Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Corona-Bestimmungen weiter angepasst. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 geändert, mit dem das Land Südtirol die Corona-Phase 2 autonom regelt. Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich aktualisiert.
Keine chirurgischen Masken mehr für Servicekräfte
Eine wichtige Anpassung, die in der neuen Anlage A verankert ist, betrifft das Gastgewerbe: Servierkräfte sind künftig vom Tragen chirurgischer Masken befreit. Es reicht ein textiler Mund-Nasen-Schutz. “Damit erleichtern wir die Arbeit im Gastwerbe und sind im Gleichklang mit den Nachbarländern und Nachbarregionen”, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher, auf dessen Vorschlag die Landesregierung den heutigen Beschluss gefasst hat.
Strenge Vorgaben für Diskotheken
Geregelt wird in der neuen Anlage A auch der Betrieb in Diskotheken und Spielhallen, die wie von der Landesregierung am 23. Juni beschlossen, am 15. Juli öffnen dürfen. “Diskotheken und Spielhallen dürfen in Südtirol morgen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, allerdings unter Beachtung strengster Vorgaben”, sagt Landeshauptmann Kompatscher. So gilt die Abstandsregel von einem Meter auch beim Tanzen in der Disco. Die Atemwege müssen während des gesamten Aufenthalts in der Diskothek geschützt werden, außer am Tisch. Die 1/10-Regel muss eingehalten werden. Ebenso ist die Laser-Temperaturmessung vorgeschrieben. Zudem gelten Vorgaben für die Nachverfolgbarkeit. So müssen Discobesuchende die Immuni-App auf ihr Smartphone herunterladen. Diskotheken sind angehalten, einen Ordnungsdienst außerhalb des Betriebs einzurichten, der die Gäste erfasst. Was die Spielhallen angeht, so müssen die Betreiber neben jedem Spielautomaten Desinfektionsmittel bereitstellen.
Neuerungen auch für Märkte und Wanderdarbietungen
Gelockert werden auch die Bestimmungen für die Märkte, Messen und Ausstellungen: Ab 15. Juli wird die 1/10-Regel durch die 1/5-Regel ersetzt. Auch im Sport gibt es Präzisierungen: So ist Mannschaftssport im Sinne des Breitensports unter Beachtung der Landesregeln möglich, wobei Kontakt zulässig ist, jedoch nur auf das absolut notwendige Ausmaß beschränkt. Der Wettkampfsport unterliegt den staatlichen Bestimmungen.
Auch Wanderdarbietungen, so zum Beispiel Kinderspiele oder Hüpfburgen, sind wieder zugelassen, sofern die Gegenstände nach jeder Benutzung desinfiziert werden.
Die heute von der Landesregierung genehmigte neue Anlage A wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt mit 15. Juli 2020 in Kraft. Einzusehen ist sie auf den Webseiten des Landes zum Coronavirus.