Von: mk
Bozen – Die allgemeine Frist für den Abschluss von Verwaltungsverfahren war 2016 mit dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetz zur offenen Verwaltung auf 30 Tage festgesetzt worden. “Wir haben damit kurze und sichere Fristen bestimmt – als wichtige Voraussetzung für eine effiziente, transparente und bürgernahe Verwaltung”, erinnert die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg.
Die Landesregierung hat auch die Aufgabe, periodisch jene Verfahren zu benennen, für die aufgrund der besonderen Komplexität, der Art des geschützten öffentlichen Interesses oder der technisch notwendigen Mindestdauer andere Fristen gelten. Diese dürfen aber die Höchstdauer von 180 Tage nicht überschreiten.
Heute hat die Landesregierung diese Fristen für insgesamt 692 Verwaltungsverfahren festgelegt. In rund zehn Prozent davon wurden die Fristen seit 2016 jeweils um mindestens 30 Tage oder mehr verkürzt.
Insgesamt wickelt die Landesverwaltung 1500 Verwaltungsverfahren ab. “Die restlichen 808 Verfahren werden demnach innerhalb der gesetzlichen Mindestfrist von 30 Tagen abgeschlossen. Jene, die im heutigen Beschluss festgelegt wurden, überschreiten diese aus gerechtfertigten Gründen”, erläutert Deeg.
“Wir arbeiten kontinuierlich an einer weiteren Reduzierung der Verfahrenszeiten, insbesondere durch verwaltungstechnische und normative Vereinfachung, Digitalisierung der Verfahren und die fortlaufende Aus- und Weiterbildung der Bediensteten im Verwaltungs- und technischen Bereich”, präzisiert die Landesrätin.
“Das Ziel ist und bleibt eine bürgernahe, schlanke und effiziente Verwaltung, wie sie in der Novelle zur offenen Verwaltung festgeschrieben ist”, so Deeg.