Weitere Themen: Zweisprachigkeitspflicht, Musik, Notruf

Landtag: Fragen zu Arabischkursen und Fall Adan

Dienstag, 07. November 2017 | 15:59 Uhr

Bozen – Zum wiederholten Male nahmen Vertreter der Ordnungskräfte an einem von der italienischen Kulturabteilung unterstützten Kurs für arabische Sprache und Kultur teil, stellte Ulli Mair heute im Landtag fest und fragte: Wie hoch waren die Kosten für die besagten Arabischkurse für die Ordnungskräfte? Welche Konvention zwischen dem Italienischen Kulturressort des Landes und den staatlichen Ordnungskräften existiert zur Rechtfertigung der anfallenden Ausgaben? Aus welchen Gründen fördert das Italienische Kulturressort die Bildung von Parallelgesellschaften und bestärkt diese in ihrer Haltung durch Arabischkurse für Ordnungskräfte? Fördert das Italienische Kulturressort das Erlernen der italienischen oder deutschen Sprache bei arabisch sprechenden Einwanderern? Wenn Ja, in welchem Ausmaß? Von wem ging die erneute Initiative für die Arabischkurse für die Ordnungskräfte aus? Warum werden die arabischsprachigen Personen in Südtirol nicht grundsätzlich angehalten die deutsche und italienische Sprache zu erlernen, um sich in der Öffentlichkeit und mit den Behörden verständigen zu können? Welche weiteren Sprachen — außer Deutsch — sollen die Ordnungskräfte des Weiteren lernen?

Die Polizeikräfte sähen angesichts der Entwicklungen immer mehr die Notwendigkeit, andere Sprachen zu erlernen, daher wollte das Land dies unterstützen, antwortete LR Christian Tommasini. Für einen ersten Kurs wurden 1.368 Euro für 20 Personen ausgegeben, für einen zweiten 1.476 für einen dritten 3.280 Euro. Man wolle damit besser auf die Migrationsproblematik eingehen. Das italienische Kulturressort finanziere auch Italienischkurse für Migranten. Auch die Region und die EU würden solche Kurse unterstützen.

Riccardo Dello Sbarba erinnerte an den Tod des behinderten minderjährigen Kurden in Bozen und fragte, wann und wie das Land von der Anwesenheit der Familie in Südtirol in Kenntnis gekommen sei, wie sich die Ereignisse abgespielt hätten, wer die politische und amtliche Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen trage, warum die Familie nicht aufgenommen wurde, obwohl der verstorbene Adan zu einer besonders schutzbedürftigen Kategorie gehörte, ob das sog. Critelli-Rundschreiben zurückgezogen werde, ob das Prinzip der humanitären Hilfe nicht Vorrang habe, was nun mit der betroffenen Familie und generell mit allen besonders schutzbedürftigen Personen geschehe.

Die Chronologie der Ereignisse sei bereits veröffentlicht worden, erklärte LR Martha Stocker. Weitere Details würden derzeit von den zuständigen Behörden ermittelt. Die Verfahren für Personen, die eigenständig nach Südtirol gekommen seien, müssten mit dem Staat abgesprochen werden. Die erwähnten Kriterien würden überprüft und nötigenfalls überarbeitet. Ebenso müsse die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen verbessert werden. Stocker warnte davor, solche Situationen zu instrumentalisieren, man wisse, wie geteilt die Meinung dazu in der Bevölkerung sei.

Mit verschiedenen Anfragen ist die Frage der Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht beim Personal der öffentlichen Mobilität aufgeworfen worden, erklärte Josef Noggler. Die Landesregierung hat geantwortet, dass das L.G. Nr. 15/2015 „bis auf wenige Ausnahmen“ ordnungsgemäß eingehalten werde. Dennoch wenden sich enttäuschte Bürger weiterhin an die Landespolitik, weil sie immer häufiger auf Busfahrer treffen, die kein Wort deutsch und/oder italienisch beherrschen. Zudem stehe ein Umbau des Personals der Busfahrer im Raum: es sollten mehrere Busfahrer aus Rumänien die einheimischen Fahrer ersetzen. Anscheinend würden bereits heute einige Fahrer mit einem rumänischen Fahrlehrer vorbereitet. Daher richtete Noggler an das zuständige Mitglied der Landesregierung folgende Fragen: Aufgrund welcher Bestimmung können Busfahrer den Dienst verrichten, obwohl sie nicht im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises sind? Hat die Landesregierung als Konzessionsgeber Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass das bestehende Personal der Busfahrer durch Fahrer aus Rumänien ersetzt werden solle? Wie oft muss die Zweisprachigkeitspflicht durch einen Konzessionär übertreten werden, um die Aussetzung der Konzession oder den Ausschluss bei der Vergabe zur Anwendung zu bringen? Wie viele Geldbußen wurden betreffend den Standard 6a über die Höflichkeit des Personals im Sinne des Beschlusses Nr. 3564/2003 eingefordert?

Es gebe keine Bestimmungen, die einen Verzicht auf die Zweisprachigkeitspflicht vorsehen, antwortete LR Florian Mussner. Vorgeschrieben sei der Nachweis D. Bei Nichtbeachtung könnten Verwaltungsstrafen verhängt und im Wiederholungsfall die Konzession widerrufen werden. Strafen seien bislang keine verhängt worden.

Andreas Pöder fragte nach der Umsetzung des Beschlussantrags der Grünen, „das Amt für Audiovisuelle Medien zu einer Vorstudie über den Aufbau eines Archivs für U-Musik anzuweisen“: Wurde mit der Umsetzung des Beschlussantrages begonnen? Falls dies zutrifft, wie weit sind die Arbeiten vorangeschritten? Falls dies zutrifft, bis wann wird das Archiv soweit fortgeschritten sein, dass es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann? Falls dies nicht zutrifft, aus welchen Gründen und wann werden die Arbeiten beginnen? Welche Musikrichtungen werden im Archiv berücksichtigt werden? Welche Musikrichtungen werden nicht berücksichtigt? Aus welchen Gründen?
2010 sei eine Arbeitsgruppe dazu eingesetzt worden, antwortete LR Philipp Achammer. Die nötige Software sei erworben worden, man sei nun dabei, die Sammlung mit Hilfe eines namhaften Experten anzulegen. Es sollten dabei möglichst sämtliche Musikrichtungen berücksichtigt werden.

Obwohl für das Handwerk nicht zuständig, war LR Achammer auch bei der heurigen Berufsweltmeisterschaft in Abu Dhabi anwesend bemerkte Bernhard Zimmerhofer und fragte: Wer hat die Reise von Landesrat Philipp Achammer nach Abu Dhabi bezahlt? In welcher Funktion war Landesrat Philipp Achammer bei der Berufsweltmeisterschaft in Abu Dhabi anwesend? Als Schullandesrat? Er habe die Reise, wie auch die im Vorjahr nach Brasilien, selbst bezahlt, antwortete LR Philipp Achammer.

Seit 2017 entferne die Autobahngesellschaft selbst den Müll von den Tankstellengeländen, bemerkte Paul Köllensperger und fragte, ob der Ecocenter von der A22 Müll angeliefert werde und ob dieser in der Bozner Verbrennungsanlage verbrannt werde. Die Hausabfälle würden von den Mülldiensten der Gemeinden abgeholt und entsorgt, der Sondermüll werde von spezialisierten Firmen abgeholt, antwortete LR Richard Theiner. An die Ecocenter werde nur der Restmüll geliefert, wobei nicht unterschieden werde, woher.

Den Medien zufolge hat Landesrat Schuler Strafanzeige gegen das Münchner Umweltinstitut und gegen Autor Alexander Schiebel erstattet, bemerkte Brigitte Foppa. Der Klage schließen sich offenbar nach und nach mehrere Verbände an. Foppa fragte daher die Landesregierung: Was ist der genaue Vorwurf des Landesrates gegen die beiden Akteure? Wann und bei wem wurde die Anzeige hinterlegt? Welche Behörde ist für die Anzeige gegen das Umweltinstitut zuständig? Wie begründet der Landesrat den institutionellen Auftrag in dieser Sache? Teilen die restlichen Mitglieder der Landesregierung die Haltung des Landesrates? Werden der öffentlichen Hand aus dieser Anzeige Kosten erwachsen (z.B. Anwalts- oder Gerichts­spesen)? Wenn ja, auf welche Haushaltskapitel wird zurückgegriffen werden? Ist der Landesrat auch in der Causa „Wellenzohn“, dessen Anlagen mit Glyphosat vergiftet wurden, rechtlich aktiv geworden? Wie garantiert der Landesrat eine ausgewogene Debatte zum Thema Pestizide in Südtirol?

Der Vorwurf laute üble Nachrede, antwortete LR Arnold Schuler. Aussagen wie “vergiftete Kinderspielplätze” könne man nicht stehen lassen, sonst würden sie für wahr genommen. Auch Oppositionsvertreter täten gut daran, sich vor die Bürger dieses Landes zu stellen. Seine Initiative sei nicht abgesprochen, dem Land würden daraus keine Spesen entstehen. Der Fall Wellenzohn sei der letzte von heuer vieren gewesen. Bei allen sei Glyphosat verwendet worden, ansonsten sei kein Zusammenhang erkennbar. Alle diese Fälle seien aufs Schärfste zu verurteilen. Eine ausgewogene Debatte würde er sich wünschen, bisher sei sie leider sehr einseitig gewesen. Als Landesrat vertrete er aus voller Überzeugung sowohl konventionelle wie Biobauern.

Laut Berichten von Eltern würden in vielen Schulen keine Eröffnungs- oder Abschlussgottesdienste mehr stattfinden, erklärte Hannes Zingerle und fragte: In wie vielen Grund- und Mittelschulen Südtirols wird kein Eröffnungs- bzw. Abschlussgottesdienst angeboten? Wie hat sich das Angebot an Eröffnungs- bzw. Abschlussgottesdiensten in Grund- und Mittelschulen in den letzten zehn Jahren in Südtirol entwickelt? Sollte sich ein negativer Trend feststellen lassen, welche sind die Gründe, dass keine Eröffnungs- bzw. Abschlussgottesdienste für Grund- und Mittelschüler mehr angeboten werden? Es gebe dazu keine Erhebung und auch keinen Anlass dafür, antwortete LR Philipp Achammer. Es sei Entscheidungsfreiheit der autonomen Schulen, obwohl der Landesregierung viel daran liege, dass bestimmte Anlässe gebührend gefeiert werden. Er jedenfalls könne keinen Negativtrend feststellen.

Der Sanitätsbetrieb muss aufgrund der Umsetzung der Impfpflicht innerhalb März 2018 sowohl neue Strukturen errichten, als auch neues Personal einstellen, bemerkte Andreas Pöder und sprach von einem Callcenter in Brixen sowie zehn Hygienikern und fünfzehn Sanitätsassistentinnen. Seine Fragen an die Landesregierung: Wo und für welchen Zeitrahmen wird das Callcenter in Brixen errichtet? Wie viel Personal wird dort beschäftigt werden? Wie hoch sind die Gesamtkosten dafür, inkl. Infrastruktur, Einrichtung, eventuelle Mietkosten und Personalkosten? Für welchen Zeitrahmen sollen die zehn zusätzlichen Hygieniker und fünfzehn Sanitätsassistentinnen beschäftigt werden? Müssen für die fachgerechte Arbeit des in Frage 4 genannten Personals neue Strukturen errichtet bzw. angemietet werden? Wie hoch sind die Gesamtkosten für die in Punkt 4 angegebenen Aufgaben, inkl. Infrastruktur, Einrichtung, technische Gerätschaften, eventuelle Mietkosten und Personalkosten? Derzeit sei man in der Wettbewerbsphase für das landesweite Vormerkzentrum, antwortete LR Martha Stocker. Die Kosten für Infrastruktur und Personal der Gesundheitsvorsorge wurden auf rund 200.000 Euro veranschlagt. Die neuen Mitarbeiter könnten in den bereits bestehenden Räumlichkeiten untergebracht werden.

Albert Wurzer hatte Fragen zum Referat für Volksmusik: Einer ersten schriftliche Anfrage im Dezember 2015 folgte im Jänner 2016 ein Gespräch mit Landesrat Philipp Achammer, sowie dem Koordinator der Musikschulen Josef Feichter und dem Direktor der Kulturabteilung Armin Gatter. Dann eine zweite Anfrage im August 2016… immer in derselben Angelegenheit: Das Volksmusikreferat und seine Zukunft. Und immer dieselbe Antwort: “Es wird an einem Konzept gearbeitet”. Das Referat für Volksmusik sichert die wichtigste Grundlage der musikalischen, heimischen, überlieferten Volkskultur (Musik, Lied und Tanz). Es ist Anlaufstelle für Sänger/innen und Musikant/innen, für fachverwandte Vereine und Verbände, für Musikschulen und für das Konservatorium. Es organisiert Veranstaltungen, koordiniert und finanziert Projekte im Bildungswesen und kümmert sich um die Herausgabe von Druckwerken für Wissenschaft und Praxis. Unumstritten ist seine Bedeutung – unsicher scheint seine Zukunft. Wurzers Fragen an die Landesregierung: ob die Zukunft des Volksmusikreferates überhaupt in ihrem Interesse ist? Wenn ja, was hindert sie daran endlich konkrete Schritte zu setzen? Ob das ursprünglich für Juni/Juli 2016 versprochene Konzept mittlerweile in Ausarbeitung ist? Wenn ja, wann kann in das Konzept eingesehen werden? Ob die Landesregierung gedenkt, noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode einen Umsetzungs­plan dazu auszuarbeiten? Es sei eingehend diskutiert worden, wo das Referat angesiedelt werden sollte, antwortete LR Philipp Achammer. Man sei der Meinung, dass es im Ressort für deutsche und ladinische Kultur bestens aufgehoben sei, und zwar in der Abteilung Musikschulen. Die inhaltlichen Teile des Konzepts seien fertig, der administrative Teil erfolge nun im Rahmen der Umbildung des Bildungsressorts.

Mit 17. Oktober 2017 wurde in Südtirol die neue Notrufnummer 112 eingeführt, stellte Bernhard Zimmerhofer fest, dafür wurden 13 zusätzliche Stellen geschaffen, wobei 7 Stellen der deutschen, 5 der italienischen und 1 Stelle der ladinischen Sprachgruppe vorbehalten sind. Die bisherige Notrufzentrale war weitestgehend unabhängig, jetzt mussten neue Hard- und Software angekauft und auf das System von Trient und Brescia abgestimmt werden. Zimmerhofers Fragen an die Landesregierung: Warum wurde der ethnische Proporz bei der Neubesetzung der Stellen missachtet? Wurde eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Tirol angedacht? Wenn nein, warum nicht? Warum wurde nicht eine eigene Notrufleitstelle für die Europaregion Tirol umgesetzt? Es seien bereits 18 Stellen ausgeschrieben worden, zum Teil bereits besetzt, antwortete LR Martha Stocker. Alle Sprachgruppen seien dabei angemessen vertreten. Die 112 sei eine europäische Notrufnummer, betonte LR Arnold Schuler, nur erfolge die Umsetzung von Staat zu Staat mit anderen Geschwindigkeiten. Man habe in Rom eine autonome Verwaltung für Südtirol erreicht. Eine einheitliche Regelung mit Tirol wäre technisch nicht möglich gewesen, in Österreich gehöre die 112 noch zur Polizei.

Fragen zu Ärztemangel, Familiengeld, Genderstudien, Hotelbauten und Lehrbienenstand

Konventionen mit vorab vom Land akkreditierten Strukturen werden aufgrund des Bedarfes direkt vom Sanitätsbetrieb abgeschlossen, erklärte Paul Köllensperger. Da nun die Indirekte Rückvergütung fast zur Gänze eliminiert worden ist, aber der Bedarf vor allem bei einigen Leistungen, wo die Wartezeiten weit über den zulässigen Grenzen liegen, sicher dringend besteht und durch den Wegfall der IRV der Druck auf die Wartelisten noch größer werden wird, stellt sich die Frage, wie Land und SABES weiter gehen wollen, insbesondere bei der Chirurgie und den Bereichen Orthopädie und Augenheilkunde. Köllensperger fragte daher die Landesregierung: Was plant die Landesregierung für das Jahr 2018 betreffend der zu akkreditierenden Strukturen für konventionierte Chirurgie zu tun? Werden neuen Strukturen akkreditiert und konventioniert, wie viele, welche? Welche Leistungen sollen an Private konventioniert werden (Augen, Orthopädie, andere)? Wie viele Leistungen sollen ausgegeben werden? Da die Vergabe von Konventionen offenbar im Ermessen der Öffentlichen Hand liegt, wird dabei auch auf Qualitätskriterien Wert gelegt werden (Kriterien betreffend die Strukturen, aber auch betreffend der dort arbeitenden Ärzte)? Da es für chirurgische Eingriffe vorab eine fachärztliche Visite braucht, aber auch für jene die Wartezeiten in den kritischen Abteilungen oft bei ca. 1 Jahr liegen, gedenkt man auch diese Dienstleistungen auszulagern? Wenn nein, wie gedenkt man dies zu organisieren? Mit den Gewerkschaften werde man auch über die Erweiterung der Intramoenia reden, kündigte LR Martha Stocker an. Konventionen erfolgten immer gemäß den Notwendigkeiten des Betriebes. Die Kriterien seien im Akkreditierungsverfahren festgelegt. Man prüfe auch die Auslagerung von einzelnen fachärztlichen Visiten.

Die Äußerungen des Bozner Bürgermeisters zum Museumszentrum würden jede Entscheidung und Planung dem Land zuschreiben, meinte Elena Artioli und fragte, welche Pläne das Land diesbezüglich habe.Derzeit gebe es kein konkretes Projekt, wohl aber den Willen des Landes und der Gemeinde, ein solches Zentrum zu schaffen, antwortete LR Christian Tommasini. Man prüfe derzeit die Machbarkeit verschiedener Vorschläge.

Um zu Familien- oder Kindergeld zu kommen, müssen höchst sensible Daten preisgegeben werden, meinte Andreas Pöder, Kontostand und Vermögenssituation, einschließlich Kontokorrente, Sparbüchlein, Aktien oder anderweitige Anlagen, auch die Vermögen der Kinder, sofern vorhanden. Dies bedeutet einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre sowie ungleich höheren Aufwand für Antragsteller, Patronate und Banken. Patronate berichten, dass immer mehr Familien aufgrund des Aufwandes und des Eingriffes in die Privatsphäre auf ein Ansuchen verzichten. Pöder fragte daher: Wie hat sich die Zahl der Gesuche um das Landesfamiliengeld gegenüber den Vorjahren entwickelt? Wie hat sich die Zahl der Gesuche um das Landeskindergeld gegenüber den Vorjahren entwickelt? Beabsichtigt die Landesregierung, die Kriterien abzuändern, um den Familien den Zugang wieder zu erleichtern?

Die Ansuchen seien nicht rückläufig, antwortete LR Waltraud Deeg, es gebe nur geringe Schwankungen. Die EEVE sei Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen, in Zukunft auch für die Stipendien. Es sei eine einheitliche Erklärung, die dann für verschiedenste Gesuche verwendet werden könne. Damit bekomme das Land eine solide Datenbasis und auch mehr Möglichkeiten zur Kontrolle. Wenn man aus Steuergeldern eine Förderung beanspruche, so sei die Vorlage der Vermögenssituation gerechtfertigt.

Eine Nomadenfamilie habe unlängst am Rande der Bozner Industriezone ihr Lager aufgeschlagen, berichtete Elena Artioli. Es sei anscheinend eine Familie, die bereits vor Jahren aus einer Institutswohnung ausgewiesen wurde. Artioli fragte, wem der Grund gehöre, wie die hygienischen Voraussetzungen dort seien, ob das Land eine Wohnung zur Verfügung stellen wolle und ob es gegen eine illegale Besetzung einschreiten werde.

Bei einem Lokalaugenschein des Hygienedienstes im Oktober konnte man eine wahrscheinlich widerrechtliche Besetzung feststellen, antwortete LR Martha Stocker. Ratten und ähnliches seien nicht entdeckt worden, aber die hygienischen Zustände seien für eine Ansiedlung jedenfalls nicht geeignet. Der Grund gehöre dem Land, bestätigte LR Christian Tommasini. Es habe jüngst ein Treffen der zuständigen Ämter von Land und Gemeinde zu dem Fall gegeben. Das Land sei für die Räumung, sobald ein geeigneter Ausweichplatz gefunden sei. Das sei Aufgabe der Gemeinde, die auch Mikrozonen für solche Fälle ausweisen und ausstatten könne.

Alessandro Urzì fragte, was das italienische Schulamt unter „Gender“ verstehe und welche Stereotypen man abbauen wolle. Das Schulamt habe nämlich für diesen Herbst eine Fortbildung für Lehrkräfte zur Geschichte der Frauen und der Unterschiede zwischen den Geschlechtern anberaumt, bei der es unter anderem um die Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft gehe. Das Thema sei mittlerweile ein Klassiker der Geschichtsforschung, antwortete LR Christian Tommasini, zahlreiche namhafte Historiker würden sich damit befassen. Unter Gender verstehe man Geschlecht bzw. den Unterschied zwischen den Geschlechtern und deren Abbildung in der Gesellschaft.

Nach Jahren relativer Zurückhaltung ist 2016/17 die Investitionslust im Hotelsektor machtvoll aufgebrochen, bemerkte Hans Heiss: Beinahe im Wochenrhythmus begutachtet die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ausgedehnte Neubauten oder Erweiterungen mit beträchtlichen Volumina, die problemlos auch die Marke von 30.000 oder 40.000 Kubikmeter knacken. Ein Trend, der von Hafling über Girlan, Meransen bis Stefansdorf und Geiselsberg „Früchte“ trägt, die in Sachen Landschaft, Verbrauch von Ressourcen und Architektur viele Fragen aufwerfen. Zudem stellt sich das Problem einer Blase mit Überhitzungsrisiko sowie grundsätzlich die Frage nach der künftige Entwicklungsrichtung des Tourismus in Südtirol. Heiss fragte dazu die Landesregierung: Wie viele Projekte von Hotels wurden in der zuständigen Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung im Zeitraum 2016 und 2017 behandelt? Um wie viele Neubauten, um wie viele Erweiterungen handelte es sich? Welches Bauvolumen wurde in diesem Zusammenhang zur Verbauung zugelassen? 2016-17 seien 46 Hotelprojekte behandelt worden, davon 9 Neubauten, antwortete LR Richard Theiner. Insgesamt sei eine Kubatur von 261.000 Kubikmetern genehmigt worden.

Nach dem tragischen Tod des kurdischen Jungen Adan hat sich auch Bischof Ivo Muser zu Wort gemeldet und angemahnt, dass Südtirol nicht einfach zur Tagesordnung übergehen dürfe, bemerkte Ulli Mair und fragte die Landesregierung: Wie viele und welche kirchliche Strukturen haben ihre Türen für Asylsuchende geöffnet und Unterkünfte bereitgestellt? Wie viele Asylsuchende sind in den einzelnen Strukturen untergebracht?  Ist es wahr, dass im Fall Adan Kirchen und Klöster von SOS Bozen kontaktiert wurden, diese sich aber für die Aufnahme von Flüchtlingen nicht zuständig erklärten? Mair kritisierte den Bischof, der von der Gesellschaft Aufnahme für Flüchtlinge verlange, aber die eigenen Türen offenbar geschlossen halte. Sie wisse nicht, wie viele kirchliche Einrichtungen Asylsuchende aufgenommen hätten, erklärte LR Martha Stocker. Sie wisse auch nicht, ob die genannten Einrichtungen im Fall Adan kontaktiert wurden, das sei eine nicht überprüfte Behauptung einer Hilfsorganisation.

Der Lehrbienenstand in Dietenheim war bis zum Vorjahr vor allem für die kleinen Imker/innen des Pustertales, des Eisack- und Wipptales eine wichtige Anlaufstelle, bemerkte Albert Wurzer. Aber derzeit fehlt hier Stefan Tasser, der mit großer Fachkompetenz und persönlicher Hingabe die oben angeführten Dienstleistungen betreute, aber aufgrund von internen Kompetenzänderungen in der Zwischenzeit mit anderen Aufgaben betraut wurde. Seit seinem “Abgang” verwaist der Lehrbienenstand zunehmend und vor allem fehlt den vielen kleinen Imker/innen der für sie notwendige Service. Wurzer fragte den zuständigen Landesrat: Was hat der Landesrat zusammen mit dem Versuchszentrum Laimburg und der Guts- und Domänenverwaltung bisher unternommen, um die Situation am Lehrbienenstand in Dietenheim zu verbessern? Besteht die konkrete Aussicht, dass mit Beginn des Jahres 2018 der Lehrbienenstand in Dietenheim wieder als Anlaufstelle und Servicepartner für oben genannte Gruppen fungiert? Er kenne die Situation, und sie sei neu anzudenken, antwortete LR Arnold Schuler, er sei jedenfalls sicher, dass eine Lösung gefunden werde. Er sei bereit, eine eventuelle Beratung zu finanzieren.

Bernhard Zimmerhofer erinnerte an einen Antrag der Süd-Tiroler Freiheit, den der Landtag genehmigt habe und der vorsehe, dass zukünftig die vom Faschismus eingeführten italienischen Hüttennamen gestrichen werden und nur mehr die historischen Namen verwendet werden. Auch die italienische Trikolore soll zukünftig an den Schutzhütten nicht mehr gehisst werden. Zimmerhofers Fragen an die Landesregierung: Warum wird an der Anschlagetafel zum Neubau der Schwarzensteinhütte sowie auf der italienischen Internetseite des Landes wieder der faschistische Name „Rifugio Vittorio Veneto al Sasso Nero“ verwendet? Wer hat die neuerliche Übersetzung veranlasst? Warum wird der genehmigte Beschlussantrag von der Landesregierung nicht umgesetzt? Es gebe noch keine Anschlagtafel, antwortete LH Arno Kompatscher, es sei auch keine neue Übersetzung in Auftrag gegeben worden. Auf den Internetseiten des Landes werde nur das Projekt dokumentiert. Geplant seien Tafeln, mit denen die Geschichte dokumentiert werde, auch bei den anderen Hütten. Man wolle eine einheitliche Lösung.

Der Sanitätsbetrieb wende sich zur Behebung des Ärztenotstandes nun auch an Agenturen für Leiharbeit, stellte Paul Köllensperger fest. In den Medien sei von der Avicenna Südtirol Service die Rede, die im Bewerberformular eine Dr. Livolsi als Verantwortliche anführe, die ihrerseits mit dem in Bozen mit Werkvertrag tätigen Chirurgen Dr. Abbas verbunden sei. Köllensperger fagte, ob die Avicenna die entsprechende ministerielle Genehmigung habe, mit welchen Beschlüssen der Sanitätsbetrieb die Avicenna beauftragt habe, wie viele Ärzte, welche Abteilungen und Leistungen davon betroffen seien, ob zuerst die regulären Wettbewerbe ausgeschrieben wurden, ob diese Agentur auch freiberuflich tätige Ärzte mit einem Stundenhonorar von 120-130 Euro anwerbe, welcher Betrag der Agentur zuerkannt werde und wie viele Stunden in den Spitälern damit abgedeckt würden.

Es handle sich nicht um eine Agentur für Leiharbeit, präzisierte LR Martha Stocker. Die Vergabe erfolge nach den staatlichen und europäischen Normen, sie enthalte nicht die Zahl der Ärzte, sondern der Dienststunden. Die regulären Wettbewerbe würden weiter ausgeschrieben. Das Stundenhonorar für die freiberuflichen Ärzte sei dem Land nicht bekannt.

Die Arbeiten am Kraftwerk St. Anton in Bozen wären als dringlich einzustufen, da sie eine Überschwemmungsgefahr beseitigen würden und da von der Anlage auch die Bewässerung von 144 Hektar Kulturgrund abhängt, meinte Elena Artioli und fragte, warum sich die Stadt bei diesen Arbeiten an die vorgeschriebene Nachtruhe halten und die Straße für längere Zeit schließen müsse, während an der Uni Bozen auch nachts gebaut wurde. Man könne die beiden Baustellen kaum miteinander vergleichen, meinte LR Richard Theiner. Bei St. Anton handle es sich um eine private Baustelle, bei der auch Sprengungen vorgenommen würden. Die Baustelle stehe auf Rittner Gemeindegebiet, Bozen wurde als betroffene Gemeinde aber mit einbezogen.

Von: mk

Bezirk: Bozen