Von: ao
Bozen – Wird mit der Einführung der EEVE im Bereich der Wohnbauförderung wirklich eine gerechte Beitragsvergabe gewährleistet? Die Antwort auf diese Frage soll eine EEVE-Bestandsaufnahme liefern. Mit einem Beschlussantrag wenden sich Magdalena Amhof, Oswald Schiefer und Helmuth Renzler an die Landesregierung und fordern eine eingehende Analyse der EEVE-Auswirkungen. Die Landtagsabgeordneten reagieren damit auf die zunehmende Kritik an der EEVE im Bereich der Wohnbauförderung.
Seit Januar 2011 gilt die EEVE (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) als Bewertungsgrundlage für die Förderung diverser Sozialleistungen und seit einem Jahr wird sie auch im Bereich der Wohnbauförderung angewendet. Sie wird sowohl für die Ansuchen um einen Förderbeitrag bei Kauf, Neubau oder Wiedergewinnung, als auch für die Ansuchen um Vermietung von Wohnungen mit Sozialbindung, Zuweisung von gefördertem Baugrund usw. herangezogen. Mit der EEVE wird somit auch im geförderten Wohnbau das bzw. die Einkommen der Familie genauso berücksichtigt, wie deren Vermögen und Lebensunterhalt.
Mittlerweile ist einige Kritik laut geworden und unterschiedliche Sichtweisen verlangen nach einer eingehenden Überprüfung der ursprünglichen Zielsetzung. “Vor allem was die Parameter betrifft gilt einiges zu klären und zu verbessern”, sagt Magdalena Amhof. So müssten beispielsweise Ersparnisse von über 100.000 Euro mit 20 Prozent zum Einkommen gezählt werden, was manchen Antragsstellern, die einen höheren Betrag angespart haben, den Zugang zum geförderten Wohnbau verwehrt. “Das ist nicht fair”, meint Magdalena Amhof. Ihrer Meinung nach sollte jeder die Möglichkeit haben, beim geförderten Wohnbau mitzumachen. “Ob Beiträge dann nur an Minderbemittelte vergeben werden sollen, ist eine andere Frage. Da bin ich absolut dafür. Den Zugang sollten aber alle haben”.
Zur Auswirkung der EEVE gab es bereits vor ihrer Einführung viele unterschiedliche Meinungen. Einige Entwicklungen waren abzusehen, andere haben sich aus der Praxiserfahrung ergeben. Deshalb scheinen manche Kritikpunkte auch berechtigt und eine Bestandsaufnahme mit eingehender Analyse kann nicht schaden. “Im Gegenteil: Jetzt können wir noch reagieren und nachjustieren. Das Wohnbauförderungsgesetz ist in Ausarbeitung. Wenn es erst einmal geschrieben ist, sind Abänderungen nicht mehr leicht möglich und mit hohem verwaltungstechnischen Aufwand verbunden. Jetzt können wir verbessern, wir können auf die Zahlen und auf die Erfahrungen des letzten Jahres zurückgreifen. Deshalb appellieren wir an die Mitglieder der Landesregierung, hier so bald als mögliche eine Überprüfung in die Wege zu leiten. In einem zweiten Moment sollten dann auch die Auswirkung der EEVE bei den Sozialleistungen unter die Lupe genommen werden”, sagt Amhof.