Von: mk
Bozen – Im Rahmen der Aktuellen Fragen im Landtag sind Fragen zu Jugendbeiräten und Kinderlandtag, zur Suspendierung von Pädagogen der italienischen Schule, zum Disability Pride Month sowie zum freiem Zugang zum Kalterer See gestellt worden.
„Jugendbeiräte und Kinderlandtag: Die Bilanz“ war der Titel einer Anfrage zur Aktuellen Fragestunde von Alex Ploner (Team K): Das Jugendförderungsgesetz Nr. 13/1983, das 2018 dazu verabschiedete Leitbild sowie das Regionalgesetz Nr. 7/2004 und der seit 2015 institutionalisierte Kinderlandtag hätten die Teilhabe und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen in der Südtiroler Politik zum primären Ziel. „Eine Maßnahme, die angesichts der jüngst veröffentlichten Astat-Umfrage über die Politikverdrossenheit der jungen Menschen dringlich und höchst notwendig ist“, so der Abgeordnete und ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung u.a. folgender Fragen: Welche Jugendbeiräte hat das Land Südtirol institutionalisiert? In welchen Gemeinden gibt es einen Jugendgemeinderat? Welche Vorschläge hat der Kinderlandtag bei den beiden letzten Ausgaben eingebracht und was hat die Landesregierung davon umgesetzt? Landtagspräsident Arnold Schuler antwortete u.a., es liege eine Broschüre zu den Ergebnissen der letzten Kinderlandtage auf – diese umfasse ca. 40 Seiten. Landesrat Philipp Achammer erinnerte u.a. an die Rechtsgrundlage zur Konstituierung der Jugendbeiräte. Laut Jugendring, der Jugendbeiräte begleite, gebe es u.a. in Neumarkt, Lana, Ritten, St. Lorenzen oder Völs am Schlern Jugendbeiräte. Die Einführung der gesellschaftlichen Bildung mit acht Teilbereichen habe an der Pandemie stark gelitten, während welcher sie eingeführt worden ist. Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte u.a., dass der Kinderlandtag ein Gemeinschaftsprojekt der Katholischen Jungschar und des Landtages. Die vom Kinderlandtag behandelten Themen seien für die Landesregierung wichtig und aktuell, etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Gesundheit oder Inklusion. Man schaue, welche Vorschläge des Kinderlandtages man umsetzen könne; aber in den Bereichen, die die Kinder beschäftigten, seien zahlreiche Maßnahmen vorgesehen.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) erkundigte sich in einer Anfrage nach der „Suspendierung von Pädagogen der italienischen Schule“: Laut Medienberichten habe Landesrat Galateo vor, zwei Pädagogen von Schulen zu entlassen, weil es zusammengezählt rund 20 Anzeigen über sie gebe. Während die Rechten an ihren Ministern festhalte und die Schwächsten strengstens bestrafe, tue sie so, als würde sie Probleme lösen, indem die Strafen erhöht werden, ohne sich aber um die Bedingungen in den Gefängnissen zu kümmern. Der Abgeordnete verwies auf eine mangelnde Diskussionskultur, die beunruhigend sei und stellte u.a. folgende Fragen an Landesrat Marco Galateo: Wie ist er in den Besitz der Daten über die Anzeigen gegen die Personen gekommen, die er entlassen möchte? Auf welcher Rechtsgrundlage ist es möglich, Personen zu entlassen, gegen die zwar Anzeigen vorliegt, aber keine rechtskräftigen Urteile? Hat die Suspendierung etwas mit der Art der nicht genehmigten Demonstration zu tun? Landesrat Marco Galateo schickte voraus, dass er aus den Medien von den Anzeigen erfahren habe. Er sei gefragt worden, was er in Fällen von verurteilten Lehrkräften tun würde – nicht von angezeigten. Aus einer Überprüfung sei hervorgegangen, dass es keinen verurteilten Pädagogen gebe, andere Nachrichten wurden von den Medien in Erfahrung gebracht. Es stelle sich jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, ein Minimum an Kontrolle über das Strafregister von Pädagogen zu haben – in derselben Weise wie bei Angestellten des Landes, eine Art Ethik-Kodex. Er kenne die Namen der beiden Pädagogen nicht.
„Juli: Disability Pride Month“ war der Titel einer Anfrage von Brigitte Foppa (Grüne): Im Juli werde der Disability Pride Month gefeiert, der auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen und zum Recht auf selbstbestimmtes Leben beitragen soll. „Der Disability Pride Month soll helfen, Behinderung frei von Tabuisierung, Diskriminierung, Scham und Entrechtung zu machen“, so die Abgeordnete und richtete dazu u.a. folgende Fragen an den Präsidenten des Landtags und die Landesregierung: Wurden in diesem Monat 2024 Aktionen seitens des Landtags und der Landesregierung gesetzt? Wurden Gebäude des Landes, des Landtags, der landeseigenen Gesellschaften beflaggt? Wurden diesbezüglich spezifisch von Seiten der Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, des Monitoringausschusses und der Antidiskriminierungsstelle Aktionen zur Sensibilisierung und Awareness gestartet? Es habe im Landtag zur Initiative keine Aktion oder andere Maßnahmen gegeben, so Landtagspräsident Arnold Schuler u.a., auch keine Beflaggung; es habe keine diesbezüglichen Anfragen oder keine Hinweise gegeben. Der Monitoringausschuss habe in den Social Media verschiedene Posts zur Aktion gemacht. Auch ihr Ressort habe bisher nichts Spezielles zur Initiative gemacht, ergänzte Landesrätin Rosmarie Pamer. Das Land habe ebenso wenig etwas gemacht, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher u.a., man wolle auf das wichtige Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung aber weiterhin das Augenmerk legen, das es verdiene.
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) erkundigte sich nach dem „freien Zugang zum Kalterer See“: Lokalen Medien hätten im Laufe des Sommers mehrfach über den Kalterer See, den „freien Zugang“ zum selben sowie das vor circa einem Jahr in Landesbesitz übergegangene Militärareal direkt am Südufer des Sees berichtet. Dies vorweg, richte der Abgeordnete u.a. folgende Fragen an die Landesregierung: Wurden seitens der Landesregierung alle umliegenden Gemeinden hinsichtlich der Neunutzung des Ex-Militärareals am Kalterer See involviert und mit welchem Ergebnis? Laut Walther Andreaus vom Verbraucherschutzverein Robin, hat Landeshauptmann Kompatscher vor den Landtagswahlen eine Doppelnutzung durch die Gemeinde und für einen freien Zugang zugesagt – wie soll dies gewährleistet bzw. umgesetzt werden? Was spricht dagegen, dass der Kalterer See endlich einen freien Zugang erhält, wie er bei anderen Seen gegeben ist? Landesrat Peter Brunner erklärte u.a., es handle sich bei dem Areal in Landesbesitz um ein Biotop und Natura-2000-Gebiet. Der Nutzungsdruck auf den Kalterer See sei bereits sehr hoch. Jedes Vorhaben oder Projekt mit dem Ziel, die Zugangsmöglichkeiten zu erhöhen, sei deshalb genau zu betrachten. Derzeit werde vor allem die Machbarkeit einer “sanften Erschließung” für die Erholungssuchenden geprüft. Es brauche eine tragfähige und langfristige Lösung für einen freien Zugang; es seien dazu verschiedene Vorschriften zu beachten. Das Thema der Zufahrt müsse auch bedacht werden, diese sei sehr schmal.
„Der Südtiroler Landtag begehrt. Aber wen interessierts?“ war der Titel einer Anfrage von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion): Das Autonomiestatut sehe in Artikel 35 und 49 vor, dass der Landtag auf Sachgebieten, die nicht in seine Zuständigkeit fallen, die aber für ihn „von besonderem Interesse“ sind, Begehrensanträge verabschieden kann. Diese werden den Kammern und dem Regierungskommissar zugestellt. In der XVI. Legislaturperiode habe der Südtiroler Landtag 35-mal einen Begehrensantrag verabschiedet. „Ich habe mich oft schon gefragt, was mit diesen Anträgen konkret passiert und ob sich der ein oder andere der 400 Kammerabgeordneten oder der 200 Senatoren die vom Südtiroler Landtag mit ‚besonderem Interesse‘ ausgezeichneten Themen und Anliegen aufgreift und eine parlamentarische Initiative wie eine Beschluss- oder Gesetzesvorlage startet“, schickte der Abgeordnete voraus und stellte dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Auf den Suchportalen des italienischen Parlaments ist keine Initiative zu finden, die auf einen der 35 Südtiroler Begehrensanträge zurückzuführen wäre – ist die Landesregierung in Kenntnis über zusätzliche Akte, die nicht veröffentlicht wurden? Filtert man auf den Portalen von Kammer und Senat die Initiativen der Südtiroler Parlamentarier heraus, so lassen sich ebenfalls keine Akte finden, welche die vom Landtag und von der SVP-Fraktion geäußerten Begehren aufgreifen – verfügt die Landesregierung über zusätzliche öffentliche Dokumente, die erkennen lassen, dass Begehrensanträge von den Südtiroler Parlamentariern offiziell aufgegriffen worden wären? Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte u.a., man dass das Landtagspräsidium die genehmigten Begehrensanträge sowohl dem Regierungskommissär als auch ihm selbst und allen in Südtirol gewählten Parlamentariern zugestellt würden. Es gebe eine Reihe von parlamentarischen Initiativen, die auf Begehrensanträge zurückgingen – der LH listete einige davon auf, u.a. zum Minderheitenschutz, zur Autonomie oder zum Großraubwild. Zudem verwies der LH auf die Durchführungsbestimmung zum Ehrenamt. Es stimme aber, dass es in den Akten keinen Verweis auf die Begehrensanträge des Landtages gebe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich in einer Anfrage nach „Alperia und dem Fernheizwerk in Schlanders“: In Schlanders erfolge die Abrechnung des Fernheizwerks Schlanders über Alperia. Laut Bürgern gebe es einige Probleme mit der Abrechnung. So soll es Alperia nicht möglich sein, die Rechnungen per E-Mail zu versenden, sondern nur auf dem traditionellen Postweg. Zudem sei die automatische Ansage bei der Kundennummer 800 116 800 nur in italienischer und englischer Sprache verfügbar. Dazu stellte der Abgeordnete u.a. folgende Fragen: Stimmt es, dass Alperia die Rechnungen für das Fernheizwerk Schlanders nicht per E-Mail an die Kunden schicken kann? Warum ist die automatische Ansage bei der Kundennummer von Alperia nur auf Italienisch und Englisch verfügbar? Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die oben beanstandeten Probleme zu beheben? Landesrat Peter Brunner antwortete u.a., dass es auf alle Fälle möglich sei, die Rechnung auch per E-Mail zu erhalten – dies sei sogar Standard. Es könne aber auch eine Zustellung auf dem Postweg gewählt werden. Die vom Abgeordneten angegebene Telefonnummer sei nicht Alperia zugewiesen, Alperia sei unter 800 816 800 erreichbar – auch auf Deutsch. Deshalb müsse die Landesregierung nicht tätig werden.
Nach der „Kündigung der Primarärztin für Anästhesie und Intensivmedizin am Krankenhaus Brixen“ erkundigte sich Franz Ploner (Team K): Erneut werfe eine kompetente und geschätzte Führungskraft das Handtuch; sie habe seit September 2019 diese Abteilung geleitet. Wegen ihrer medizin-fachlichen und organisatorischen Kompetenz sei sie im Jahre 2017 zunächst zur Primararztstellvertreterin ernannt worden. Für ihre Beauftragung hätten ihre ausgezeichnete Fachexpertise und ihre Visionen für die Entwicklung einer modernen Abteilung Anästhesie und Intensivmedizin im Uhrwerk des Krankenhauses gesprochen. Dazu ersuchte der Abgeordnete die Landesregierung um Beantwortung u.a. folgende Fragen: Seit wann ist der Geschäftsführung des Sanitätsbetriebes bzw. der Bezirksdirektion des Gesundheitsbezirks Brixen die Kündigung bekannt? Was waren die Beweggründe der Kündigung? Wurden die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung über die Kündigung der Abteilungsdirektorin informiert oder die Abteilungsdirektorinnen und -direktoren? Wenn nein, warum fanden keine Gespräche statt? Landesrat Hubert Messner führte u.a. aus, dass er die angesprochene Ärztin als kompetente Ärztin kenne, die eine Vision für ihre Abteilung hatte und diese auch aufgebaut habe; es gebe in der Abteilung keinen Mangel an Fachkräften. Man wisse seit 07.08., dass die Ärztin gekündigt habe – ihre Beweggründe habe sie nicht angegeben. Es habe Gespräche mit Betriebsführung, ärztlicher und Bezirksdirektion gegeben, er selbst habe keine Gespräche geführt. Die Ärztin, die die Station Mitte Oktober verlassen werde, habe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst über ihren Weggang informiert, ebenso wie andere Primarinnen und Primare. Ihre Aufgaben würden zunächst von ihrem Stellvertreter wahrgenommen. Der Abschied der Ärztin habe keine Auswirkungen auf die Facharztausbildung nach österreichischem Vorbild. Die vakant werdende Stelle sei erneut ausgeschrieben worden, die besagte Ärztin sei zur Teilnahme eingeladen worden.