Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz: Artikeldebatte

Landtag: Diskussionen zum Heller-Projekt und zur Flüchtlingsaufnahme

Donnerstag, 14. Dezember 2017 | 19:37 Uhr

Bozen – Am Nachmittag wurde im Südtiroler Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 146/17: „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2018“ begonnen. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.

Art. 1 enthält Änderungen am Wohnbauförderungsgesetz. Hierzu wurde ein Änderungsantrag von LH Kompatscher und LR Tommasini angenommen, der die Möglichkeit vorsieht, Patienten in Dauerbehandlung eine Kleinwohnung zuzuweisen. Der Artikel wurde mit 16 Ja, 6 Nein und sieben Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 betrifft Gesellschaftsgründungen. Andreas Pöder beantragte die Streichung des Artikels. Er sei dagegen, dass das Land neue Gesellschaften gründe, in diesem Falle die Stilfser Joch GmbH. Die Landesregierung sei mit dem Versprechen einer Flurbereinigung angetreten. Hans Heiss forderte, auch die ökologischen Zielsetzungen zu vermerken. Das könne helfen, allfällige Appetite  zu zügeln. LH Kompatscher legte einen Änderungsantrag vor, der eine Südtiroler Nutzung des Pferderennplatzes und eine bessere Auslastung erlauben solle, wobei die derzeitige Nutzung unberührt bleibe. Dazu werde die Gründung einer neuen Gesellschaft vorgesehen.  Die Änderungsanträge von Pöder und Heiss wurden abgelehnt, jener Kompatschers angenommen.

Alessandro Urzì fragte, ob die Tribünen restauriert oder neu errichtet würden; es gehe hier um ihren architektonischen Wert. Sven Knoll fragte, ob dann das Land für die Rennen zuständig sei. Es werde Sanierung und Umbauten geben, erklärte LH Kompatscher, ein Abbruch sei nicht vorgesehen – hier gebe es keinen ideologischen Zugang. Wenn die Stadt Meran zustimme, werde das Land Mehrheitseigentümer und habe als solcher Mitsprache. Die Anlage werde aber von einem Pächter geführt, der übrigens froh über einen Einstieg des Landes wäre. Der Staat bleibe weiter für die Sportwetten zuständig. Der Artikel wurde mit 18 Ja, fünf Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 enthält Bestimmungen zur Auftragsvergabe. Andreas Pöder forderte, dass weiterhin mindestens sechs Prozent der Vergaben kontrolliert werden. Hans Heiss beantragte die Streichung der Bestimmung, die eine freie Vergabe bei Arbeiten von einmaligem künstlerischem Wert oder alternativlosen Aufträgen ermöglicht. Die Bestimmung scheine auf einen Fall zugeschnitten, auf das Projekt Heller im Brixner Hofgarten. Das Projekt sei interessant, aber die Kostenfrage sei noch ungeklärt und die Denkmalpflege werde übergangen. Heiss sprach sich auch gegen die Verkleinerung der Bewertungskommission aus. Paul Köllensperger begrüßte die Berücksichtigung der kleinen Wirtschaftskreisläufe (Art. 6-bis), wollte aber doch Erklärungen zu der von Heiss aufgeworfenen Frage. Brigitte Foppa fragte nach der Berücksichtigung biologischer Lebensmittel in den Mensen. Walter Blaas bezeichnete das Brixner Projekt als totale Fehlentscheidung, man habe einen Grund teuer angemietet und kaum genutzt. Nun gebe es einen Konsens zum Heller-Projekt, und dies sollte man nutzen. Christian Tschurtschenthaler meinte ebenfalls, dass man sich diese Chance nicht entgehen lassen sollte. Magdalena Amhof gab Blaas in vielen Dingen recht. Nun habe man die Chance auf eine sinnvolle, sanfte Nutzung des Areals. Es wäre nicht leicht, solch wertvolle Plätze über Wettbewerbe sinnvoll zu vergeben. Die vorgesehen Kontrolle von 20 Prozent der Vergabestellen sei eine europäische Vorgabe, erklärte LH Kompatscher, die Projekte würden mit überprüft. Der Artikel sei kein Heller-Artikel, er würde aber in diesem Fall zur Anwendung kommen, immer wenn es besondere künstlerische Lösungen brauche. Man könne nicht Hellers Idee nehmen und dann den Auftrag ausschreiben. Das Verfahren sei mit den EU-Vorgaben kompatibel. Der Auftrag werde deutlich unter der 10-Millionen-Schwelle liegen. Die Beteiligung des Landes sei erst noch zu definieren. Zur Frage von Foppa erklärte er, dieser Artikel betreffe nicht die biologischen Lebensmittel. Er habe in Brüssel erreicht, als Erstunterzeichner der Initiative, dass man im Vergabegesetz die kleinen Wirtschaftskreisläufe berücksichtigen könne. Die Anträge von Pöder und Heiss wurden abgelehnt.

Hans Heiss sah sich in seiner Kritik bestätigt. Er sei in diesem Bereich kein Neinsager, er habe Wesentliches zum Touriseum und zum Tourismusmuseum Pustertal beigetragen. Er mahne aber zur Vorsicht, die Euphorie sei nicht angebracht. Heller habe eine offene Hand, er könne, bei aller Wertschätzung für sein Schaffen, wirklich teuer werden. Die Vorgangsweise sei bedenklich angesichts wertvoller Projekte, die auf die lange Bank geschoben würden. Der Denkmalschutz werde beim Heller-Projekt nur mehr als Optional betrachtet. Er sei, wie Heiss, bei Projekten der Landesregierung üblicherweise vorsichtig, erklärte Walter Blaas. Aber dieses Projekt genieße breite Zustimmung. Heller liefere Unikate, und dieses Projekt erhalte auch den Baumbestand. Wichtig sei auch die Zugangsbeschränkung auf 3-400 Personen, es solle kein Rummelplatz werden. Der Artikel wurde mit 18 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.

Art. 6 enthält Änderungen an der Handelsordnung. Hans Heiss forderte, dass bestimmte Entscheidungen weiter von der Landesregierung und nicht von der Handelskammer gefällt werden. Sein Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 18 Ja, 1 Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 7-bis enthält Änderungen am Raumordnungsgesetz. Andreas Pöder forderte die Streichung des Artikels, eine Raumordnungsnovelle sei eh unterwegs. Das Verbot des Einzelhandels in den Gewerbezonen sollte bleiben, wie es sei, mit vorliegendem Artikel würden weitere Ausnahmen geschaffen. Paul Köllensperger, der sich grundsätzlich mit dem Verbot einverstanden erklärte, sah in dem Artikel ein Prozedurmonster: Man lasse den Einzelhandel zu, mache ihn aber praktisch unmöglich. Brigitte Foppa verwies wie Köllensperger und Pöder ebenfalls auf die anstehende Raumordnungsreform. Man habe bereits drei Gesetze in dieser Legislatur korrigieren müssen, dieser Zickzack-Kurs müsse aufhören. Man wolle nicht Nordtiroler oder bayerische Verhältnisse, erklärte LH Arno Kompatscher. Eine neue Durchführungsbestimmung ermögliche diese Einschränkungen, und sie seien dringend, da alle Regelungen umsonst seien, wenn einmal zwei, drei Einkaufszentren in den Gewerbezonen stünden, und da das bestehende Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten wurde. Der Streichungsantrag Pöders wurde abgelehnt, vier Änderungsanträge von LH Kompatscher (landwirtschaftliches Grün, Gewerbezonen, Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden) wurden angenommen. Der Artikel wurde mit 18 Ja, zwei Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 betrifft die Umwidmung von Gebäuden zur Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber. Myriam Atz Tammerle beantragte die Streichung des Artikels, mit dem der Landeshauptmann die Gemeinden übergehen könne. Sie zeigte sich verwundert, dass der Rat der Gemeinden diese Bestimmung befürworte. Roland Tinkhauser pflichtete Atz Tammerle bei, allerdings hätten die Gemeinden diese Prozedur gefordert. Ihn störe, dass sich alle Bürger an die geltenden Vorschriften halten müssten, für diese Vorhaben aber eine Ausnahme gemacht werde. Hans Heiss bezeichnete die Maßnahme hingegen als sinnvoll, denn bisher sei das Angebot der Privaten spärlich gewesen. Die Maßnahme gebe dem Hausherrn die Möglichkeit zum Ausbau, und es sei die Frage, wie nach der Nutzung als Aufnahmestruktur mit dem Bau verfahren werde. Andreas Pöder hielt urbanistische Ausnahmebestimmungen für abwegig, es gäbe im Lande Situationen, in denen sie eher gerechtfertigt wären, etwa die Mietpreise oder die Wohnungsnot. Die Grünen würden sonst immer das Urbanistikgesetz vor Anlassfällen in Schutz nehmen. Sie und die SVP, die inzwischen weit links angesiedelt sei, dürften sich nicht wundern, wenn die Bürger immer zorniger würden. Wenn man nicht genügend Gebäude habe, müsse man dem Staat eben sagen, dass man keine Flüchtlinge mehr aufnehme. Alessandro Urzì stimmte Pöder zu. Er kritisierte die Ausnahmebestimmung und das Durchgriffsrecht des Landeshauptmanns. Angesichts der mafiösen Machenschaften bei den Aufnahmestrukturen in Italien sei eine solche Bestimmung nicht zu vertreten. Die Hausbesitzer hätten größtes Interesse an einer solchen Lösung. Das Land würde ihm das Gebäude sanieren und auf noch Miete dafür bezahlen. Walter Blaas pochte auf die Einhaltung der Regeln. Wer Ausnahmen mache, schaffe auch Probleme für den Rechtsstaat. Bei Rotwandprojekt oder bei Benko, die alle Genehmigungsverfahren durchlaufen hätten, sei man strikt dagegen, hier genehmige man die Ausnahme. Der Unternehmer Frasnelli, der sein Bozner Haus Flüchtlingen zur Verfügung gestellt habe, da er es nicht umbauen dürfe, könne sein Projekt nun umsetzen. Viele in Südtirol hätten den Eindruck, dass die Gesetze in Südtirol nicht mehr für alle gleich seien, meinte Sven Knoll, mit diesem Gesetz würden sie bestätigt. Sie hätten vor allem dann kein Verständnis dafür, wenn sie selber in Nöten seien, denn für sie würden keine Ausnahmen gemacht. Das Argument, es seien nur wenige Flüchtlinge pro Gemeinde, greife nicht; inzwischen gebe es Mehrfamilienhäuser mit nur mehr einer einheimischen Familie. Es gehe hier nicht um Flüchtlinge, sondern um Asylwerber. Die Erfahrung zeige, dass die meisten kein Bleiberecht hätten, und eine Rückführung sei praktisch kaum möglich. Knoll beantragte eine namentliche Abstimmung zum Artikel.

Ulli Mair fragte, was nach den vier Jahren mit den Flüchtlingen mit positivem Asylbescheid geschehe, ob sie dann Anrecht auf eine Sozialwohnung hätten, während unsere Senioren vom WOBI in eine Kleinwohnung umgesiedelt oder stärker zur Kasse gebeten würden. Die vorliegende Bestimmung sei nicht so besonders, antwortete LH Arno Kompatscher, das Raumordnungsgesetz sehe hunderte von Ausnahmen vor. Es gehe nur um eine Umwidmung für eine begrenzte Zeit. Die Bestimmung betreffe Asylwerber, nicht Asylanten, aber das seien die Leute, die jetzt hier seien und für die man eine Unterkunft finden müsse. Das sei eine gesetzliche und moralische Pflicht. Es seien keine Luxusunterkünfte, und man habe auch nicht vor Hotels zu sanieren. Es werde ein transparenter Wettbewerb, zuerst würden jene Gebäude ausgesucht, die sich bereits für die Aufnahme eigneten. Frasnelli habe sein Haus kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Gebäude mit großem Sanierungsbedarf werde nicht ausgewählt, nur kleinere Arbeiten seien vorgesehen. Flüchtlinge, deren Bleiberecht anerkannt wurde, könnten nicht in den Aufnahmestrukturen bleiben, sie würden nur schwer eine Wohnung auf dem freien Markt bekommen, und für die Institutswohnungen fehlten die fünf Jahre Ansässigkeit. Es bestehe aber der Anspruch auf die Grundleistungen, etwa im Gesundheitswesen. Eine Besserbehandlung gebe es nicht, auch wenn diese Falschmeinung weit verbreitet sei. Ein größeres Problem seien die Flüchtlinge mit abgelehntem Antrag, sie hätten kein Bleiberecht, könnten aber meist nicht zurückgeführt werden. Die vorgeschlagene Maßnahme sei jedenfalls durch einen Sondertatbestand gerechtfertigt, und sie habe rechtliche und humanitäre Gründe. Die angepeilte Lösung sei günstiger und einfacher als teure Aufnahmezentren. Die Ermächtigung durch den Landeshauptmann sei wie jene durch den Bürgermeister zu sehen, sie sei kein Alleinherrschaftsanspruch, sondern folge einem transparenten Verwaltungsverfahren. Die Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt, zwei Änderungsanträge von LH Kompatscher (zur Rückwirksamkeit und zu eventuellen Containern und Zelten) wurden angenommen.

Alessandro Urzì unterstrich seine Kritik an der Vollmacht für den Landeshauptmann und an einer Ausnahmeregelung, die Missbrauch zulasse. Der Artikel wurde mit 19 Ja, zehn Nein und einer Enthaltung genehmigt.

Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen