Vollzeit- und Teilzeitbedienstete werden gleichbehandelt

Grünes Licht für Gesundheitsfonds der öffentlich Bediensteten

Mittwoch, 11. Oktober 2017 | 16:34 Uhr

Bozen – In der vergangenen Woche hatten sich die Sozialpartner darauf geeinigt, wie der Fonds aussehen könnte, gestern gab auch die Landesregierung grünes Licht.

Seit Ende Mai 2017 verhandelten die Vertreter der Landesverwaltung, der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Sanitätsbetriebes, des Wohnbauinstituts, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran mit den Vertretern der Gewerkschaften über die Einrichtung eines ergänzenden Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten, in der vergangenen Woche unterzeichneten sie einen Entwurf.

Gestern gab die Landesregierung grünes Licht und ermächtigte die Landesregierung Personallandesrätin Waltraud Deeg dazu, den Vertrag zu unterzeichnen. Dieser sieht vor, dass alle öffentlich Bediensteten, die unbefristet oder zumindest für ein Jahr befristet angestellt sind, automatisch in den Fonds eingeschrieben werden. Vollzeit- und Teilzeitbedienstete werden gleichbehandelt. Am Stichtag 1. September 2017 betrifft diese Regelung demnach 42.166 Angestellte. Der jeweilige Arbeitgeber wird um die 125 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung stellen. Die Geldmittel für den Gesundheitsfonds für den Zeitraum 2016 bis 2018 wurden bereits bei der Unterzeichnung des BÜKV eingeplant.

“Mit diesem Fonds schaffen wir es, dem Personal zusätzlich zum öffentlichen Gesundheitssystem weitere Gesundheitsleistungen zu gewährleisten”, sagt Personallandesrätin Waltraud Deeg und bedankt sich bei den Verhandlungspartnern für die konstruktiven und zügigen Arbeiten. “Der Gesundheitsfonds ist auch ein wichtiges Lohnelement, das gemeinsam mit den bereits erfolgten Maßnahmen einer Gehaltsaufbesserung und einer Aufstockung des Arbeitgeberanteils beim Zusatzfonds den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltungen zugutekommt. Wir bauen auf eine integrative Vorsorgeleistung für unsere Angestellten”, betont sie.

Die Möglichkeit zu dieser zusätzlichen Gesundheitsvorsorge wurde im vergangenen Jahr vom neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) geschaffen.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen