Übertragung von Untersuchungsaufgaben

Land, Region und Rechnungshof besiegeln Abkommen

Mittwoch, 03. Mai 2017 | 16:49 Uhr

Bozen/Trient – Zwei Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs hat Arno Kompatscher heute als Landeshauptmann und Präsident der Region unterzeichnet.

Das Land Südtirol und die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof haben heute in Trient ein Einvernehmen unterzeichnet, das die Übertragung von Untersuchungsaufgaben zum Gegenstand hat. Eine entsprechende Übereinkunft wurde auch von der Region Trentino-Südtirol und der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof besiegelt. Unterzeichnet wurden die Dokumente von Arno Kompatscher, seines Zeichens Landeshauptmann und Präsident der Region, sowie Staatsanwalt Marcovalerio Pozzato für das Abkommen mit der Region und Staatsanwältin Daniela Morgante, die Südtirol zuständig ist.

Die Grundlage für das heutige Abkommen bildet das Gesetzbuch über die Gerichtsbarkeit im öffentlichen Rechnungswesen. Dieses sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes Untersuchungsaufgaben an die Finanzwache oder an Polizeikräfte delegieren kann, aber unter Berücksichtigung “von Professionalitäts- und Territorialitätskriterien” auch an Führungskräfte der Verwaltung. Um diese Übertragung von Untersuchungsaufgaben an Führungskräfte und Beamte der Landesverwaltung beziehungsweise der Region geht es in den Einvernehmen. Bedienstete, denen entsprechende Aufgaben übertragen werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sind an das Untersuchungsgeheimnis gebunden.

Im Einvernehmen ist vorgesehen, dass die Generalsekretäre des Landes und der Region über die Einleitung etwaiger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert werden, um eine korrekte Vorgehensweise zu garantieren. Die Verwaltung, so schreibt es die Vereinbarung vor, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit etwaige Ermittlungen wirksam und unter Wahrung von Schweigepflicht und Untersuchungsgeheimnis durchgeführt werden können. Der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof steht es im Sinne des Übereinkommens auch frei, Führungskräfte von Landeskörperschafen oder von Betrieben mit Landesbeteiligung einschließlich des Gesundheitswesens mit Untersuchungsaufgaben zu betrauen.

Von einem Schritt in die richtige Richtung spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher: “Es ist das gemeinsame Anliegen der öffentlichen Verwaltung und des Rechnungshofs, für einen achtsamen und korrekten Umgang mit den Steuergeldern einzutreten. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens betrifft die gesamte Verwaltung und beschränkt sich nicht auf den einzelnen Bediensteten. Daher ist eine Zusammenarbeit unter Beachtung der eigenen Zuständigkeiten und Aufgaben zweckmäßig und sinnvoll.”

Von: mk

Bezirk: Bozen