Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 228/20: EEVE-Bestandsaufnahme (eingebracht von der SVP am 15.01.2020) befasst. Damit sollte die Landesregierung beauftragt werden, mit der Durchführung einer Analyse zur Wohnbauförderung seit Einführung der EEVE, um darauf aufbauend frühzeitig gezielte Maßnahmen im Wohnbauförderungsgesetz vorzusehen.
“Mit der EEVE wurde im geförderten Wohnbau eine Bewertungsgrundlage eingeführt, die das bzw. die Einkommen einer Familie genauso berücksichtigt, wie deren Vermögen und Lebensunterhalt”, erklärte die SVP. “Eine nun zweijährige Erfahrung zeigt, dass die Anwendung der EEVE im Wohnbau nicht immer das bringt, was erwartet wurde, nämlich: mehr Gerechtigkeit bei der Vergabe von Beiträgen.” Die EEVE habe nicht das erbracht, was man von ihr erwartet habe, meinten die Freiheitlichen. Viele würden durch den Rost fallen. Der Antrag enthalte aber keine Vorschläge zur Abhilfe.
Auf gleiche Vorstöße aus den Oppositionsreihen habe die SVP immer geantwortet, man arbeite am neuen Wohnbaugesetz, kritisierte die Demokratische Partei – Bürgerlisten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung aus der vorigen Legislatur, der auf das Thema eingegangen sei, sei von der SVP gestoppt worden. Nun, da die Lega für den Wohnbau zuständig sei, komme der Vorstoß von der SVP.
Das Team K verwies auf einen eigenen, ähnlichen Antrag zum Thema, der angenommen wurde. Die heute geforderten Daten müssten also bereits vorliegen. Bei der Einkommensbewertung gebe es derzeit zwei Methoden, man habe also eine Doppelgleisigkeit.
Die SVP bestand auf ihr gleiches Recht, ebenfalls Anträge an die Regierung stellen zu können. Ziel des Antrags sei ein einfacheres Wohnbaugesetz. Die EEVE stehe nun als Prügelknabe da, sie sei aber einfach eine Datenbank, erklärte die Landesregierung. Sie bestimme nicht über die Verteilung der Beiträge, sondern sei ein Hilfsinstrument. Der frühere Wohnbaulandesrat habe bereits angekündigt, dass es für die Erhebung zur EEVE längere Zeit brauchen werde. Man werde diese Analyse jetzt jedenfalls vornehmen. Der Antrag wurde mit 28 Ja und einer Enthaltung angenommen.
Beschlussantrag Nr. 237/20: Unterstützung der Handelsbetriebe in den peripheren Stadtvierteln (eingebracht Alto Adige Autonomia am 24.01.2020). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen und den Wirtschaftsverbänden, ein Maßnahmenpaket zur gezielten Förderung von gastgewerblichen Betrieben in den peripheren Stadtvierteln auszuarbeiten und zu genehmigen.
Die Landesregierung habe einen SVP-Antrag zur Unterstützung der Nahversorgungsbetriebe im ländlichen Raum angenommen, bemerkte Alto Adige Autonomia. “Auch die Geschäfte außerhalb der Zentren spielen eine außerordentlich wichtige Rolle für die Städte unseres Landes; für sie gelten Bedingungen, die jenen in den Dörfern ziemlich ähnlich sind, doch im Unterschied zu den historischen Stadtzentren sind diese Viertel für die Touristen unattraktiv. Dennoch werden sie von der öffentlichen Hand, welche die Nahversorgungsdienste kleiner Dörfer in der Peripherie durchaus unterstützt, eher stiefmütterlich behandelt.” In Zeiten des Coronavirus seien diese Betriebe besonders bedroht. Die Freiheitlichen sahen den Antrag als berechtigt, genauso, wie man die Dorfgasthäuser und die Bergbauernhöfe retten müsse.
Das Team K plädierte dafür, die Maßnahme nicht auf die Gastbetriebe zu beschränken. Auch Kaufleute seien betroffen. Die Grünen kündigten ihre Zustimmung an und lobten die Mehrheit für die Konkretheit des Antrags.
Eine Erhebung über die Schwierigkeiten der Betriebe in den peripheren Gebieten wäre nützlich, meinte der PD und sah eine Unterstützung als gerechtfertigt. Die Süd-Tiroler Freiheit gab zu bedenken, dass nicht nur periphere Stadtviertel betroffen seien. Man sollte auch andere kleine Betriebe berücksichtigen, nicht nur die gastgewerblichen.
Das neue Urbanistikgesetz ziele auf eine Belebung der Dörfer ab, bemerkte die SVP. Mit dem Coronavirus werde die Herausforderung noch größer, auch für andere Betriebe. Man sollte den Antrag vertagen und breiter aufstellen. Alto Adige Autonomia stellte klar, dass der Antrag sowohl Bars als auch Läden betreffe. L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia wies darauf hin, dass ein eigener Antrag mit der gleichen Zielsetzung abgelehnt wurde.
Da der Antrag auch Handelsbetriebe betreffe, sollte man die Anwesenheit des Wirtschaftslandesrats abwarten, auch weil man an einem Gesamtpaket zur Stützung der Betriebe arbeite, die durch die Coronaepidemie Einbußen erleiden, erklärte die SVP. Wenn das Corona-Thema so dringlich sei, müsste man sofort die Arbeiten des Landtags abbrechen, antwortete Alto Adige Autonomia. Der Antrag lege keine Mittel fest, sondern sehe eine Aussprache mit den einschlägigen Verbänden vor. Die Dorfbetriebe seien bereits vom genehmigten SVP-Antrag berücksichtigt.
Die Landesregierung sah sowohl den ländlichen Raum wie auch die Stadtviertel als Prioritäten. Sicher werde es gezielte Maßnahmen brauchen. Mit der Corona-Epidemie kämen strenge Zeiten auf die Wirtschaft zu, und man werde schauen, welche Maßnahmen man dazu treffen müsse. In dieser Form könne man den Antrag nicht annehmen, aber man stehe jedenfalls dazu, dass auch die peripheren Stadtviertel zu unterstützen seien. Alto Adige Autonomie beantragte die Vertagung und kündigte eine neue Fassung an.
Beschlussantrag Nr. 249/20: GIS als Lenkungsinstrument (eingebracht von der SVP am 07.02.2020). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, – gemeinsam mit dem Gemeindeverband zu überprüfen, inwieweit die Immobiliensteuer GIS als Lenkungsinstrument für die Deckung des Grundwohnbedarfes und eine korrekte Nutzung von Immobilien eingesetzt und für nichtgenutzte oder gewerblich genutzte Wohnungen ein erhöhter Steuersatz eingehoben werden kann; – im Gegenzug weitere steuerliche Erleichterungen für die Zurverfügungstellung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf vorzusehen; – im Falle einer positiven Überprüfung die notwendigen Schritte für das Haushaltsgesetz 2020 einzuleiten.
“Da die bebaubare Fläche in Südtirol klar begrenzt ist und in einem vom Tourismus abhängigen Land der Landschaftsschutz wesentlich ist, kann der Preisdruck allein durch zusätzliche Bebauung auf Dauer nicht gelindert werden”, meinte die SVP. “Es bedarf anderer Ansätze, um das Wohnen wieder leistbar zu machen. Einer dieser Ansätze ist die Immobiliensteuer (GIS). Durch die höhere Besteuerung von „zweckentfremdeten“ Wohnungen könnte der gewünschte Lenkungseffekt erzielt werden – weg von der Spekulation und zunehmenden gewerblichen Nutzung, hin zu mehr Vermietung und Nutzung als permanente Wohnstätte.”
L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia sprach sich gegen eine Steuererhöhung aus. Man bestrafe damit die unternehmerische Nutzung und auch jene, die die Wohnung leer lassen, weil sie der Sohn in ein paar Jahren brauchen wird. Das sei ein Eingriff ins Eigentumsrecht. Die Demokratische Partei verwies auf ihren ähnlichen Antrag, der abgelehnt wurde. Ziel sei, dass die Wohnungen vermietet würden, und B&B-Wohnungen würden dem Mietmarkt entzogen.
Die SVP plädierte für eine Regulierung der gewerblichen Nutzung der Wohnungen. Einige Gemeinden hätten die Nutzung kontrolliert, mit dem Ergebnis, dass mehrere gewerbliche Tätigkeiten angemeldet wurden. Das sei der richtige Weg. Das Team K verwies auf seinen Gesetzentwurf zur Regelung der Materie. Die Zweitwohnung sei ein Luxus, daher sei eine Steuererhöhung gerechtfertigt. Derzeit gebe es viele ungerechte Situationen, z.B. 0,2 Prozent für gewerbliche Nutzung und 0,4 für die Erstwohnung ohne Eigentum.
Auch die Freiheitlichen sprachen sich für eine höhere Besteuerung aus, das gehe in Richtung leistbares Wohnen. Man warte auf die entsprechende gesetzliche Regelung. Die Süd-Tiroler Freiheit unterstrich den Unterschied zwischen Haupt- und Zweitwohnung. Wenn die Zweitwohnung über Airbnb vermietet werde, sei ein höherer Steuersatz gerechtfertigt. Südtirol habe ein hohes Wohnpreisniveau, weil der der Grund knapp sei, aber oft auch durch Spekulation. In dieser Formulierung könne man dem Antrag aber nicht zustimmen.
Die Grünen unterstützten den Antrag. Es sei alles zu tun, damit leere Wohnungen vermietet werden. Die GIS werde nicht reichen, es brauche ein Maßnahmenpaket und auch eine Aussprache mit den Sozialpartnern. Die heutigen Modellverträge ließen Preise auch über dem Marktwert zu.
Die Landesregierung verwies auf Art. 42 der Verfassung, der auch vom sozialen Zweck des Privateigentums spreche. Auf dieser Grundlage würden z.B. Immobiliensteuern festgelegt. Die GIS nehme bereits Unterscheidungen vor, nach Größe, Katasterwert und anderen Kriterien. Wenn man die Besteuerung im Sinne des Antrags ändere, werde es größeren Widerstand geben als heute im Landtag, damit müsse man rechnen. Daher sei es gut, wenn der Landtag diese Grundausrichtung nun mit breiter Mehrheit vornehme. Der Antrag lege keine Hebesätze fest, betonte die SVP, es gehe darum, dass Immobilien, die als Wohnraum gebaut wurden, auch für diesen Zweck genutzt würden. Der Antrag wurde mit 29 Ja, einem Nein und zwei Enthaltungen angenommen.