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Landtag: Beschlussanträge zu Migration, Busse und Führerschein

Mittwoch, 07. Februar 2018 | 15:37 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Beschlussanträge der Freiheitlichen, 5 Sterne, Süd-Tiroler Freiheit behandelt.

Mit dem Begehrensantrag  Nr. 96/17 „Um das Problem der Asylsuchenden und der Migration zu lösen brauchen wir eine klare Rechtsgrundlage und präzise völkerrechtliche Regelungen“, abgeändert mit einem Ersatzdokument, forderte die Abg. Ulli Mair (Die Freiheitlichen), in dem von der Landesrätin  Martha Stocker mitunterzeichneten beschließenden Teil, die Regierung, das Parlament, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Vereinten Nationen auf, internationale Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen für die Flucht aus den Herkunftsländern zu ergreifen, die Genfer Konvention unter Berücksichtigung der veränderten geopolitischen Lage und auch der alternativen Möglichkeiten mit geschützten Korridoren für die wirklich Verfolgten zu überarbeiten, ein internationales Übereinkommen über den internationalen Schutz von Kriegsflüchtlingen zu schließen, gegen Schlepperorganisationen zu kämpfen, die Außengrenzen der EU zu stärken, ein wirksames Rückkehrsystem einzuführen, einen einheitlichen Maßstab der als sicher anzusehenden Herkunftsländer auf EU-Ebene und einheitliche Asylkriterien auf EU-Ebene festzulegen sowie eine europäische Einwanderungsrichtlinie zu erlassen, die den Bedürfnissen Europas und den Hoffnungen motivierter und engagierter junger Menschen aus anderen Kontinenten Rechnung trägt.

Sven Knoll (STF) wies darauf hin, dass die Genfer Konvention in der damaligen Kriegszeit ganz eine andere Bedeutung hatte und oft falsch interpretiert wurde: man müsse untersuchen, wem und wie lange heute in Europa Schutz gewährt werden muss. Brigitte Foppa (Fraktion der Grünen) war der Ansicht, dass die Genfer Konvention nur dahingehend überarbeitet werden sollte, dass die humanitäre Hilfe ausgeweitet wird, was derzeit nicht möglich ist. Es sei deswegen besser, sie nicht abzuändern. Weiters äußerte sich erstaunt über die Unterschrift der Landesrätin Stocker zu diesem Begehrensantrag.

Landesrätin Martha Stocker betonte, dass das Einwanderungsproblem nicht allein durch das Asyl gelöst werden kann: Wir brauchen andere Instrumente, und das sei im letzten Punkt des beschließenden Teils vorgesehen worden. Man müsse außenpolitisch tätig werden, indem die internationalen Verträge und Abkommen abgeändert werden: Hierüber besteht Konsens, so dass sie Zustimmung zum Begehrensantrag anmeldete. Das Thema der Rückführung werde demnächst mit dem Innenminister behandelt.

Die Prämissen der Ersatzantrages wurden mit elf Ja- und 20 Neinstimmen abgelehnt, der abgeänderte beschließende Teil mit 28 Ja- und zwei Neinstimmen genehmigt.

 

Paul Köllensperger (5 Sterne) brachte den Beschlussantrag Nr. 876/18 Die Busse der Konzessionäre im öffentlichen Personennahverkehr ein, mit dem die Landesregierung verpflichtet werden sollte, 1)  dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge, die nach fünf Jahren abgeschrieben wurden, aber für den öffentlichen Personennahverkehr noch tauglich sind, gegebenenfalls dem neuen Konzessionär unentgeltlich überlassen werden;. 2) sich so weit wie möglich auch rückwirkend um die Wiedererlangung der Erlöse aus dem Verkauf solcher Fahrzeuge, die von der SAD bzw. auch bei anderen Körperschaften, Ämtern und Personen, für diesen Tatbestand verantwortlich sind, und den anderen Konzessionären des öffentlichen  Personennahverkehrs in den letzten Jahren einbehalten wurden, zu bemühen. Anderenfalls würde der öffentlichen Hand ein finanzieller Schaden entstehen. Köllensperger wies darauf hin, dass die SAD gerade durch den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die als sich in ihrem Vermögen befindliche Busse betrachtet wurden, eine  signifikante Kapitalerhöhung von 1 € auf 18 € je Aktie erreicht hatte.

Andreas Pöder (BürgerUnion-Südtirol- Ladinien) teilte Punkt 1), erachtete es aber als schwierig, Punkt 2 zu verwirklichen.

Landesrat Florian Mussner erklärte, dass die mit den Beiträgen der Landes erworbenen Busse nicht ohne Bewilligung abgetreten werden können, was nicht für Fahrzeuge gilt, die noch für den öffentlichen Nahverkehr geeignet sind. Für den Lokaltransport ungeeignete Fahrzeuge werden an Konzessionäre verkauft. Wird keine Bewilligung erteilt, so wird der Beitrag zurückgezogen. Der Verkauf von 83 nicht mehr für den Personennahverkehr funktionsfähigen Omnibussen  wurde mit einem Veräußerungsgewinn von 102.000 € genehmigt. Der Beschlussantrag enthält interessante Anregungen, kann aber nicht gutgeheißen werden; es wird nun das Gutachten der Anwaltschaft des Landes erwartet, um zu sehen, wer Anspruch auf den Erlös aus dem Verkauf der nicht mehr funktionsfähigen Busse hat.

Der Beschlussantrag wurde mit elf Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen abgelehnt.

 

Daraufhin wurde die Behandlung des Begehrensantrages Nr. 43/15 wurde wieder aufgenommen: Ausweitung der Frist zur Führerscheinverlängerung, die bereits am 16. Januar dieses Jahres begonnen hatte. Bernhard Zimmerhofer (STF) behauptete, dass er die Zustimmung des zuständigen Landesrates erwarte. Dieter Steger (SVP) wies darauf hin, dass die Vertagung stattgefunden hatte, um zu prüfen, ob es sich nur um eine Frage der Entbürokratisierung oder auch um eine Frage der Sicherheit handle: Da überprüft worden ist, dass anderswo, wo solche Vorschriften gelten, nicht mehr Unfälle passieren, werde die SVP für den Vorschlag stimmen. Landesrat Florian Mussner bestätigte dies.

Der Begehrensantrag  wurde mit 25 Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen angenommen.

Bezirk: Bozen