Was sich noch in der Schule ändert

Keine Noten mehr unter vier

Samstag, 10. Juni 2023 | 10:27 Uhr

Bozen – Keine Noten mehr unter vier, ein verpflichtendes Kindergartenjahr und die Möglichkeit der Schulleitung, ein Gespräch mit den Eltern abzuhalten, falls zu Hause niemand Deutsch spricht und das Kind in der Schule Schwierigkeiten hat – das sind einige der Eckpfeiler im Omnibusgesetz, das der Landtag am Freitag das Omnibusgesetz verabschiedet hat.

Die Änderungen, die das Omnibusgesetz enthält, betreffen Landesgesetze in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe und Agrargemeinschaften, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt, Wohnbau und Nahrungsmittelhygiene.

In Sachen Bildung verfolgt die SVP das Ziel, den Druck auf die deutschsprachige Schule zu verringern. In der Vergangenheit ist immer wieder bemängelt worden, dass in bestimmten Ballungszentren und Gemeinden die Zahl der italienischsprachigen Kinder an deutschsprachigen Schulen überhandnehme. Dazu kommen noch Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund.

Deshalb will die SVP unter anderem das verpflichtende Kindergartenjahr einführen – unter Wahrung des Rechts auf Elternunterricht.

Wenn die Lehrpersonen in der Grundschule hingegen Lernschwierigkeiten feststellen, wird ihnen nun die Möglichkeit eingeräumt, die Eltern im Rahmen eines verpflichtenden Gesprächs einzuberufen und ihnen oder ihrem Kind einen Sprachkurs nahezulegen.

Landesrat Philipp Achammer stellte dazu klar: Es müsse ein zentraler Faktor bleiben, dass die Eltern das Kind in der Unterrichtssprache begleiten könnten. Die Eltern würden über die Einschreibung ihrer Kinder entscheiden. Doch irgendwann müsse man die Leute auch zu etwas zwingen können. Auch die Sprachkurse für Ausländer seien kritisiert worden, doch nun seien sie voll.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, würden die Durchführungsbestimmungen erlassen, versprach Achammer. Greifen soll die Regelung ab dem Schuljahr 2024-2025. Die Sprachkurse werden vom Land finanziert.

In Sachen Bewertungen erklärte Achammer, dass die Initiative von Schülern ausgegangen sei. Die Bewertung sollte eine qualifizierte Rückmeldung sein. „Was ist die qualifizierte Rückmeldung einer ‚eins‘?“, fragte Achammer im Landtag. Andererseits wolle man die Schüler nicht „in Watte packen“, weshalb zwei negative Bewertungen beibehalten worden seien.

Von: mk

Bezirk: Bozen