Von: mk
Bozen – Die Landtagssitzung wurde am Donnerstagnachmittag mit der Behandlung des Beschlussantrags Nr. 733/23 Weitreichendere Anwendung des erfolgreichen „Ladinischen Modells“ (eingebracht von Demokratischer Partei – Bürgerlisten am 11.08.2023) wieder aufgenommen.
Der Landtag möge laut Antrag die Landesregierung verpflichten, A. Kriterien für die Anwendung des sogenannten „ladinischen Modells“ zum Spracherwerb auch für die italienische und deutsche Sprachgruppe Südtirols festzulegen, unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den Städten; B. unter Einhaltung von Artikel 19 des Autonomiestatuts und bei Gewährleistung des Unterrichts in der Muttersprache, didaktische Lösungsvorschläge auszuarbeiten, die eine Alternative darstellen und nicht jene ersetzen sollen, die mit der Trennung der Schulen erprobt wurden und ganz offensichtlich das Ziel einer für Südtirol notwendigen weit verbreiteten Zweisprachigkeit verfehlt haben.
In der Debatte meldeten sich die Grünen zu Wort, die sich für den Antrag aussprachen – wenn sie auch die flächendeckende Anwendung des kompletten “Ladinischen Modells”, eines paritätischen Modells, für nicht möglich halten; zugleich sprach man sich für eine mehrsprachige Schule aus. Das Team K merkte an, dass in den vergangenen Jahren keine Fortschritte bei der Mehrsprachigkeit in den Schulen gemacht worden sei; man frage sich, warum man keine Lösung finde.
Gegen den Antrag sprach sich die Süd-Tiroler Freiheit aus, u.a. weil das “Ladinische Modell” nicht zur Stärkung des Ladinischen beigetragen habe. Die Landesregierung verwies auf die unterschiedlichen Situationen, die Pauschalantworten schwierig machten; in diesem Sinne würde ein neues Modell die Sprachkenntnisse nicht verbessern. Zudem mangle es an Zweitsprachenlehrpersonen. Vonnöten sei beim Sprachenerwerb auch die Mitarbeit der Familien. Verteidigt wurden zudem der Art. 19 des Autonomiestatuts sowie die bestehenden Möglichkeiten bzw. Wege an den italienischen Schulen im Land und deren Wirksamkeit. Man lehne den Beschlussantrag ab. Der Antrag wurde mit 15 Nein und zehn Ja abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 735/23 Der Abbau der Wartezeiten fachärztlich-medizinischer Leistungen ist dringend notwendig (eingebracht vom Team K am 22.08.2023): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. zu prüfen, ob der einheitliche Vormerkkalender (CUPP) nach Bezirken gegliedert werden könnte, um den Patienten des eigenen Gesundheitsbezirks vorrangig Erst- und Folgevisiten bzw. diagnostische Leistungen zu ermöglichen, um lange und für viele Menschen komplizierte, zeitaufwendige Anfahrten in entfernte Gesundheitsbezirke zu reduzieren; 2. zu prüfen, ob erneut Vormerkschalter in den einzelnen Krankenhäusern eröffnet werden könnten, damit unkompliziert, direkt und ohne telefonische Warteschleifen wie beim zentralen Vormerksystem (CUPP) Visiten und Untersuchungen vorgemerkt werden können; 3. zu prüfen, ob privat niedergelassene Fachärzte Visiten im eigenen Fachgebiet verschreiben dürfen, wenn sie die Notwendigkeit einer weiterführenden Diagnostik und Abklärung feststellen, um den Weg der Verschreibung über den Hausarzt zu vermeiden; 4. rasche Investition und Umsetzung in ein einheitliches IT-Systems zu forcieren, an das die Hausärzte, die konventionierten und privaten Fachärzte und die öffentlichen und privaten Gesundheitseinrichtungen eingebunden sind, um Zugriff auf den FSE (fascicolo sanitario elettronico), der in ganz Italien eingeführt wird, zu haben; 5. den Ausbau der Informationstechnologien (z. B. Videosprechstunde, Online-Terminvergabe und Online-Anforderung von Folgerezepten usw.) im Gesundheitswesen zu forcieren, um einen zeitlichen und effizienten Austausch von Informationen, welche für die Versorgung der Patienten relevant sind, zu ermöglichen; 6. eine Überarbeitung der indirekten Rückvergütung (BLR 450/2014 – indirekte fachärztliche Betreuung) für privatärztliche medizinische fachärztliche Visiten/Leistungen sowie für operative Eingriffe in akkreditierten/konventionierten Strukturen vorzunehmen, um das öffentliche System zu entlasten; 7. den Rückvergütungsbetrag an den effektiv vom/von der Bürger*in bezahlten Rechnungsbetrag für die beanspruchte freiberufliche Leistung durch Einführung eines Staffelungssystems zu ermöglichen und den bisherigen Fixbetrag aufzuheben; 8. auch für Prior-Visiten die Rückvergütung für fachärztliche private Visiten/Leistungen nach einem gestaffelten Rückvergütungssystem vorzusehen, wenn im zuständigen Gesundheitsbezirk kein entsprechender Termin innerhalb von 10 Tagen angeboten wird; 9. gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, dass Fachärzte in das öffentliche Gesundheitssystem des Landes durch Verträge eingebunden werden können; 10. neue Arbeitszeitmodelle für Hausärzte und Krankenhausärzte – z. B. Teilzeitmodelle – anzudenken, um die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitssystem attraktiver zu gestalten; 11. zur Entlastung der Hausärzte, durch Anstellung von Pflegern in den Hausarztpraxen mit der Übertragung der Aufgabe zur gemeinsamen Pflegegeldeinstufung und der Verschreibung der Heilbehelfe; 12. Maßnahmen auszuarbeiten um den Patienten bei notwendiger psychischer sowie physiotherapeutischer Therapie finanzielle Unterstützung/Rückerstattung zukommen zu lassen.
In der Diskussion ergriffen Abgeordnete von Team K (unterstrichen wurde die Wichtigkeit einer wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie die Möglichkeit, dass für Verschreibungen nicht unbedingt der Hausarzt aufgesucht werden muss, sondern auch Spezialisten eine solche machen dürfen), Demokratischer Partei – Bürgerlisten (mit Hinweisen auf die zahlreichen Konventionen, die Überschreitung der auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehenen Wartezeiten und die Probleme im Bereich der Digitalisierung), Grünen (hervorgehoben wurden u.a. die negativen Auswirkungen der Zentralisierung im Sanitätsbetrieb) und Süd-Tiroler Freiheit (es wurde von “sinnvollen Verbesserungsvorschlägen” gesprochen, die im Antrag vorgeschlagen würden, hingewiesen wurde auf den drohenden Hausärztemangel, auf die überbordende Bürokratie, die auf den Hausärzten und Patienten lastet) das Wort – allesamt kündigten eine Unterstützung des Antrags an.
Die Landesregierung schickte in ihrer Replik voraus, dass es im Bereich der Sanität eine Reihe von Themen gebe, die angegangen werden müssten – jenes der Wartezeiten sei das brennendste; es sei eines, das es auch andernorts gebe. Das Land wolle Hausärzte dabei unterstützen, Diagnosegeräte anzukaufen. Es habe viel Kritik am einheitlichen Vormerkkalender gegeben, doch dieser werde nicht als Ganzes infrage gestellt, sondern einige Aspekte, so werde etwa mangelnde Flexibilität bei der Zuteilung der Zeiten für Visiten kritisiert. An einem Teil der vorgeschlagenen Punkte werde bereits gearbeitet, ein Teil sei schon umgesetzt bzw. möglich, andere der vorgeschlagenen Maßnahmen seien aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht machbar. Man werde den Antrag ablehnen – wenn er auch seinen Nutzen habe: Man werde Dinge daraus erneut diskutieren. Der Beschlussantrag wurde mit 14 Ja und 17 Nein abgelehnt.