Von: mk
Bozen – Im Landtag wurde heute der Landesgesetzentwurf Nr. 142/17: “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz für die Finanzjahre 2017,2018 und 2019“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) behandelt.
Auch dieses Gesetz ergebe sich aus den Harmonisierungsbestimmungen zu den Haushalten, erklärte LH Arno Kompatscher. Der größere Teil der Beträge betreffe Mittel, die voraussichtlich bis Ende des Jahres aus verschiedensten Gründen nicht zweckgebunden werden könnten. Nach den alten Regeln wären diese in Erhausung gegangen, was nun aber nur bis höchstens 50 Mio. Euro möglich sei. Insgesamt gehe es um 86 Mio. Euro, also um einen geringen Teil des Haushalts. ) Mio. davon gingen wie vereinbart an die Universität, der Rest zu 80 Prozent an den Rotations- und zu 20 Prozent an den Reservefonds. Bei den Einnahmen seien unter anderem 156 Mio. aus dem variablen Anteil von 2016 zu verbuchen, diese würden ebenfalls in den Rotationsfonds fließen. Auf Nachfrage von Hans Heiss erklärte LH Arno Kompatscher, dass die acht Mio. Euro für die Kreutzer-Sammlung nur eine Umbuchung ohne inhaltliche Änderung seien.
Die sechs Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte (und mit einigen von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderungen) genehmigt.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) bezog sich auf den zweimal angeführten Betrag von 50.000 Euro für zwei gleiche Kühlzellen und vermutete ein Übermaß an Bürokratie. LR Arnold Schuler bestätigte dies; es gehe um Kühlzellen für Jäger und Landwirte, und diese müssten getrennt bleiben. Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und elf Nein genehmigt.
Anschließend wurde mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 144/17: Neuordnung der örtlichen Körperschaften begonnen.