Von: mk
Bozen – Der Landtag hat am Dienstag begonnen, sich mit dem Verfassungsgesetzentwurf Nr. 29 bezüglich Änderungen an den Statuten der Regionen mit Sonderautonomie, der von den Senatoren der SVP eingebracht worden war, zu befassen.
L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia sprach sich dagegen aus und präzisierte, dass es sich eigentlich nicht um ein Einvernehmen handle, sondern um ein Vetorecht des Landes. Man nehme dem Parlament die Souveränität, über einen Teil des Staatsgebiets zu entscheiden. Der Beschlussvorschlag (mit positivem Gutachten zum Gesetzentwurf) wurde mit 31 Ja und einem Nein angenommen.
Beschlussvorschlag: Stellungnahme im Sinne von Artikel 103 Absatz 3 des Sonderstatutes für Trentino-Südtirol über den Verfassungsgesetzentwurf Nr. 35, „Änderungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Region und der autonomen Provinzen Trient und Bozen“, eingebracht von den Senatoren der SVP. Der Entwurf sieht neue autonome Kompetenzen vor sowie die Umwandlung von sekundären in primäre Kompetenzen, erklärte der Vorsitzende des Sonderausschusses, der den Entwurf gutgeheißen hatte.
Die SVP sprach sich eindeutig für den Entwurf aus, der das vorsehe, was auch im Autonomiekonvent gutgeheißen wurde. L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia kritisierte, dass im Bericht über die Arbeiten im Ausschuss die Gründe für die Neinstimmen unterlassen wurden – die Kritik wurde auch von Grünen und STF geteilt -, und sprach sich gegen den Entwurf aus, der einen Verzicht Italiens auf die Souveränität über ein Teil seines Staatsgebiets bedeuten würde. Der Entwurf sehe ein eigenes Polizeikorps vor, ermögliche eine Sportautonomie, die bis zum eigenen Olympiateam reiche, eine Sonderregelung für die Öffnungszeiten im Handel und anderes mehr.
Die Grünen sprachen sich gegen den Entwurf aus. Hier würden Inhalte vorgegeben, die man dem Autonomiekonvent überantworten wollte, mit einer Autonomiereform, an der die Bürger beteiligt würden und die nicht mehr im stillen Kämmerlein ausgehandelt werde. Es sei zudem gefährlich, bei den derzeitigen römischen Verhältnissen das Paket aufzuschnüren.
Die Süd-Tiroler Freiheit sah in dem Entwurf nicht die große Unabhängigkeitserklärung, welche die einen begrüßten und die anderen anprangerten. Dennoch sei ein Mehr an Kompetenzen begrüßenswert, das komme dem Gefühl der Bevölkerung entgegen: eine eigene Polizei, eine eigene Sportmannschaft usw. Mehr Regionalismus in Europa sei die Zukunft, egal, ob es um Sizilien oder Südtirol gehe. Weniger positiv am Entwurf sei, dass die Befugnis der Anfechtung von Staatsgesetzen vom Landtag an die Landesregierung übertragen werden solle. Es sei auch schade, dass man von den Ergebnissen des Konvents nichts mehr höre und die Initiativen zum Ausbau der Autonomie weiter vom Parlament ausgingen.
Die Demokratische Partei sah im Entwurf eine Kontinuität in der Politik der SVP. Der Ausbau der Autonomie stehe auch im Koalitionsabkommen SVP-Lega. Es verwundere daher, dass eine Autonomiereform nun auf diesem Wege komme. Man werde gegen den Entwurf stimmen.
Das Team Köllensperger sah in dem Entwurf eine Verwässerung des Entwurfs Nr. 43, mit dem eine Vollautonomie angepeilt wurde. Eine Aufwertung der Region sei nicht sinnvoll, die Übertragung der Zuständigkeit für Anfechtungen an die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Mit dieser schwachen Version führe man den Autonomiekonvent ad absurdum. Man werde sich der Stimme enthalten.
Die SVP verteidigte die Vorgangsweise zum Bericht des Sonderausschusses – die im Rahmen des Ermessensspielraums lägen – und plädierte für den Entwurf. Es habe sich gezeigt, dass das Land bestimmte Angelegenheiten besser lösen könne. Dieser Entwurf sei der kleine Bruder des Entwurfs Nr. 43, aber man müsse jede Gelegenheit ergreifen, um die Autonomie auszubauen.
Die Lega Alto Adige – Südtirol bezeichnete sich als Partei der Autonomie, was sie auch mit dem Autonomieprozess im Veneto und in der Lombardei zeige. Eine Kritik vonseiten jener, die noch vor kurzem die Autonomie beschneiden wollten, sei nicht angemessen. Einziger kritischer Punkt im Entwurf sei das Vetorecht, das dem Landtag vorbehalten bleiben sollte, da die Autonomie allen gehöre. Der Beschlussvorschlag wurde mit 18 Ja, fünf Nein und neun Enthaltungen angenommen.
Beschlussvorschlag: Stellungnahme im Sinne von Artikel 103 Absatz 3 des Sonderstatutes für Trentino-Südtirol über den Verfassungsgesetzentwurf Nr. 524, „Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der autonomen Provinzen Trient und Bozen“, eingebracht von den Senatoren der SVP und UV. Das Team Köllensperger wies darauf hin, dass der Entwurf die primären Zuständigkeiten zum Ökosystem an das Land übertragen wolle. Man werde dem zustimmen. Der Beschlussvorschlag wurde mit 25 Ja, fünf Nein und einer Enthaltung angenommen.
Beschlussvorschlag: Ordentliche Feststellung der Rückstände und Festsetzung des zweckgebundenen Mehrjahresfonds aufgrund der Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 118 vom 23.6.2011; es handelt sich um Aktiv- und Passivrückstände des Landtagshaushalts, darunter die Anschaffung von PCs für die Abgeordneten, den Einbau einer Klimaanlage im neuen Bürogebäude u.a. Der Beschlussvorschlag wurde mit 26 Ja und drei Enthaltungen angenommen.
Beschlussvorschlag: Abänderung der Verordnung genehmigt mit Beschluss des Landtages Nr. 3/2014; es handelt sich um die Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen. Damit wird die Zuwendung pro Mitarbeiter auf 58.000 Euro angehoben. Die Grünen betonten, dass es sich dabei nicht um Vergütungen für Politiker gehe, sondern um die Professionalisierung der Arbeit in den Fraktionen durch gute Mitarbeiter, die nicht bloß “Taschenträger” seien. Die Süd-Tiroler Freiheit begründete die Anhebung der Beträge mit der Erhöhung der Lohnnebenkosten. Die Mitarbeiter der Fraktionen seien hoch qualifiziert, müssten neben politischer Arbeit auch Buchhaltung und andere Büroarbeiten leisten, und dafür seien 1.600 bis 1.700 Euro netto nicht übertrieben. Die SVP schloss sich dem an. Mit der alten Regelung sei kein angemessenes Gehalt möglich. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.