Von: ka
Brixen – Die Bischofsstadt ist Schauplatz einer unglaublichen Geschichte, die auch das seit Monaten gärende Thema der Zweisprachigkeitspflicht im Südtiroler Sanitätsbetrieb betrifft.
Ein Arzt, der unentschuldigt gefehlt hatte, rechtfertigte seine Abwesenheit damit, dass er in dieser Zeit Deutsch gelernt habe. „Ich habe Deutsch gelernt, um arbeiten zu können“, beteuerte der Mediziner. Die Richter ließen seine Ausflüchte jedoch nicht gelten, denn die Ermittlungen ergaben, dass es für seine Angaben keine Belege gibt. Einen großen Teil der Zeit, in der er angeblich Deutsch gelernt hatte, hatte er tatsächlich mit seiner Frau beim Friseur und in Lokalen verbracht. Der Rechnungshof verurteilte ihn daher zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 23.000 Euro. Gegen den inzwischen entlassenen Arzt läuft jedoch auch ein Strafverfahren, dessen Ausgang noch aussteht.

Nach einer Meldung des Sanitätsbetriebs wurde der Arzt, der früher im Krankenhaus von Brixen angestellt war, inzwischen aber entlassen wurde, von der Finanzpolizei beschattet. Da sich der Verdacht der Ermittler der Finanzwache bestätigte, wurde der Mediziner für seine Verfehlungen zur Verantwortung gezogen.
Die regionale Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs beanstandete 24 Vorfälle mit insgesamt 48 Stunden und 15 Minuten ungerechtfertigter Abwesenheit zwischen Februar 2023 und Oktober 2024.

Die Ermittlungen ergaben „wiederholte Diskrepanzen” zwischen den Stempelungen des Arztes und seiner tatsächlichen Dienstzeit. Besonders auffällig war dies an Freitagen. An diesen Tagen verließ er das Krankenhaus und kehrte nur zurück, um das Dienstende zu bescheinigen. Die Verteidigung versuchte, die Karte der „gutgläubigen Absicht” auszuspielen, doch die Richter lehnten dies ab. Vielmehr stellten sie fest, dass dies im Widerspruch dazu steht, dass er zurückkehrte, um auszustempeln. Dies sei nur durch den Zweck gerechtfertigt gewesen, seine unberechtigte Abwesenheit zu verschleiern.

Was die anderen Fehlzeiten betrifft, erklärte der Arzt, er habe diese dem Deutschlernen gewidmet. Seit seiner Einstellung war die maximale Frist für den Erwerb des für Mediziner vorgeschriebenen Zweisprachigkeitszertifikats C1 tatsächlich von fünf auf drei Jahre verkürzt worden. Bei Nichteinhaltung drohte ihm die Nichtverlängerung des Vertrags, weshalb er sich „gezwungen sah, das Erlernen der Zweitsprache zu beschleunigen”.
Seine Vorgesetzte des Hygieneamtes, bei dem er arbeitete, habe ihm dies „während der Arbeitszeit, während der Schließung für die Öffentlichkeit, während der Mittagspause und am Freitagnachmittag” gestattet. „Zu diesem Zweck und um eine bessere Internetverbindung nutzen zu können, besuchte er von zu Hause aus Deutschlektionen in Form von Videokonferenzunterricht”, rechtfertigte sich der abwesende Mediziner.

Die Richter des Rechnungshofs stellten jedoch fest, dass es dafür keine Belege gibt. Auffällig ist, dass sich die Teilnahmebescheinigung für den Online-Kurs des Dienstleisters Deutsche Schule International und die Fehlzeiten auf verschiedene Tage beziehen. Tatsächlich dauerten die Abwesenheiten bis zum 9. Oktober 2024 an, während das Sprachzertifikat bereits am 27. August erworben wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass der Arzt sich während dieser Zeit ganz anderen Tätigkeiten widmete, darunter dem Begleiten seiner Kinder von der Schule nach Hause und zum Friseur, dem Besuch öffentlicher Lokale mit seiner Frau oder dem Wegbringen des Hausmülls.

Der Richter des Rechnungshofs sprach ihn schuldig und verurteilte ihn dazu, 20.000 Euro für den Imageschaden zu zahlen, den sein Arbeitgeber aufgrund der „medialen Resonanz“ des Falls erlitten hat, sowie 3.000 Euro für die entstandenen Kosten an den Sanitätsbetrieb. Gegen den Arzt läuft jedoch auch ein Strafverfahren, dessen Ausgang noch aussteht.

Der Brixner Fall entfachte erneut die nie ganz verstummte Debatte um die Zweisprachigkeitspflicht und gefälschte Sprachzertifikate im Südtiroler Gesundheitswesen. Erst im Herbst hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb hart durchgegriffen. Zwei Ärzte und acht Pflegekräfte wurden entlassen, nachdem sich ihre vorgelegten Sprachzertifikate als gefälscht herausgestellt hatten. Betroffen waren sieben Pflegekräfte in Bozen, eine in Meran sowie zwei Mediziner, darunter ein Anästhesist der Intensivstation.






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