu diesem Zeitpunkt war der Erlass eines Südtiroler Gesetzes unvermeidlich geworden. Unter Hinweis darauf, dass Verlängerungen den Erzeugern zugutekommen, während Ausschreibungen, wenn sie gut durchgeführt werden, den Gebieten zugutekommen, würdigte der Abgeordnete, dass die Verordnung die für Umweltinvestitionen erforderlichen Mittel und den Wert der Energie, die die Erzeuger kostenlos an die Provinz abgeben müssen, erhöht und eine neue Gebühr für die Nutzung von Vermögenswerten und Infrastrukturen eingeführt hat, die bei abgelaufenen Konzessionen bereits an die Provinz übergegangen waren; Er wies auch darauf hin, dass das Ausschreibungsverfahren in einer Weise geregelt wurde, die den Nutzen für das Gebiet erhöht, indem eine Kommission aus Sachverständigen und Experten für jede Konzession die Umwelt-, Landschafts- und Schutzparameter festlegt, die jedes Projekt erfüllen muss, um zur Ausschreibung zugelassen zu werden; er kritisierte jedoch, dass sich die Provinz zu verschiedenen Zeitpunkten während der Ausschreibung weitreichende Befugnisse vorbehält. Er schlug daher vor, die Unterstützung für die Bürger und die Einnahmen aus der Wasserkrafterzeugung zu verstärken, indem der Anteil der Provinz an den Konzessionsgebühren an die Finanzierung des Betreuungsgeldes und die Umrüstung privater Anlagen für fossile Brennstoffe gebunden wird, die Rücknahme der kostenlosen Energie und ihre Verteilung an die Haushalte, die Rückführung der Umweltfonds auf ihre genaue Funktion, die Rückkehr zu den Grundsätzen des Gesetzesdekrets Nr. 463 /1999 und eine klare Aufgabenteilung zwischen der Provinz und den Gemeinden vorzusehen: dem Land die Regulierung und Kontrolle, den Gemeinden die Nutzung der Wasserkraft.
Wenn dieses Gesetz bereits vor 15 Jahren in Kraft gewesen wäre, hätten SEL und Eisackwerk nicht an der Ausschreibung teilnehmen können, da sie damals noch keine Kraftwerke hatten, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne), der damit auch die Generaldebatte eröffnete. Südtirol wolle klarerweise seine Kraftwerke verteidigen und sie nicht auswärtigen Unternehmen überlassen, aber diese Aufgabe könnten auch Gemeindebetriebe oder Genossenschaften übernehmen, nicht unbedingt Alperia. Das Beste für Südtirol wäre eine Ausschreibung für jede Konzession. Mit einer einzigen Ausschreibung für alle Kraftwerke werde man zum Appetithappen für Großunternehmen. Auch für die Verkehrsdienste habe man mehrere Ausschreibungen gemacht. Für eine autonome Regulierungsbehörde sei nun anscheinend eine Durchführungsbestimmung, ein Landesgesetz sei nicht genug. Bei der Fernwärme wäre es leichter zu erreichen als beim Strom, aber es könnte ein erster Schritt sein. Ein anderes Problem sei, dass man mit Alperia eine Landes-Enel geschaffen habe. Dieses Gesetz sei eine “Lex Alperia”. Stattdessen brauche es eine Trennung von Kontrolle und Ausführung. Aber statt die Ausführung den Gemeinden zu überlassen, wie es die Durchführungsbestimmung zum Statut ursprünglich vorgesehen habe, habe es – nach dem Sel-Skandal – eine weitere Konzentration gegeben. Als Kompromiss habe man 40 Gemeinden die Umweltgelder gewährt.
Paul Köllensperger (Team K) hätte sich mehr Zeit gewünscht, um diesen Gesetzentwurf zu studieren. Anstatt neue Projekte anzudenken, neue Garantien für die Umwelt, gehe es nur um das Vergabeverfahren. Er fragte sich, ob da die ARERA mit im Spiel sei, wenn statt der installierten Leistung die mittlere Nennleistung herangezogen werde. Positiv sah Köllensperger Art. 13 zu den Konzessionsgebühren, auch wenn er sich mehr Detailangaben erwartet hätte. Bedenken hatte er wegen der Teilnahmebedingungen: Auch wenn nur mehr 2,5 Megawatt verlangt würden, seien viele ausgeschlossen. Man sollte die Grenze auf 1,5 senken oder Konsortien zulassen. Für Diskussionen werde der Gratisstrom sorgen, das Land habe jahrzehntelang den Geldwert kassiert anstatt den Strom abgenommen und damit auf viel Geld verzichtet. Köllensperger unterstützte die Forderung Dello Sbarbas, die Stromerzeugung den Gemeinden zu überlassen. Aber dafür sei es vielleicht zu spät, denn mit diesem Gesetz hätten die Gemeinden keine Chance auf einen Zuschlag.
Wenn man über Energie rede, rede man auch über Autonomie, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) und kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Köllensperger seine Rede auf Italienisch gehalten habe. Die große Frage sei, ob man selbst seine Ressourcen nutzen wolle oder ob man weiterhin erlaube, dass andere sie ausbeuteten. Wie bei der Sprache gehe es auch hier um die Verteidigung unserer Rechte. Man habe beim SEL-Skandal gesehen, dass die Landesregierung auch zu kriminellen Machenschaften gegriffen habe. Nun sage sie, man könne nur fordern, was der Staat zu geben bereit sei, auch wenn Experten der Meinung seien, dass eine eigene Regulierungsbehörde machbar sei. Er frage sich, zu welchem Zweck man mehr Strom produzieren wolle, wenn man ihn dann gratis abgebe, um ihn teuer wieder zu kaufen. Zuerst müsse man sich im Klaren sein, was für das Land wichtig sei, und dann erst sei mit dem Staat zu verhandeln. Das sei nicht mehr die SVP, die die Vollautonomie gefordert habe. Das große Ganze überlasse man immer mehr nur dem Staat. Dieses Gesetz stopfe nur ein paar Löcher, es bringe keinen Fortschritt. Die Bürger hätten von der bisherigen Stromautonomie keinen spürbaren Vorteil. Man dürfe sich nicht in den Details verlieren, das große Ziel müsse die wirkliche Heimholung der Energie bleiben.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) kritisierte die Arbeitsweise zu diesem Gesetz. Die Vorschläge des Rates der Gemeinde seien nicht in die heute vorliegenden Änderungsanträge eingeflossen. Er forderte, die Ungleichbehandlung zwischen historischen Genossenschaften und anderen Anbietern aufzuheben; alle Bürger sollte die Chance auf günstigen Strom haben. Er fragte, warum Teile der Mehrheit die Wettbewerbskommission abschaffen wollten. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs hätte man alle Stakeholder einbinden sollen, nicht nur ein paar Auserwählte.
Hanspeter Staffler (Grüne) nahm Dello Sbarbas Wort von der “Lex Alperia” wieder auf. Es könne durchaus legitimer politischer Wille sein, dass die Alperia den ganzen Rahm abschöpfe. Wenn Alperia alle Ausschreibungen gewinne, sollten deren Dividenden in Zukunft besser verteilt werden, z.B. an einen Garantiefonds für die Pflegesicherung. Dieser sei 2007 vorgesehen, aber nie gespeist worden. Dabei sei der Pflegenotstand bereits absehbar gewesen. Der Gratisstrom sei bisher nie bezogen worden, nun wolle man, mit Art. 12, diesen unentgeltlichen Strom den großen Einrichtungen zur Verfügung stellen, etwa den Krankenhäusern. Aber davon hätten die Bürger nichts. Mit dem Gratisstrom könnte man rund ein Viertel des Bedarfs der Familien decken.
Franz Ploner (Team K) verteidigte seinen Fraktionskollegen Köllensperger vor Knolls Kritik wegen der verwendeten Sprache. Bei einem Museumsbesuch in München habe er Zeugnisse gesehen, wie man auch in mehreren Kulturen daheim sein könne. Auch Paul Köllensperger wehrte sich gegen Knolls Kritik. Er entscheide selbst, welche Sprache er in der Debatte verwende. Seine Kritik sei nicht persönlich gemeint, antwortete Sven Knoll. Minderheiten sollten ihre Rechte ausüben und nicht auf sie verzichten oder sich ihrer schämen.
Gerhard Lanz (SVP) sah im Thema mehrere Ebene. Zum einen sei da die historische Ebene, mit den bekannten noch offenen Wunden. Eine andere Ebene seien Entwicklung und Preis der Energie, und da seien die autonomen Eingriffsmöglichkeiten nicht allzu groß. Dieser Gesetzentwurf versuche, die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten. Bei den Großableitungen sehe man immer nur die großen Gewinne, aber nicht die viele Arbeit, die dahinterstecke. Manche zweifelten den Nutzen der Dividenden an das Land an, aber diese würden in den Landeshaushalt fließen und aus diesem wieder an die Bürger, die dadurch weniger für die Dienste zahlen müssten. Man räume nun auch die Möglichkeit ein, mehr Gemeinden als bisher mit Ausgleichszahlungen zu bedenken. Kollege Vettori fordere mit einem Änderungsantrag mehr Markt beim Wettbewerb, aber man wolle vermeiden, dass der Zuschlag an Firmen ohne Erfahrung ergehe. Das neue Ausschreibungsverfahren gebe auch den Konzessionären mehr Sicherheit. Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes sei die Produktion, auch vor dem Hintergrund, dass die Hälfte für Wärme verwendet werde und dass zu bestimmten Zeiten des Jahres ein Zukauf nötig sei. Lanz sprach sich gegen eine Vertretung der Gemeinden in den Wettbewerbskommissionen, das Land müsse entscheiden. Positiv sei dabei auch die Einbindung von Experten.
Carlo Vettori (Forza Italia Alto Adige Südtirol), der eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt hatte, verteidigte das Gesetz. Es zwar im letzten Moment gekommen, aber es berücksichtige dadurch auch, was im Trentino passiert sei. Mit seinen Anträgen wolle er das Verfahren mehr in die Richtung eines freien Marktes bringen und einer stärkeren privaten Beteiligung bringen. Kritisch sehe er den Ermessensspielraum der Ämter.
Josef Unterholzner (Enzian) kritisierte den Gratisstrom für Juventus im Rahmen eines Sponsorvertrags. Die beste Werbung für Alperia wären zufriedene Kunden. Alperia könnte ja einen Sponsorvertrag mit Südtirols Bürgern abschließen, damit diese endlich etwas von der Heimholung des Stroms hätten. Die Dividenden seien nicht die optimale Lösung: Wenn man den Bürgern nicht das Geld aus der Tasche ziehe, brauche man es ihnen nachher auch nicht zu geben. Bei den Stauseen gebe es noch viel Potenzial in Sachen Sicherheit und Umwelt. Die heutige Technik erlaube es, neue Kraftwerke zu errichten, ohne die Natur zu beeinträchtigen. Das wäre besser, als die Landschaft mit Photovoltaik zuzudecken. Wichtig sei das Interesse der Bürger, nicht jenes einiger weniger Unternehmen.
Andreas Leiter Reber (Die Freiheitlichen) kritisierte, dass die Bürger nicht in das Gesetz einbezogen wurden, und erinnerte daran, dass dies im Dekret von 77 vorgesehen sei, ebenso wie die Möglichkeit der Tarifgestaltung. Die Verschärfung der Kriterien sollte die Beteiligung anderer Akteure unattraktiver machen, was verständlich sei, aber die Situation der Familien werde nicht berücksichtigt. Seine Änderungsanträge, die die Gemeinden und nicht nur die Anrainer berücksichtigten, wurden im Ausschuss abgelehnt, aber das sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Die Gemeinden hätten von Anfang an einbezogen werden müssen, damit sie Zeit zur Vorbereitung hatten. Schon heute könnte die Landesregierung mit den Dividenden Sozialvorhaben finanzieren. Ein günstigerer Strom würde viele dazu bewegen, auf ein E-Auto umzusteigen, ganz im Sinne des Klimaplans. Was im Gesetzentwurf stehe, entspreche nicht den Vorgaben des Autonomiestatuts. Im Regierungsprogramm stehe auch ein Abkommen mit Arera, um eine lokale Anpassung der Tarife zu erreichen. Dem Gesetzgebungsausschuss seien keine Zahlen vorgelegt worden, wie sich die Neuregelung auswirke. Über eine so wichtige Frage wie die Konzessionsvergabe für die nächsten 40 Jahre sei nicht einmal ein Referendum möglich – von wegen Transparenz und Beteiligung. Man sollte sich die Zeit nehmen, ein besseres Gesetz zu machen, die Zeit wäre laut Experten noch da.
Josef Noggler (SVP) gab Köllensperger darin recht, dass die Diskussion um die Großableitungen zu spät komme. Die Fakten seien 1998 mit der Liberalisierung geschaffen worden. Die Durchführungsbestimmung von 1977 weise die Zuständigkeit für Wasserableitung und Verteilung eindeutig den Gemeinden zu. Einige Gemeinden hätten dies genutzt, der Großteil habe aber verzichtet. Jetzt stelle sich die Frage, wie man die Gemeinden wieder einbinden könne. In dieser Debatte werde Produktion und Verteilung oft durcheinandergemischt, wesentlich für die Bürger sei die Verteilung. Hier seien die Karten gemischt, und die großen Gesellschaften würden nicht mehr zugunsten der Gemeinden verzichten. Heute könne man nur mehr die großen Wasserableitungen regeln. Es gehe heute darum, dass zumindest die betroffenen Ufergemeinden, die die Möglichkeit dazu haben, weiterhin die Verteilung vornehmen können. Mit diesem Gesetz werde man die große Umverteilung sicher nicht erreichen. Der Staat und andere Regionen hätten 3 MW Nennleistung als Kriterium, daher sollte sich Dello Sbarba auch bei 2,5 MW keine Sorgen machen.
Franz Locher (SVP) wies darauf hin, dass es in Südtirol an die 70 Verteilergenossenschaften gebe, die den Strom nicht teuer über Arera kaufen müssten. Mit diesem Gesetz könne man diese Verteilergenossenschaften und die Gemeinden berücksichtigen. Bei der Anhörung habe Prof. Caia gesagt, dass das Autonomiestatut in dieser Sache anzupassen wäre, wenn man mehr wolle. Südtirol habe das Glück, doppelt so viel Energie zu erzeugen, wie es brauche. Dadurch habe man Spitzenstrom erzeugen und teuer verkaufen und billigen Strom einkaufen können. Nun sei das System über den Haufen geworfen worden, man müsse den Strom billig verkaufen und teuer einkaufen. Und das bekämen auch die Betriebe und die Familien zu spüren. Bei diesem Gesetz gehe es darum, dass die Südtiroler Unternehmen bei der Vergabe zum Zug kämen. Ziel müsse es sein, dass der Großteil der Kraftwerke in Südtiroler Hand bleibe. Er hätte die Konzessionsdauer lieber auf 30 Jahre beschränkt, 40 Jahre seien eine lange Zeit, wenn ein auswärtiges Unternehmen den Zuschlag bekomme. Locher prophezeite Rekurse, denn da seien große Interessen im Spiel. Wichtig sei in dem Zusammenhang, dass man den Konzessionären einiges an Gebühren und Auflagen abverlange.
LR Giuliano Vettorato ging in seiner Replik auf jene Argumente ein, die sich direkt mit dem Gesetzentwurf befassten. Die Entscheidung zwischen installierter und Nennleistung sei nicht von Arera beeinflusst worden. Eine eigene Regulierungsbehörde sei möglich, aber ihr Handlungsspielraum beschränkt, außer bei der Fernwärme. Die Preise würden allein von Arera festgelegt, außerdem gebe es EU-Richtlinien und Verfassungsurteile, wonach pro Staat nur eine Regulierungsbehörde zähle. Mit der differenzierten Autonomie, die Minister Calderoli angestoßen habe, sei vielleicht mehr möglich.
Anschließend wurde zur Behandlung der Tagesordnungen übergegangen. Die Grünen forderten, dass die Alperia-Dividenden in den Kapitalisierungs- und Integrationsfonds für die Pflege fließen. “Aufgrund der demographischen Entwicklung mit entsprechend hohem Pflegebedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, bietet sich eine Investition in die Pflegesicherung an”, meinte Hanspeter Staffler.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) unterstützte den Antrag, die demographische Entwicklung mache eine bessere Finanzierungsgrundlage für die Pflege notwendig. Gerhard Lanz (SVP) sprach sich dagegen aus, die Dividenden zweckzubinden. Dieser Antrag habe mit dem Gesetz nichts zu tun, meinte LR Giuliano Vettorato.
Die Tagesordnung wurde mit 14 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Mit einer weiteren Tagesordnung forderten die Grünen, dass der Gratisstrom, den die Konzessionäre abzugeben haben, vom Land anstelle der Ersatzzahlung direkt bezogen und an die Haushalte weitergeleitet wird. Die Bevölkerung erwarte sich von der Heimholung des Stroms auch direkte Vorteile, erklärte Hanspeter Staffler, das sei bisher unterschätzt worden. Die Haushalte verbrauchten 500 Mio. KWh, der Gratisstrom mache 142 Mio. KWh aus. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erinnerte daran, dass diese Forderung schon oft erhoben wurde, sie sei auch ein Versprechen der SVP vor den letzten Wahlen. Die Konzessionsregeln seien wichtig, aber für die Bürger sei der Strompreis die zentrale Frage, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Das sei ein Wahlversprechen, das gebrochen worden sei. Die Landesregierung verscherble den Strom an den Staat, statt eine echte Stromautonomie anzustreben. Paul Köllensperger (Team K) erinnerte daran, dass bereits zahlreiche solcher Forderungen, auch aus seiner Feder, abgelehnt wurden. Die Dividenden der Alperia seien für die Landesregierung angenehm, aber die Bürger müssten etwas davon bemerken. Auch Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) unterstützte den Antrag, der für die Familien eine Einsparung von mehreren hundert Euro bedeuten würde. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) unterstrich die Kernpunkte des Antrags. Das Land müsse direkt den Strom annehmen und nicht die Ersatzzahlung, der Gratisstrom sei viel mehr wert und würde eine Preissenkung für die Bürger von ca. 26-27 Prozent ermöglichen. Die Weitergabe an die Bürger hätte auch Symbolcharakter, so würden sie spüren, dass sie etwas von der Südtiroler Wasserkraft haben. LR Giuliano Vettorato teilte mit, dass der entsprechende Beschluss zum Bezug des Gratisstroms durch das Land bereits als Entwurf vorliege und demnächst von der Landesregierung gefasst werde. Der zweite Punkt des Antrags sei nicht annehmbar, da nur die Weitergabe unter Mehrwertsteuersubjekten möglich sei. Die Tagesordnung wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Das Team K forderte die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in der Ausschreibung des Kraftwerks Lana verbindlich verankert wird, dass der Schwall im Bypass bis zur Etsch weitergeleitet wird, um 1. das Problem des Schwallbetriebes zu beheben und 2. durch die hydroelektrische Nutzung des Bypasses zusätzlichen Strom zu erzeugen. Beim Kraftwerk Lana biete sich die konkrete Chance, Verbesserungen bei der Energiegewinnung mit einer Umweltverbesserung zu verbinden, meinte Paul Köllensperger (Team K). Diese Möglichkeit biete sich bei sehr vielen Kraftwerken, ergänzte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), vor allem bei großen Kraftwerken sei sie sinnvoll. Hanspeter Staffler (Grüne) wies darauf hin, dass diese Forderung bereits bei den bestehenden Konzessionen anwendbar sei und fragte sich, warum sie nicht im Auflagenheft sei. LR Giuliano Vettorato wandte ein, dass der Bypass auch zu negativen Folgen führen könne. Daher könne man das nicht überall umsetzen. Die Tagesordnung wurde mit 14 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Das Team K forderte auch, dass der Gratisstrom oder dessen Gegenwert an die Haushalte weitergereicht wird. Außerdem sollten beim Wettbewerb jene Teilnehmer Vorzugspunkte bekommen, die weiteren Gratisstrom anbieten, und jene, die Genossenschaften mit ins Boot holen. Der zusätzliche Gratisstrom könne von der Ausschreibung verlangt und direkt den Kunden angerechnet werden, erklärte Paul Köllensperger. Die Genossenschaften könnten den Gratisstrom bereits heute direkt verrechnen. Der Gratisstrom wäre nur für die Erstwohnung, und Edyna habe bereits die entsprechenden Daten. LR Giuliano Vettorato erklärte, dass man noch auf das Rechtsgutachten zum Gratisstrom für die Bürger warte. Derzeit gehe die Orientierung dahin, dass man den Bürgern günstigere Dienste anbiete. Punkt 1 der Tagesordnung wurde mit 15 Ja und 16 Nein, Punkt 2 mit 15 Ja und 16 Nein abgelehnt.
Damit waren alle Tagesordnungen zum Gesetzentwurf behandelt. Morgen wird mit der Artikeldebatte fortgefahren, und zwar um 10.30 Uhr, da vorher eine Beratung der SVP-Fraktion zu den Abänderungsanträgen stattfindet.