Pöder warnt

Impfzwang auch für pädagogisches Personal und für Sanitätsbedienstete?

Montag, 24. Juli 2017 | 16:42 Uhr

Bozen – Zahlreiche Mitarbeiter im Schul-, Kindergarten- und im Sanitätsbereich haben sich teils besorgt und teils wütend beim Landtagsabgeordneten Andreas Pöder gemeldet, nachdem sich dieser über Medien und über Facebook zur Impf-Meldepflicht für Schul- und Sanitätspersonal im neuen staatlichen Impfdekret geäußert hatte.

“Der Senat hat eine Impf-Meldepflicht für Lehrer, wohl auch Kindergärtnerinnen und pädagogisches Personal und die Sanitätsbediensteten ins Impf-Dekret aufgenommen. Laut dem im Senat im letzten Moment ins Impfdekret eingefügten Passus müssen nun Schulpersonal und Sanitätspersonal innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Impfgesetzes, das ist bis Anfang kommenden Oktober, bei den Schulbehörden bzw. beim Sanitätsbetrieb eine Eigenerklärung über die persönliche Impfsituation abgeben. Vorerst sind keine Sanktionen und weiteren Schritte vorgesehen”, erläutert Pöder.

Besonders beim Schulpersonal rege sich nun erster Widerstand: Jene, die sich bislang gemeldet haben, seien überzeugt, dass die eigene Impfsituation niemanden etwas angehe und wie Landesrätin Stocker in Bezug auf die Ärzte kürzlich in einer Antwort auf die Landtagsanfrage Pöders mitgeteilt habe, zu den hochsensiblen persönlichen Daten zähle.

Ein Vorlegen einer Eigenerklärung im Schulsekretariat sei demnach eine deutliche Verletzung der Privacybestimmungen, ist Pöder überzeugt. Zudem würden sich viele die Frage stellen, was dann folgt, nachdem vorerst keine Sanktionen mit der Impf-Meldepflicht für Schul- und Sanitätsangestellte verbunden sind.

Laut Pöder sei es absehbar, dass dies nur die Vorbereitung auf einen folgenden Impfzwang für Lehrer, Kindergartenpersonal, Ärzte und Pflegekräfte ist. “Die Impf-Meldepflicht kann man als Vorbereitung des Staates für eine Impfpflicht für Schul- und Sanitätsbedienstete sehen. Wer dann zum Schluss von dieser Impf-Meldepflicht bis Oktober betroffen ist, muss noch geklärt werden: ob das unterrichtende Schulpersonal oder auch die Verwaltungsangestellten und welche Sanitätsreinrichtungen, ob Krankenhäuser oder alle öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen. Laut Formulierung im Impfdekret sind wohl alle betroffen”, vermutet Pöder.

Der Abgeordnete wundert sich, dass sich die Gewerkschaften bislang so ruhig verhalten: “Diese Meldepflicht ist wohl ein ziemlich heftiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, und auch vom Aufwand her nicht zu unterschätzen. Zudem kann man dies als Vorbereitung zur künftigen Impfpflicht sehen, da würde ich mir als Sanitäts- oder Schulangestellter schon das Einschreiten der Gewerkschaften wünschen, speziell wenn ich in einer privaten Einrichtung tätig wäre.”

Von: mk

Bezirk: Bozen