Landesregierung hat Entscheidung vertagt

Hofstelle Alpenrose: Rekurssteller beharren auf ihren Argumenten

Donnerstag, 19. Januar 2017 | 17:25 Uhr

St. Kassian – Wie berichtet, wurde Rekurs zum Neubau der Hofstelle “Alpenrose” in St. Kassian vertagt, da die Landesregierung nun bewerten soll, welches der beiden vorliegenden Gutachten das richtige sei: jenes der Kommission für Raumordnung und Urbanistik, welches den Rekursstellern Recht gibt, oder jenes der Rechtsabteilung des Landes, welches laut Aussage von Landesrat Richard Theiner  eine entgegengesetzte Interpretation dazu dargelegt hat.

Die Rekurssteller Luca Crazzolara, Vito Agreiter und Christian Crazzolara beharren auf ihren Argumenten. Der geschlossene Hof  “Alpenrose” verfüge über eine Wohnkubatur, die mit der Bauparzelle 1236 M.A. 1  im Grundbuchsauszug gekennzeichnet ist. Diese befinde sich in einer Wohnbauzone B in St. Kassian, heißt es in einer Presseaussendung.

Als Bauherr Pizzinini Paul bei der ersten Einreichung des Bauprojektes zur Neuerrichtung einer Hofstelle den Weg der Aussiedlung beschritt, habe Abteilungsdirektor Dr. Anton Aschbacher mit Schreiben vom 16.12.2010 erklärt, „….,dass der Eigentümer keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr ausübt”, und weiter “…., dass der geschlossene Hof über keine Hofstelle verfügt.”

„Daraufhin versuchte der Bauherr einen neuen Weg, um ein Wohnhaus im geschlossenen Hof „Alpenrose“ neu zu errichten. Er suchte im Jahr 2011 bei der Örtlichen Höfekommission von Abtei um Abtrennung der Wohnkubatur, die im Grundbuchauszug mit der BP 1236 M.A. 1 gekennzeichnet ist“, erklären die Rekurssteller. Dieser Antrag sei jedoch von der Höfekommission abgelehnt worden, da „….ein geschlossener Hof über ein Wohnhaus für die Unterbringung der Familie verfügen muss.“ „Aus diesem Schreiben vom 19.08.2011 geht klar und deutlich hervor, dass der geschlossene Hof „Alpenrose“ über eine Wohnkubatur verfügt, die allem Anschein nach heute von vielen übersehen wird“, erklären die Rekurssteller.

Ein im Dezember nachgereichtes Gutachten von RA Dr. Schullian, der von der Gemeinde Abtei beauftragt wurde, den Fall zu betreuen, besage geradezu das Gegenteil von dem, was Dr. Aschbacher schriftlich bekannt gegeben hat. „RA Dr.Schullian bestätigt nämlich, dass der geschlossene Hof Alpenrose über eine Hofstelle verfügt. Dieselbe Aussage wurde letzthin auch von Landesrat Richard Theiner in den Medien wieder gegeben. Unsere Frage, ob nun der geschlossene Hof über eine Hofstelle verfüge oder nicht, ist infolge der entgegengesetzten Auslegungen von Dr. Aschbacher und der Gemeinde Abtei wohl mehr wie legitim“, erklären die Rekurssteller.

Ob Hotelkubatur als Wohnkubatur eingestuft werden kann, beschäftige zurzeit die Gemüter aller Rechtsexperten und eine definitive Auslegung dessen sorge für Vorfreude und Hoffnung bei den vielen Besitzern von Hotels in geschlossenen Höfen, so die Rekurssteller. Für die Gemeinde Abtei sei Hotelkubatur offensichtlich nicht mit Wohnkubatur gleichzusetzen, auch wenn die örtliche Höfekommission und das Höfegesetz ausdrücklich von „Wohnhaus“ sprechen.

Um dieser Frage eine Antwort geben zu können, empfehlen die Rekurssteller, den Art. 107/bis des  Landesraumordnungsgesetzes genauer durchzulesen, denn er besage unmissverständlich, „dass die an der Hofstelle eines geschlossenen Hofes vor Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 23. Juni 1992 Nr 21 errichtete nicht landwirtschaftliche Baumasse in jeder Hinsicht als Wohnvolumen zu betrachten ist, unabhängig von der in der Baubewilligung bzw Baukonzession festgehaltenen Zweckbestimmung und von der derzeitigen Zweckbestimmung“.

„Es sei angemerkt, dass Herr Paul Pizzinini vor Juni 1992 – genauer gesagt im Jahr 1980 – Bauarbeiten vorgenommen hat, die die Gemeinde Abtei offensichtlich übersieht“, so die Rekurssteller.

„Der Versuch, diesen Fall als ‚Sonderfall‘ abzustempeln, finden wir Rekurssteller unangebracht und bedenklich. Die Tatsache, dass man nach exakt 200 Tagen seit dem Einreichen unseres Rekurses immer noch fieberhaft nach einer Gesetzeslücke sucht, um unseren Rekurs abzuweisen und das Gutachten der Kommission für Raumordnung und Urbanistik umzukrempeln, bekräftigt unsere Interpretation der Gesetze“, betonen Luca Crazzolara, Vito Agreiter und Christian Crazzolara abschließend.

Von: mk

Bezirk: Pustertal