Von: luk
Bozen – Überdachte Holzlagerplätze im Wald zu errichten ist durch einen Beschluss der Landesregierung erlaubt. “Inwiefern das Aufstellen solcher Lagerplätze jedoch immer sinnvoll und ökologisch ist, darf dennoch angezweifelt werden”, so die Grünen.
Die Grüne Fraktion hat diese Woche dazu eine Anfrage im Landtag gestellt. “Über 600 solcher Lager gibt es in Südtirols Wäldern. Doch fallen diese zunehmend opulenter aus, als es der eigentliche Sinn dahinter zulassen würde: So dürfen eigene Zufahrtswege zu diesen Holzlagern geschaffen- und der Boden dieser kann betoniert werden.” Die Grüne Fraktion fragte den zuständigen Landesrat Schuler, wie in Fällen vorgegangen werde, bei denen Holzlagerplätze für das Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen zweckentfremdet würden – was immer häufiger von Bürgerinnen und Bürgern beobachtet werde. “Landesrat Schuler stellte zwar klar, dass Holzlagerplätze ausschließlich für die Lagerung von Rundholz, Brennholz oder für Hackgut verwendet werden dürfen. Das Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen sei nicht erlaubt und entspreche auch nicht dem Beschluss der Landesregierung.”
“Aber auf die Frage, wie die Rechtmäßigkeit und Zweckdienlichkeit solcher Holzlagerplätze kontrolliert werde und was die Sanktionen seien, sollten diese nicht den Normen entsprechen oder zweckentfremdet werden, lautete die Antwort, dass derzeit keine spezifischen Sanktionen vorgesehen seien”, bemängeln die Grünen.
„In Kürze zusammengefasst heißt dies, dass es der Landesregierung egal ist was genau da im Wald errichtet wird und wozu. Das ist bedenklich und wir Grüne werden deshalb hier ganz genau hinschauen“, so der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.