Gesetzentwurf der SVP - 16 Ja, zwölf Nein und sechs Enthaltungen

Landtag: Gesetz zur Gewässernutzung verabschiedet

Donnerstag, 12. November 2020 | 16:59 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit der Gewässernutzung in Südtirol befasst.

Landesgesetzentwurf Nr. 51/20: Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer” (vorgelegt von den Abg. Vallazza, Locher und Noggler). Der Entwurf sieht Erleichterungen bei Wassernutzungskonzessionen für Bewässerungsanlagen von Privaten vor, während bei gemeinschaftlicher Nutzung durch Konsortien das bisherige System der Prüfungen und Kontrollen aufrecht bleiben soll. Die bisherige Regelung sei bei den Verantwortlichkeiten nicht klar, bemerkte Erstunterzeichner Manfred Vallazza (SVP).

Die vorgeschlagenen Änderungen seien ein Rückschritt für die Sicherheit, erklärte Peter Faistnauer (Team K) und verwies auf seinen Minderheitenbericht. Er fragte, ob eine automatische Überwachung durch Sensorventile durch die EU finanzierbar wäre. Viele Anlagen seien veraltet, und das Land sollte die Sicherheitsinvestitionen fördern. Die Sicherheit der Anlagen dürfe nicht von der Kategorie des Betreibers abhängen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) rief das Vinschger Zugunglück in Erinnerung, das auf eine defekte Bewässerungsanlage zurückzuführen sei. Damals habe die Politik Vorsorgemaßnahmen versprochen, was 2011 mit einem Gesetz geschehen sei: Die Betreiber seien zur regelmäßigen Wartung verpflichtet worden, diese wurde dann 2016 von der Landesregierung genauer geregelt. Den Betreibern sei eine Frist bis 2025 für die Erneuerung der Anlagen eingeräumt worden. Mit der vorgeschlagenen Regelung würden die kontrollpflichtigen Anlagen von 3000 auf unter 70 sinken. Auch kleinste Wasserverlusten seien gefährlich, weil sie über Jahre unbemerkt blieben, wie der Sachverständige des Landes vor dem Gesetzgebungsausschuss erklärt habe. Auch der Umweltlandesrat habe dem Gesetzentwurf nie ein positives Gutachten ausgestellt. Dello Sbarba forderte die namentliche Abstimmung zu einigen Punkten, damit die Verantwortlichen bekannt würden, wenn wieder einmal etwas passiere.

Eine absolute Sicherheit sei in diesem Bereich eine Utopie, erklärte LR Arnold Schuler. Vieles liege im Bereich der Eigenverantwortung. Auch ein Sicherheitsplan hätte das Vinschger Unglück nicht verhindern können. Die Situation könne sich auch durch eine mechanische Beschädigung ändern, die unbemerkt bleiben könne, etwa beim Mulchen. Eine Sensorüberwachung könne funktionieren, wenn die Leitung geschlossen sei und der Druck stabil bleibe. Das sei in der Praxis schwierig. Die Sicherheit hänge wesentlich davon ab, wie diese Anlagen in der Folge betreut würden.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) stimmte LR Schuler zu. Man werde keine absolute Sicherheit garantieren können. Bei diesem Gesetzentwurf werde der Sicherheitsaspekt komplett außer Acht gelassen, aber es sei nicht möglich, alle Anlagen zu kontrollieren. Man sollte wenigstens in Risikogebieten einen höheren Schutz garantieren. Dort sollten Land, Bahn oder andere betroffene Träger gemeinsam die entsprechenden Maßnahmen treffen, man könne nicht die ganze Verantwortung auf die Betreiber abladen. Er werde sich bei diesem Gesetzentwurf enthalten, weil man nicht an die Risikozonen gedacht habe.

Es gehe darum, wer die Kontrolle und das Gutachten mache, erklärte Franz Locher (SVP). Ein vergrabenes Rohr müsste für die Kontrolle erst freigelegt werden, und auch dann gebe es keine hundertprozentige Sicherheit. Schäden könnten auch durch Eisbildung auftreten, und das sehe man dann nicht. Man könne da die Verantwortung nicht auf den Techniker schieben, da sollten die Betreiber selber die Verantwortung übernehmen. Dieser Entwurf solle kein Weg zurück sein. Man ermahne die Eigentümer zu mehr Verantwortung.

Dieser Gesetzentwurf reduziere die Sicherheit, meinte hingegen Riccardo Dello Sbarba. Er nehme fast 3000 Anlagen von der Pflicht zum Sicherheitsplan aus. Er widerspreche allem, was Landtag und Landesregierung bisher beschlossen hätten. 1.500 Betreiber hätten bisher für ein Gutachten Geld ausgegeben, und nun solle den Säumigen die Pflicht erlassen werden.

Bei dieser Abstimmung laste auf allen eine große Verantwortung, meinte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia). An erster Stelle sollte das Interesse der Allgemeinheit stehen. Er selbst wolle nicht die Verantwortung für eine Lockerung der Sicherheitsbestimmungen geben. Er werde mit Nein stimmen.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) erinnerte daran, dass der Gesetzentwurf im Ausschuss mehrere Durchläufe gebraucht habe, auch weil die anwesenden Landesbeamten nicht begeistert davon waren. Dieser Entwurf lockere die Sicherheitsbestimmungen. Es wäre interessant, die Meinung des Umweltlandesrates dazu zu hören.

Mit diesem Entwurf würden drei Änderungen vorgenommen, von denen noch niemand gesprochen habe, erklärte Josef Noggler (SVP). Zum einen würden die Betreiber von Anlagen bis 5 Sekundenliter entlastet, das seien ganz kleine Anlagen für bis zu 10 ha. Ausgenommen würde auch das offene Waalsystem. Bei beiden wisse niemand, wie man die ordentlich prüfen sollte – daher sei auch keine Prüfung gemacht worden. Kein Ingenieur könnte hier eine Sicherheit beurkunden, es bräuchte geologischen Gutachten usw. Mit diesem Entwurf wolle man die Kleinstanlagen der Bergbauern ausnehmen. Für die Einrichtung der Anlage hafte die Baufirma. Dritte Maßnahme sei die Überprüfung alle 15 Jahre.

LR Giuliano Vettorato bezeichnete die derzeitige Norm als sehr restriktiv, und ein Bürokratieabbau sei hier sinnvoll. Man rede hier von der Größenordnung einer Gartenbewässerung, und die Waale lägen hauptsächlich im Talboden. Der Vorschlag von Leiter Reber, die Risikozonen genauer zu prüfen, wäre sinnvoll. Er wäre für Überprüfungen alle zehn Jahre oder früher. Insgesamt könne er dem Entwurf nicht zustimmen und fordere die Einbringer auf, eine konsensfähige Lösung zu finden.

Es gehe hier nicht um den Abbau der Sicherheit, sondern um den Bürokratieabbau, erklärte Manfred Vallazza (SVP). Das einschlägige Landesgesetz von 2005 nehme den Betreiber klar in die Pflicht, für die Sicherheit seiner Anlage zu sorgen. Im Urteil zum Unfall in der Latschander seien alle vier Landwirte freigesprochen worden, weil sie die Wartung vorgenommen und die Sicherheitsauflagen eingehalten hätten. Den Vorschlag von Faistnauer hielt er nicht für praktikabel, bei einer Obstanlage müsste man auf einen Hektar hunderte Sensoren anbringen. Kurz: Man wolle nur Bürokratie abbauen, die Sicherheitsauflagen des Gesetzes blieben aufrecht. Riccardo Dello Sbarba beantragte die namentliche Abstimmung beim Übergang zur Artikeldebatte, der mit 16 Ja, 11 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt wurde.

Art. 1 beinhaltet die diskutierten Änderungen am Gesetz. Riccardo Dello Sbarba beanstandete, dass die Bauern in der Debatte alle anderen als inkompetent ansprächen. Die Sicherheitspläne würden die Bauern vor solchen Prozessen schützen, denn dann hätte die Staatsanwaltschaft gleich gewusst, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt. Andreas Leiter Reber plädierte für bessere Sicherheitsmaßnahmen in den Risikogebieten; die Mehrheit solle das dementsprechend ändern. Übrigens würden sich die Grünen bei ihren Themen auch so verhalten, wie sie es den Bauern vorwerfen. Der Artikel wurde mit 15 Ja, zwölf Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die finanzielle Deckung und wurde ohne Debatte genehmigt.

Brigitte Foppa (Grüne) kritisierte in ihrer Stimmabgabeerklärung das Debattenklima: Wer nicht betroffen sei, solle schweigen. Es gehe auch bei Landwirtschaftsthemen nicht nur um die Landwirte.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) beantragte namentliche Abstimmung. Er werde dagegen stimmen, denn hier gehe es nicht um Bürokratieabbau, sondern um die Erlassung von Sicherheitsauflagen. Umweltlandesrat Vettorato sei nicht umgefallen, während die SVP Meinung gewechselt habe.

Die Grünen würden sehr viel über die Landwirtschaft sprechen, meinte Franz Locher (SVP) in Richtung Foppa. Die Landwirtschaft sei gesprächsbereit. Er selber sei immer sehr vorsichtig, wenn er über andere Berufsgruppen rede. Mit diesem Gesetz nehme man die Eigentümer in die Pflicht, ein zehnjähriges Gutachten bringe nichts, weil sich die Dinge inzwischen ändern könnten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 16 Ja, zwölf Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen