Auf Gemeinde Bozen einwirken

Landtag für Taxi-Zufahrt am Busbahnhof von Bozen 

Mittwoch, 06. November 2019 | 18:08 Uhr

Bozen – Bei der Plenarsitzung im Südtiroler Landtag wurde heute um die Themen Josefi-Tag, Taxi-Zufahrt und Kita-Tarife debattiert.

Begehrensantrag Nr. 5/19: 19. März, Hl. Josef: Josefitag wieder als Feiertag einführen! (eingebracht von den Abg. Atz Tammerle und Knoll am 22.3.2019); der Landtag wolle beschließen: 1. Der Süd-Tiroler Landtag erneuert die Forderung, dass das Fest des hl. Josef (19. März) in Süd-Tirol wieder als gesetzlicher Feiertag anerkannt wird. 2. Der Süd-Tiroler Landtag richtet das Begehren an das Italienische Parlament und die italienische Regierung, sich dahingehend einzusetzen, dass in Süd-Tirol der 2. Juni als Feiertag abgeschafft und stattdessen der 19. März als Josefifeiertag eingeführt wird. 3. Der Süd-Tiroler Landtag fordert das italienische Parlament und die italienische Regierung auf, sich dahingehend einzusetzen, dass in Süd-Tirol neben dem Josefitag am 19. März auch Christi Himmelfahrt und Fronleichnam wieder als Feiertage eingeführt werden. 4. Der Süd-Tiroler Landtag fordert das italienische Parlament und die italienische Regierung auf, sich dahingehend einzusetzen, die Kompetenz für die Ernennung von Feiertagen in Süd-Tirol − aufgrund der historischen, religiösen und kulturellen Unterschiede − an die Autonome Provinz Bozen abzutreten oder eine entsprechende Sonderregelung zu schaffen.
“Am 19. März begeht ganz Tirol das Fest des heiligen Josef”, erklärte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit). “Auch in Südtirol gilt der heilige Josef als Patron der gesamten katholischen Kirche und wird als Schutzpatron der Arbeit und des Handwerks, im Besonderen der Tischler und Zimmermänner, verehrt. Zudem gilt er als Patron der Familie, Eheleute, Obdachlosen und Helfer in der Sterbestunde. Auch in Italien galt das Fest des hl. Josef (19. März) durch das Gesetz Nr. 260 vom 27. Mai 1949 als gesamtstaatlicher Feiertag. Dieser wurde aber bekanntermaßen gemeinsam mit vier weiteren Feiertagen abgeschafft. Mittlerweile hat der Josefitag noch eine andere Bedeutung: Er wird in unserem Kulturkreis ebenso als Vatertag gefeiert. In der Vergangenheit wurde im Landtag bereits mehrmals die Wiedereinführung des Josefitages als Feiertag mehrheitlich positiv genehmigt. Doch leider ist bis heute noch nichts in diese Richtung passiert. Seit knapp einem Jahr stellt Südtirol neue Vertreter im italienischen Parlament. Darunter auch jene, die sich seinerzeit im Landtag für die Wiedereinführung des Josefitages als Feiertag ausgesprochen haben. Laut Staatsgesetz ist es nicht möglich, den Tag des hl. Josef zusätzlich zu den bereits geltenden Feiertagen einzuführen. Daher sollte der “Tag der Republik” (2. Juni) in Südtirol abgeschafft werden, weil Südtirol am Referendum von 1946 nicht teilnehmen durfte und somit der Bezug dieses Feiertages zu Südtirol fehlt. An seiner Stelle sollte der 19. März als Feiertag eingeführt werden.”

Gerhard Lanz (SVP) erklärte seine Zustimmung, forderte aber eine Anpassung an den Text des Begehrensantrags von 2015, der bereits den Parlamentariern übermittelt wurde.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) meinte, eine Erneuerung der Forderung könne nicht schaden. Südtirol habe sich für den Pfingstmontag als Feiertag entschieden, aber Feiertage seien nur sinnvoll, wenn sie auch gefeiert würden, und das sei beim Pfingstmontag nicht der Fall. Man sehe ihn nur als freien Tag. Der Josefitag bedeute ihm mehr, daher wäre er auch mit einem Tausch einverstanden. Er kündigte Zustimmung an.

Josef Unterholzer (Team K) sprach sich für die Wiedereinführung des Josefitags aus, wandte sich aber gegen eine Verknüpfung mit dem 2. Juni.
Sandro Repetto (Demokratische Partei) kündigte sein Nein an, vor allem wegen Punkt 2. (Atz Tammerle präzisierte, dass Punkt 2 des Antrags gestrichen sei, A.d.R.)
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) ging auch auf diesen Punkt ein und erwartete sich einen formellen Antrag zur Streichung.
Alex Ploner (Team K) plädierte für einen offiziellen Vatertag. Den Josefitag könne man christlich, aber auch weltlich sehen.

Carlo Vettori (Lega Alto Adige Südtirol) zeigte sich mit dem Hauptziel einverstanden, aber nicht mit dem Punkt 2. Man begehe den österreichischen Nationalfeiertag und wolle gleichzeitig den italienischen abschaffen. Man versuche dauernd, der italienischen Sprachgruppe etwas zu nehmen.

Brigitte Foppa (Grüne) wehrte sich dagegen, dass ein Feiertag gegen den anderen ausgespielt werde. Der Vatertag könne auch nicht mit dem Muttertag verglichen werden. Aber einen Feiertag mehr könne man unterstützen.

Franz Locher (SVP) unterstützte die Wiedereinführung des Josefitages. Er solle aber nicht in Zusammenhang mit dem 2. Juni gebracht werden. Auch unabhängig vom Feiertag sollte man den Josefitag mehr ehren. Er habe für die Identität der Tiroler eine wichtige Bedeutung.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte daran, dass die Forderung nach Abschaffung des 2. Juni daher rühre, dass laut Auskunft der Landesregierung ein Tausch nötig sei. Der 2. Juni feiere ein Referendum von 1946, an dem Südtirol nicht teilnehmen durfte. Das wirtschaftliche Argument gegen neue Feiertage ziehe nicht, denn es gebe wirtschaftsstärkere Länder mit mehr Feiertagen als Italien.

Hanspeter Staffler (Grüne) meinte, es handle sich um einen komplexen Antrag, da man den Ausgang nicht kenne. Rom werde Punkt 2 sicher ablehnen.
Sandro Repetto (Demokratische Partei) wandte sich gegen eine Abschaffung des 25. April, die er aus der Debatte herausgehört habe. An jenem Tag gedenke man der Befreiung Italiens und Europas von Faschismus und Nationalsozialismus.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) meinte, das Land könne von sich aus nur den Pfingstmontag abschaffen, aber ein solcher Tausch wäre nicht opportun, auch wirtschaftlich.
Auch Brigitte Foppa sah den Tausch mit Pfingsten als nicht sinnvoll.

Gerhard Lanz (SVP) betonte, dass man Punkt 2 nicht zustimmen werde.
Myriam Atz Tammerle legte eine neue Fassung für Punkt 2 vor: “Der Landtag fordert das römische Parlament und die italienische Regierung in Rom zum Erlass einer entsprechenden Maßnahmen auf, dass in Südtirol der Tag des Hl. Josef (19. März) als Feiertag begangen werden kann.”

LH-Stv. Arnold Schuler wies darauf hin, dass auch der Bischof einen Tausch mit Pfingstmontag für möglich halte. Ein Tausch mit dem Tag der Republik hätte im Parlament keine Chance. Die Landesregierung könne dem Antrag in der neuen Form zustimmen.

Die Behandlung des Begehrensantrags wurde auf Antrag von Carlo Vettori auf morgen vertagt.

Beschlussantrag Nr. 73/19: Zufahrtsrecht für Taxis am Busbahnhof von Bozen (eingebracht von den Abg. Mair und Leiter Reber am 20.3.2019); der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Gemeinde Bozen zu sensibilisieren, den Taxis das Zufahrtsrecht für den Busbahnhof von Bozen zu gewähren und entsprechende Ein- und Ausstiegsplätze auszuweisen. (Neue Fassung, A.d.R.)

“Bisher war es den Taxifahrern möglich, die Zufahrt des alten Busbahnhofes zu nutzen, um Fahrgäste abzuholen oder aussteigen zu lassen”, berichtete Ulli Mair (Freiheitliche). “Den Taxis wird jedoch beim neuen Busbahnhof das Zufahrtsrecht verwehrt. Besonders Personen mit Beeinträchtigung sind deshalb gezwungen einen längeren Fußmarsch in der Nähe des dichten Verkehrs zu unternehmen, um außerhalb des Bahnhofes einen Taxizustieg wahrnehmen zu können.” Auch Mietwagen mit Fahrer sollte die Zufahrt erlaubt sein. Mair wies darauf hin, dass der Antrag bereits die Zustimmung von Gert Lanz habe.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) berichtete, dass der Lärm in dem Viertel zugenommen habe, vor allem durch den Benko-Bau. Dieses Provisorium werde länger anhalten und für die Anrainer und die Nutzer der Verkehrsinfrastrukturen Unannehmlichkeiten bringen. Das passiere, wenn man ein ganzes Viertel einem Bauherrn überlasse.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) begrüßte den Passus zu den Personen mit Behinderung. Vor allem für diese seien sichere Zustiegsplätze notwendig.
LR Daniel Alfreider begrüßte den Antrag, es gehe um kleine, aber intelligente Änderungen. So werde die Mobilität für alle zugänglicher.
Ulli Mair dankte für die Zustimmung und hoffte auf rasche Umsetzung.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Beschlussantrag Nr. 63/19: Einheitliches Tarifsystem in der Kleinkinderbetreuung (eingebracht von den Abg. Rieder, Köllensperger, Faistnauer, Ploner A., Ploner F. und Unterholzner am 7.3.2019); der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. ein einheitliches Tarifsystem auf Monatsbasis einzuführen 2. die monatlichen Tarife sozial zu staffeln unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Faktors der EEVE (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) 3. im monatlichen Fixtarif zwischen einem Teilzeit- und Vollzeitbesuch der Betreuungseinrichtung zu unterscheiden und unter Berücksichtigung des Bedarfs der Nutzer/innen.

“Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1198 vom 20.11.2018 hat Veränderungen in der Tarifgestaltung mit sich gebracht”, erklärte Maria Elisabeth Rieder (Team K). “Während die Mindest- und Höchsttarife für die Nutzer/innen der Dienste unverändert blieben, haben sich Neuerungen in der Urlaubsregelung ergeben. Bleibt ein Kind mehr als drei (geplante) Wochen und des Zeitraums der eventuellen Schließung der Einrichtung seiner Betreuungsstätte unentschuldigt fern, so könnten die Nutzer/innen von der Trägerkörperschaft aufgefordert werden, den vollen Stundensatz (max. 14€ zzgl. MwSt.) bezahlen. Bei unentschuldigten Abwesenheiten wird nämlich der Landesbeitrag nicht ausbezahlt. Im Krankheitsfall werden die ersten drei Tage laut dem jeweiligen Tarif in Rechnung gestellt, die Folgetage jedoch vollständig, außer es liegt ein ärztliches Attest vor. Die Trägerkörperschaften der Kleinkinderbetreuungseinrichtu ngen müssen laut genanntem Beschluss für Mahlzeiten und Hygieneprodukte aufkommen, ebenso müssen sie mit dem vollen Stundensatz (max. 14€ zzgl. MwSt.) alle weiteren Kosten für die Einrichtung und das Betreuungspersonal tragen. Durch ein Tarifsystem nach Stunden haben die Trägerkörperschaften keine Planungssicherheit. Fallen Kinder aus Krankheits- Oder Urlaubsgründen aus, wird der Landesbeitrag in keinem Fall ausbezahlt, obwohl die Kosten gleichbleiben. Ebenso Sind die Trägerkörperschaften verpflichtet, sogenannte „Springer/innen” zu beschäftigen, die das Betreuungspersonal im Krankheitsfall vertritt und tragen somit noch höhere Personalkosten. Auch für die Weiterbildung des Betreuungspersonals muss laut geltenden Qualitätsstandards gesorgt werden. Es kann also festgestellt werden, dass ein Tarifsystem nach Stunden weder für die Nutzer /innen der Dienste noch für die Trägerkörperschaften zufriedenstellend ist.” Sie habe viele Betreuungseinrichtungen in anderen Regionen besucht, aber nirgends Stundetarife gefunden.

Brigitte Foppa (Grüne) stellte einen Prozess vor allem weiblicher Reproletarisierung fest. Man sei von einem mehr oder weniger harmonischen Familienleben zu Frauen gekommen, die unterbezahlt die Betreuung von Senioren und Kindern übernehmen. Das neue Tarifsystem sei kompliziert und ungerecht.

Man habe ein eigentlich gut funktionierendes Tarifsystem, meinte Magdalena Amhof (SVP). Es komme auch den Eltern sehr entgegen. Das einheitliche Tarifsystem habe nicht den Bedürfnissen der Eltern entsprochen. Man müsse nun gemeinsam mit Genossenschaften und Gewerkschaften überlegen, wie man die Entlohnung für diesen Beruf anheben könne.

LR Waltraud Deeg wies auf das erhöhte Angebot in den letzten Jahren hin. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn das neue Tarifsystem wirklich so schlecht wäre. Man habe sich erst mit Arbeitsinspektorat und Gewerkschaften zusammengesetzt, um über die Situation zu sprechen. Die Genossenschaften hätten Spielraum und seien nicht im Defizit. Was nun fehle, sei ein Zusatzvertrag für das Personal. Es gebe einen Tagestarif für die Kinderhorte und einen Stundentarif für die Tagesstätten, der eine Bezahlung der effektiven Betreuungsstunden ermögliche. Die Tarifberechnung erfolge gemäß EEVE. Eine Familie mit niedrigem Einkommen zahle 90 Cent pro Stunde und könne beim Staat um den Kita-Bonus ansuchen. Jede Familie könne sich leicht ausrechnen, wieviel sie pro Monat bezahle. In Bozen würden die Eltern Tagesmütter und Kitas den Kinderhorten vorziehen, auch wenn sie dann mehr bezahlen müssten. Die Entlohnung von Betreuerinnen und Pflegern sei nicht zufriedenstellend, aber sie fordere die Gewerkschaften seit drei Jahren auf, einen Zusatzvertrag auszuhandeln.

Maria Elisabeth Rieder bemerkte, dass sich nur Frauen an der Debatte beteiligt hätten. Sie wolle das, was funktioniere, nicht schlechtreden, sondern Druck zu Verbesserungen machen, auch bei der Entlohnung. Ein Monatstarif wäre einfacher, und auch dieser könnte flexibel gestaltet werden. Es wäre auch nützlich, die Daten zu haben, um Vor- und Nachteile abwägen zu können.

Der Antrag wurde mit elf Ja, 17 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.

Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen