Von: mk
Bozen – Trotz negativer Gutachten aller Landesämter hat die Landesregierung ein Chaletdorf in Feldthurns mitten im landwirtschaftlichen Grün genehmigt. Dies kritisiert der Verbandsgeschäftsführer des Heimatpflegeverbandes, Josef Oberhofer, in einer Aussendung. Damit sei neuerlich das eingetreten, wovor der Heimatpflegeverband seit Jahren ausdrücklich gewarnt habe.
Im Mai 2018 habe der Heimatpflegeverband in einem „letzten Hilferuf“ auf die durch das neue Raumordnungsgesetz vorprogrammierte ausufernde Bauspekulation und den unkontrollierten Bodenverbrauch im landwirtschaftlichen Grün hingewiesen. Während die Macher des neuen Gesetzes von „innen flexibel und außen penibel“ gesprochen haben, hat der Heimatpflegeverband damals das Schlagwort „innen fatal und außen katastrophal“ prophezeit.
Chaletdorf im landwirtschaftlichen Grün und in der Bannzone
Auf einer Wiese weit außerhalb des Dorfes, mitten im landwirtschaftlichen Grün und sogar in einer mit Bauverbot belegten Bannzone wolle ein Eisacktaler Gastronom ein Chaletdorf errichten, erklärt Oberhofer. „Das Projekt widerspricht allen Grundregeln einer nachhaltigen Raum- und Landschaftsplanung und so gaben sowohl das Amt für Landschaftsökologie als auch die Kommission für Natur und Landschaft ein negatives Gutachten ab. Trotzdem genehmigte die Landesregierung am 14. Mai das Bauvorhaben“, kritisieren die Heimatpfleger.
„Ringsum sind bewirtschaftete Wiesen und Felder. Es ist auch ein Kastanienhain in der Nähe. Es ist nicht sinnvoll, hier zu bauen.“ Mit diesen Worten kommentierte die neue Landesrätin für Raum, Natur und Landschaft, Maria Hochgruber Kuenzer öffentlich das Projekt. Sie stimmte als einzige in der Landesregierung gegen die Ausweisung der neuen Tourismuszone. Dafür gebühre ihr laut Oberhofer ein großes Lob. Zugleich kritisiert der Heimatpflegeverband das Verhalten der übrigen Landesregierungsmitglieder aufs Heftigste, „weil sie sich zum wiederholten Male nicht an die Gutachten der eigenen Fachleute hielt“.
„Die Zersiedelung durch Bauspekulation und der unkontrollierte Bodenverbrauch im landwirtschaftlichen Grün muss gestoppt werden. Bereits in der Gesetzgebungsphase zum neuen Raumordnungsgesetz warnte der Heimatpflegeverband davor, dass die lange Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes 2020 Tür und Tor für ‚Unmengen an spekulativen Vorarbeiten und vollendeten Tatsachen‘ öffnet. Dies bewahrheitet sich jetzt erneut, denn offensichtlich herrscht eine gewisse Torschlusspanik und Bauwut, bei der überall versucht wird, größere Hotelanlagen zu bauen wie unter anderem Beispiele in Latsch und Burgstall zeigen. Auch der Bauernbund hat öfters vor der weiteren Verbauung des landwirtschaftlichen Grüns gewarnt. Den Worten müssen nun Taten folgen: Alle Interessensvertreter sind aufgefordert, der Bauspekulation und der Verbauung der Landschaft so schnell wie möglich einen Riegel vorzuschieben“, erklärt Oberhofer abschließend.