FH zur Wohnbauförderung

“Junge und alleinstehende Antragsteller dürfen nicht länger benachteiligt werden“

Dienstag, 03. März 2020 | 17:09 Uhr

Bozen – Bei der März-Sitzung des Landtags bringen die Freiheitlichen einen Beschlussantrag vor, der die Gleichsetzung der Mindestpunkteanzahl, welche für den Bau und Kauf einer Wohnung benötigt wird, vorsieht. Die derzeitigen Kriterien seien ungerecht und stellten vor allem für junge und Alleinstehende Antragssteller eine oft nicht zu überbrückende Hürde dar.

„Im Frühjahr 2015 hat die Landesregierung die Mindestpunkteanzahl für den Neubau einer Wohnung von zuvor 20 auf 23 Punkte angehoben. Diese Abänderung hat vor allem für junge und alleinstehende Südtiroler negative Auswirkungen“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber.

„Das Raster ist derzeit sehr eng: Während die 20 Punkte für den Kauf einer Wohnung auch von alleinstehenden Südtirolern erreichbar sind, stellen die 23 Punkte für den Neubau für sehr viele Singles eine zu große Hürde dar. Antragsteller, die in einer Partnerschaft leben oder bereits Kinder haben – je Familienmitglied werden zwei Punkte vergeben – sind derzeit klar im Vorteil. Dies wird der Realität nicht gerecht: Der neue Lebensabschnitt mit Heirat und Familiengründung beginnt für junge Südtiroler immer später“, so Leiter Reber.

„Dieser Umstand befördert außerdem die Abwanderung vom ländlichen Raum in dichter besiedelte Gebiete und Städte. Da die Anzahl der in kleinen Gemeinden zur Verfügung stehenden Kaufwohnungen im Normalfall deutlich niedriger ist als in der nächstgrößten Marktgemeinde, bedingt einen Pull-Faktor, der viele junge Leute weg von ihrer Heimatgemeinde und hin in größere Ortschaften zieht, die mit einem größeren Angebot und daher günstigerem Wohnraum locken“, so die freiheitliche Abgeordnete Ulli Mair.

„Die angehobene Mindestpunkteanzahl macht auch den Wohnbaugenossenschaften zu schaffen. Sie haben unter den verschärften Kriterien mit der Schwierigkeit zu kämpfen, genügend Mitglieder zu finden, welche die nötige Punkteanzahl erreichen, damit mit dem vorgesehenen Bau begonnen werden kann. Da die zum Zeitpunkt der Antragstellung alleinstehenden Bewerber oftmals keine Aussicht auf eine Förderung haben, wir das Auffüllen der Listen immer schwieriger“, so Mair.

„Wir fordern die Landesregierung mit unserem Beschlussantrag dazu auf, sämtliche verwaltungstechnische Schritte in die Wege zu leiten, damit sowohl für den Kauf als auch den Neubau von Wohnungen die Mindestanzahl der notwendigen 20 Punkte gleichgesetzt wird. Außerdem sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wohnbaugenossenschaften so angepasst werden, dass offene Plätze, die den Baubeginn nicht ermöglichen, mit jenen Interessenten besetzt werden können, die trotz nicht Erreichens der vollen Punkteanzahl ein entsprechendes Ansuchen gestellt haben”, so die Freiheitlichen Abgeordneten in einer Aussendung.

Von: luk

Bezirk: Bozen