Anpassungen hinsichtlich des Nationalparks Stilfserjoch

II. GGA: Omnibusgesetzentwurf behandelt

Donnerstag, 20. April 2023 | 16:48 Uhr

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages ist heute unter dem Vorsitz von Franz Locher zur Behandlung eines sogenannten Omnibusgesetzentwurfes, des LGE Nr. 136/23 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt und Nahrungsmittelhygiene“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher), zusammengetreten. Gemäß Art. 87-bis der Geschäftsordnung befasste sich der Ausschuss nur mit den Artikeln 11 bis 17 und dem Artikel 22, welche in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Die Anhörung des Präsidenten des Rates der Gemeinden zum LGE hat bereits bei der Sitzung des II. GGA am Montag stattgefunden.

Art. 11 betrifft, erklärt Ausschussvorsitzender Locher, „das Höfegesetz, in dem zwei Dinge geändert werden sollen: Zum einen sollen die Stellvertreter in den Höfekommissionen mehr als drei Amtsperioden machen dürfen, zum anderen wurde die Rekursfrist von 20 auf 30 Tage erhöht.“ Um Bestimmungen im Bereich Gewässerschutz und -nutzung geht es in den Art. 12, 13 und 14, mit denen u.a. Details des Wasserrechtsverfahrens geändert werden, so Locher weiter. „In diesem Bereich hätte es auch Änderungen bei Strafen geben sollen, aber der Gesetzgebungsausschuss hat entschieden, diese so zu belassen, wie sie sind.“

Der wesentlichste Punkt, um den es heute gegangen sei, betreffe die Anpassungen hinsichtlich des Nationalparks Stilfserjoch im Art. 15. „Momentan haben wir hier ein Vakuum, weil die Genehmigungen baurechtlicher Art, die die Gemeinden machen, durch den Nationalpark erschwert oder verhindert werden. Es gilt nämlich sowohl das Landesgesetzt für Raum und Landschaft als auch der Nationalparksplan, der aber erst in Ausarbeitung ist und bis das Ministerium diesen fertiggestellt hat, kann es dauern“, führt Ausschussvorsitzender Locher aus. Nun werde vorgesehen, dass bis zur Genehmigung des Nationalparkplanes das Gesetz für Raum und Landschaft gelte. „Dies, damit die Gemeinden nicht blockiert werden und sowohl die Gemeinden als auch der Direktor des Nationalparkes Rechtssicherheit haben.“

Mit Art. 16 Bestimmungen im Bereich Forstwirtschaft werden, so Locher weiter, „einige Details betreffend das Anzünden von Feuern genauer definiert, damit die Sicherheit besser gewährleistet wird. In Art.17 Bestimmungen im Bereich Jagd und Fischerei geht es um Entschädigungen für Schäden durch nicht jagdbare Wildtiere wie Wolf, Bär, Luchs oder Fischreiher.“

Neue Regelungen bei Hausschlachtungen würden indes im Art. 22 vorgesehen. „Es braucht einen Kurs, um die Betäubung vornehmen zu können; und geschlachtet werden dürfen maximal 1,2 Großvieheinheiten“, sagt Locher. „Von diesen Bestimmungen zu den Hausschlachtungen ausgenommen bleibt nach wie vor Geflügel.“

Im letzten behandelten Artikel, Art. 22-bis, ging es dann um die Vollversammlungen der Interessentschaften. „Fortan sollen diese in zweiter Einberufung bei jeder Anwesenheit beschlussfähig sein“, berichtet Locher.

Die Artikel 11 bis 17 sowie Artikel 22 und Artikel 22-bis des LGE Nr. 136/23 wurden schließlich mit 4 Ja (des Vorsitzenden Locher und der Abgeordneten Amhof, Bacher und Noggler), 1 Nein (Abgeordneter Dello Sbarba) und 3 Enthaltungen (der Abgeordneten, Faistnauer, Leiter Reber und Repetto) gebilligt. Minderheitenberichte wurden keine angekündigt.

Von: lup

Bezirk: Bozen