Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Jetzt um den Kinderbetreuungsbonus 2023 ansuchen

Mittwoch, 15. März 2023 | 12:46 Uhr

Rom – Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard informiert darüber, dass Eltern von Kindern unter drei Jahren ab sofort beim Nationalen Fürsorgeinstitut NISF/INPS um den Kinderbetreuungsbonus 2023 ansuchen können.

Anfang März hat das NISF/INPS endlich mit einem Rundschreiben die Details zur Auszahlung des „bonus asilo nido 2023“ veröffentlicht. Ab sofort können Familien mit Kindern unter drei Jahren, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte oder auch bei einer Tagesmutter betreut werden, um den sogenannten Kita-Bonus ansuchen.

Der Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einkommensabhängig, für das Ansuchen ist eine ISEE-Erklärung notwendig. Familien mit einem Einkommen unter 25.000 Euro laut ISEE erhalten bis zu 3.000 Euro jährlich, bei einem Einkommen zwischen 25.001 und 40.000 Euro laut ISEE sind es bis zu 2.500 Euro im Jahr, bei über 40.000 Euro Einkommen laut ISEE oder bei fehlender ISEE-Erklärung 1.500 Euro jährlich.

Die Ansuchen um den Kinderbetreuungsbonus können online auf der Internetseite des NISF/INPS oder über die Patronate gestellt werden.

„Der Kinderbetreuungsbonus ist eine konkrete und bewährte Maßnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, die auch weiterhin parallel zum neuen staatlichen Kindergeld besteht. Wir wissen mittlerweile alle, dass ein gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für einen gesellschaftlichen Wandel mindestens genauso entscheidend ist wie die Sensibilisierungsarbeit in der Schule“, so die Kammerabgeordnete und SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard abschließend, die sich für dieses Maßnahme stark gemacht und dazu beigetragen hat, dass der sogenannte Kita-Bonus auch für die Betreuung bei einer Tagesmutter zur Anwendung kommt.

Von: mk

Bezirk: Bozen