Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 1 bis 8 des Omnibusgesetzentwurfes Nr. 96/16 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmäler, Ämterordnung, Personal, Umwelt, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Gemeinnutzungsrechte, Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft und Tourismus, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – begutachtet und mit 4 Jastimmen (Magdalena Amhof, Helmuth Renzler, Dieter Steger und Christian Tschurtschenthaler) und 3 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Pius Leitner, Alessandro Urzì) ohne Änderungen gutgeheißen.
Die genannten Artikel enthalten Bestimmungen zu Konzessionen an Treuhandgesellschaften, zur Skartierung von Archivakten, zur Aufsicht über die Gebietskörperschaften, zu Bildungseinrichtungen und Bibliothekswesen, zum öffentlichen Zugang zu privaten archäologischen Gütern, zur Pressearbeit des Landes und zur Umwandlung der Funktionszulagen für Beamte.
Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, gab es eine eingehende Diskussion zum Denkmalschutz (Art. 5) – der mit Augenmaß umgesetzt werden sollte, wenn er für die Gebäudeeigentümer attraktiv bleiben soll – sowie zu den Treuhandgesellschaften, an die laut Landesgesetz nur Konzessionen erteilt werden können, wenn die Treugeber offengelegt werden. Mit vorliegendem Sammelgesetz (Art. 1) sollen die börsennotierten Unternehmen davon ausgenommen werden, da hier bereits die Börsenaufsicht die Kontrolle durchführt. Der Ausschuss wird sich um eine Auflistung der in Südtirol tätigen börsennotierten Unternehmen bemühen. Diskussionen gab es auch zur Einrichtung einer Agentur für Presse und Information bei der Landesverwaltung (Art. 6) bzw. zur Bestimmung, dass deren Direktor dem Landeshauptmann rechenschaftspflichtig sein soll.
Die übrigen Artikel des Entwurfs werden in den nächsten Tagen von den jeweils zuständigen Gesetzgebungsausschüssen begutachtet.
Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute auch die Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 65/15 – Direkte Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte (Dello Sbarba, Köllensperger und Pöder) – auf Antrag des Erstunterzeichners vertagt und den Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 85/16 – Änderung des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4 “Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden” (Abg. Urzì) – mit 2 Jastimmen (Urzì und Atz Tammerle), 4 Gegenstimmen (Amhof, Stirner, Steger und Tschurtschenthaler) und 1 Enthaltung (Leitner) abgelehnt. Laut diesem Gesetzentwurf sollten die Gemeinden nicht Gutachten zu den Landesgesetzentwürfen abgeben, sondern Änderungs- und Verbesserungsvorschläge. Vorsitzende Amhof verweist auf ein negatives Gutachten des Rates der Gemeinden zu Urzìs Vorschlag: Die Gutachten seien ein von der Verfassung vorgesehenes Recht und die Vebesserungsvorschläge seien bereits möglich.