Von: mk
Bozen – Richter Giulio Scaramuzzino hat am heutigen Mittwoch am Landesgericht Bozen die Dringlichkeitsanträge von Reinhold Holzer abgelehnt. Damit ist er der Argumentation der Verteidigung des Südtiroler Sanitätsbetriebes und dessen Generaldirektors Thomas Schael sowie mehrerer Südtiroler Medien gefolgt.
RA Marco Cappello, der den Sanitätsbetrieb vertreten hat, zeigt sich in einer ersten Reaktion mehr als zufrieden: „Die Voraussetzungen für die Dringlichkeitsanträge waren nicht gegeben. Richter Giulio Scaramuzzino hat dies durch seinen Schiedsspruch bestätigt, aber er hat gleichzeitig auch erklärt, dass dem Vortrag des Antragstellers kein Rechtsschein „fumus boni iuris“ (plausibler Rechtsanspruch) zugrunde liegt, und das schafft eine gute Ausgangslage für das Hauptverfahren.“
Reinhold Holzer hatte den Sanitätsbetrieb und Generaldirektor Schael auf Schadenersatz und die Veröffentlichung von Richtigstellungen geklagt und vom Richter gefordert, im Dringlichkeitswege den Beklagten anzuordnen, es künftig zu unterlassen, seinen Ruf, die Ehre und das Ansehen (…) zu verletzen, ihm die Aussage zuzuschreiben, wonach er bei einer Veranstaltung zu den Impfungen (…) in St. Martin in Passeier (…) und dann in den Medien erklärt hätte, dass ein Kind aus Meran wegen schweren Impfschäden in das Krankenhaus von Verona eingeliefert worden sei und dass er Falschmeldungen und „Fake News“ verbreitet bzw. die Unwahrheit gesagt hätte.
Beklagt worden waren auch sechs Südtiroler Medien, sich – immer laut Reinhold Holzer – an der öffentlichen Diffamierungskampagne beteiligt zu haben.
In der Verhandlung vom 10. Jänner 2018, bei der der Antrag von Holzer diskutiert wurde, war der Sanitätsbetrieb von RA Marco Cappello, Leiter der Rechtsabteilung des Betriebes, vertreten worden, Generaldirektor Thomas Schael von der Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Brandstätter.
Nun die Entscheidung des Richters: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Gesundheitsbetrieb und seinen Generaldirektor ist abgewiesen und gegen mehrere Medienunternehmen für unzulässig erklärt worden.
Ein Interview von Reinhold Holzer stand ganz am Anfang: Er selbst war es nämlich, der in einem Beitrag der Tagesschau RAI-Südtirol vom 20. September 2017 anlässlich einer Veranstaltung zum Thema Impfen in St. Martin in Passeier von einem neunjährigen Kind berichtet hatte, das geimpft worden sei und – wie er wörtlich sagte – „am vierten Tag hom sie es (das Kind) dann mitn Hubschrauber müssen mit Lähmung und schlimmen Defekten aufn Körper noch Verona überliefern“.
Generaldirektor Thomas Schael hatte in der Folge der Ausstrahlung unverzüglich die Untersuchung des Falles angeordnet. Reinhold Holzer legte in seinen Aussagen eindeutig einen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und der Einlieferung des Kindes in die Intensivstation von Verona nahe. Die internen Untersuchungen ergaben ein anderes Bild. Schnell stand fest: das Kind war nicht wenige Tage, sondern schon Wochen vor der schweren Erkrankung geimpft worden. Auch das Krankenhaus in Verona bestätigte die Vermutung, die die behandelnden Ärzte des Sanitätsbetriebes von Anfang an hatten, nämlich dass die Erkrankung des Kindes höchstwahrscheinlich auf die Einnahme von Medikamenten (…) und auf eine virale Infektionskrankheit (…) zurückzuführen war. Einige Wochen später hat dann auch die Nationale Gesundheitsbehörde, die von Generaldirektor Thomas Schael ebenfalls um eine Überprüfung angesucht wurde, ausdrücklich die Impfung als Ursache für die schwere Erkrankung des Kindes ausgeschlossen. Auch die AIFA, die italienische Medikamenten-Behörde, schloss einen Zusammenhang aus.
Laut Rechtsanwalt Marco Cappello war demnach die Strafanzeige, die der Sanitätsbetrieb gleich zu Beginn gegen Reinhold Holzer nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante eingebrachte hatte, gerechtfertigt und für Generaldirektor Thomas Schael ein verpflichtender Akt gewesen: „Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gehört zu den institutionellen Aufgaben des Sanitätsbetriebes und es darf nicht geduldet werden, dass Aussagen über lokale Medien verbreitet werden, die zum einen jeglicher klinischen oder wissenschaftlichen Grundlage entbehren und zum anderen die Allgemeinheit und insbesondere die Eltern der vom neuen Impfgesetz betroffenen Kinder noch zusätzlich verunsichern.“
Reinhold Holzer hat auf diese Klage mit der eingangs zitierten Gegenklage mitsamt Dinglichkeitsansuchen reagiert. Nun ist der erste Akt abgeschlossen, wobei Holzer wohl – zumindest vorerst – den Kürzeren gezogen hat.
Die heutige Entscheidung: „Die vom Antragsteller im Fernsehen getätigte bzw. veröffentlichte Erklärung scheint einen kausalen Zusammenhang der Impfung des Kindes und der notwendigen Einlieferung mittels Hubschrauber in ein Krankenhaus in Verona zu implizieren. Denn auch wenn die Aussage dies ihrem Wortlaut nach nicht direkt wiedergibt, so scheint sie in Anbetracht einerseits der Art und Weise der Formulierung der Erklärung (Reihenfolge der Wörter bzw. Satzteile, Wortwahl, Zusammenhang zwischen den Wörtern) sowie anderseits ihrer Bedeutung die Schlussfolgerung zu suggerieren, dass das Kind gerade wegen der durchgeführten Impfung in ein Krankenhaus in Verona hätte eingeliefert werden müssen.“
„In Bezug auf die von den Beklagten (Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen und Dr. Schael) hinterlegten Dokumente zum Gesundheitszustand des in ein Krankenhaus in Verona eingelieferten Kindes, sowie auf den Zeitpunkt der Durchführung der Impfung scheint der Kausalzusammenhang zwischen der Einlieferung in das Krankenhaus und der durchgeführten Impfung nicht vorzuliegen“.
Wie üblich wurde die Entscheidung über die Verfahrensspesen des Dringlichkeitsverfahrens für das Urteil im Hauptverfahren aufgehoben.