Rechtliche Basis für mehrere Erhöhungen

Grünes Licht für Kollektivvertrag fürs Lehrpersonal

Donnerstag, 02. Oktober 2025 | 13:55 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Die Landesregierung hält an den angekündigten Lohnanpassungen für das Lehrpersonal fest. Bei einer heutigen Sondersitzung hat sie sich mit der Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen in Südtirol für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 befasst. Auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider wurde der vorgelegte Text genehmigt.

Die Landesregierung stellt dafür Geldmittel im Ausmaß von insgesamt 192.122.900,98 Euro zur Verfügung (im Jahr 2025 61,69 Millionen, für die beiden Folgejahre jeweils 65,21 Millionen Euro). Vor der Auszahlung folgen nun noch mehrere formelle Schritte, unter anderem die Begutachtung durch das Unterrichtsministerium und durch den Rechnungshof. Die Änderungen sind aber bereits ab dem 1. Jänner beziehungsweise 1. September 2025 wirksam.

Die wichtigsten Anpassungen im Detail

Der Vertragsentwurf sieht eine Reihe von Erhöhungen vor: Ab 1. Jänner 2025 wird die Landeszulage neu geregelt und an die im Zeitraum 2022-24 verzeichnete Inflation angepasst. Zeitgleich werden auch die Landeszulagen für die Dienstaltersabschnitte von 9 bis 14 und von 15 bis 20 Jahren um weitere festgelegte Bruttobeträge zwischen 323 und 1002 Euro jährlich erhöht. Ebenfalls ab Jänner greift die Regelung zum Sonderurlaub für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind, zur Anwendung. Diese Regelung war auf staatlicher Ebene eingeführt worden und wird nun in den Vertrag aufgenommen.

Ab 1. September 2025 erhalten Lehrpersonen zudem erhöhte Vergütungen für die Aus- und Weiterbildung: Vorgesehen sind maximale Vergütungen von 80 Euro pro Stunde, 60 Euro für andere Tätigkeiten (wie Tutoring, Moderation, Kursleitung oder Koordinierung) und 30 Euro für die Aufsicht minderjähriger Schüler im Rahmen einer außerschulischen Aus- und Weiterbildungsinitiative.

Erhöht wird, ebenfalls ab 1. September 2025, der Beitrag für Überstunden auf 49 Euro/Unterrichtsstunde und 30 Euro für andere zusätzliche Stunden. Bei Außendiensten ab sechs Stunden werden Mahlzeiten bis zu 40 Euro erstattet, bei mehr als zwölf Stunden bis zu 80 Euro täglich. Übernachtungen in Hotels mit bis zu vier Sternen werden bis maximal 200 Euro pro Nacht erstattet. Dem Lehrpersonal steht zudem für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, ab der vierten Stunde im Außendienst, eine Stundenvergütung von 5,60 Euro zu.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 6 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen