Vertrag wird am 7. April unterzeichnet

Hausärzte vs. Land: Einigung im Streit zu Patientenobergrenze

Dienstag, 21. März 2017 | 12:00 Uhr

Bozen – Zwischen den Hausärzten und dem Land bahnt sich nach 14 Monaten Streit eine Einigung an. Die Unterschrift unter das Abkommen soll am 7. April gesetzt werden.

Was die Patientenanzahl pro Arzt betrifft, dürfen es künftig nur mehr 1.500 pro Arzt sein. In den Gebieten, in denen genügend Hausärzte sind, zahlt das Land dem Arzt zwölf Euro pro Jahr für jeden Patienten, der zu einem anderen Hausarzt wechselt – für vier Jahre.

Der Hausarzt kann die Patienten nicht streichen, sie müssen von sich aus wechseln. Mit dieser Regelung würden auch Engpässe bei den Hausärzten vermieden. Dies sei zum Vorteil junger Ärzte, erklärt FIMMG-Anwältin De Guelmi heut dem Tagblatt Dolomiten. Und innerhalb vier Jahren müssen die Hausärzte mit mehr als 1575 Patienten – 1500 und fünf Prozent Familienangehörige – ihre überzähligen Patienten reduziert haben.

Michael Mayr, Ressortchef von Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, verweist allerdings auch darauf, dass diese Regelung nur bei rund fünf Hausärzten zur Anwendung komme, weil alle anderen der rund 270 Hausärzte in unterversorgten Gebieten praktizieren. Insofern war dieser Streit wohl ein Streit um des Kaisers Bart. Denn in den unterversorgten Gebieten kriegen die Hausärzte auch weiterhin die normale Pro-Kopf-Quote für jeden überzähligen Patienten.

Am 7. April soll der neue Vertrag zwischen Land und Ärztegewerkschaft unterschrieben werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen