Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat heute das Omnibusgesetz verabschiedet. Dabei ist es zu Diskussionen über Bestimmungen zu öffentlichen Veranstaltungen, zur Umweltprüfung, zum Urlaub auf dem Bauernhof und zur Reform der Tourismusorganisationen gekommen.
Landesgesetzentwurf Nr. 45/19: Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Berufsbildung, örtliche Körperschaften, Ämter- und Personalordnung, Verbraucherschutz, Beziehungen des Landes zur Europäischen Union, Denkmalpflege, Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Gewässernutzung, Energie, Landschafts- und Umweltschutz, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk, Gastgewerbe, Wirtschaft, Handel, Hygiene und Gesundheit, Schulbauten, Kommunikation, Arbeit und Transportwesen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns).
Die Debatte zum Omnibusgesetzentwurf wurde mit der Behandlung von Tagesordnungen fortgesetzt. Nach einer Prüfung der Zulässigkeit blieb nur mehr eine Tagesordnung übrig.
Das Team K forderte mit einer Tagesordnung einen sicheren und attraktiveren Bahnhof Kaiserau: Videoüberwachung, höhere Taktfrequenz, Halt für alle Züge. Am Bahnhof Kaiserau gebe es immer wieder Vandalenakte, da der Bahnhof über lange Zeitspannen menschenleer sei. Wenig attraktiv sei auch die Taktfrequenz von einer Stunde. Die Landesregierung plädierte gegen eine Einzelregelung für einen Fall. Man werde die Situation auf allen Bahnhöfen regeln. Die Tagesordnung wurde mit zwölf Ja, 17 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte abgehalten wurde. Auf Nachfrage des Team K erklärte die Landesregierung zu Art. 4-bis, dass die Prüfstelle in Zukunft auch die Vorschläge für Kollektivverträge begutachten soll.
Zu Art. 6-quinquies (öffentliche Veranstaltungen) plädierte das Team K für mehr Einbeziehung der Betroffenen. Eine Bezirkskommission mit Experten wäre angemessener als eine Gemeindekommission, die Gemeinden seien mit der Materie überlastet. Es sei für einen Bürgermeister nicht einfach, die Vereine seines Dorfes zu überwachen bzw. die Verantwortung zu übernehmen. Die Süd-Tiroler Freiheit verwies auf das Gutachten der Rates der Gemeinden, der eine Einbeziehung der Tanzsäle fordere. Die Gemeinden fühlten sich insgesamt vom Land übergangen, sie möchten etwas Konkretes, nicht Kann-Bestimmungen. Die Übertragung der Zuständigkeit für Veranstaltungen an die Gemeinden sei richtig gewesen, meinte die SVP. Wichtig sei, dass Gemeindetechniker und Feuerwehrleute dafür ausgebildet würden. Die Gemeinden hätten seinerzeit diese Übertragung der Zuständigkeiten begrüßt, erklärte die Landesregierung. Manche Gemeinden hätten sich dann nicht mehr gefreut, als der Bürokratievorwurf sie traf und nicht mehr das Land. Manche Bürgermeister übernähmen die Verantwortung und vertrauten den Technikern, andere hätten lieber eine Kommission – daher habe man nun eine Kann-Bestimmung vorgesehen. Die Tanzsäle seien im Entwurf eindeutig inbegriffen. Der Artikel wurde mit 20 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Zu Art. 7 (Aufhebung geltender Bestimmungen) erklärte die Süd-Tiroler Freiheit, dass damit auch die Unvereinbarkeit von Schulführung und Wahlamt aufgehoben wird – diese Aufhebung sei wieder zu streichen (Art. 7 c-bis). Dem stimmten die Grünen zu. Die Demokratische Partei meinte, die Unvereinbarkeit sei auf alle Führungskräfte auszudehnen. Die Bestimmung betreffe Kandidaten verschiedenster Parteien, erklärte die Landesregierung. Man habe die Antikorruptionsbehörde konsultiert, und diese sehe keinen Interessenkonflikt bei Schulführungskräfte, die nicht mit den Führungskräften des Landes zu vergleichen seien. Der Artikel wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt, Abs. c-bis mit 19 Ja, 13 Nein und zwei Enthaltungen.
Zu Art. 8-bis (Wasserableitungen) erklärte die Landesregierung auf Nachfrage des Team K und der Grünen, dass kleinen und mittleren Ableitungen Zuständigkeit des Landes seien.
Art. 9 betrifft die Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte. Das Team K forderte, dass die Vertreter der für die Genehmigung zuständigen Ämter ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Kommission teilnehmen. Ein SVP-Vertreter forderte die Einbeziehung der Bürgermeister bei der Sitzung, zog den entsprechenden Änderungsantrag aber zurück, da sonst das Gesetz anfechtbar werden könnte. Die Staatsregierung habe kürzlich das Urbanistikgesetz angefochten, gerade wegen der politischen Vertretung in den Expertenkommissionen, bemerkten die Grünen. Diese Kommissionen seien für Expertengutachten da, nicht für politische Kompromisse. Die Grünen forderten außerdem, dass die Vertreter der Genehmigungsbehörden, die nicht bereits Mitglieder des Umweltbeirats sind, ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Sonst könnte man neue Mehrheiten schaffen. Für die Nicht-Veröffentlichung von Geschäfts- oder Betriebsinformationen zu einem Projekt sollte eine Begründung notwendig sein. Außerdem sollten negative Umweltauswirkungen ein Kriterium sein, nicht nur “erheblich negative”. Ob Betriebsgeheimisse geschwärzt werden, entscheide der Beirat nach gesetzlichen Vorgaben, antwortete die Landesregierung. Sie bewerte auch die Umweltauswirkungen. Zur politischen Vertretung in Beratungsgremien gebe es einen Unterschied zwischen reiner Lehre und erfolgreicher Praxis. Ein Bürgermeister könne Informationen geben, über die die Techniker nicht verfügten. Zumindest im Anhörungsverfahren sollten die Bürgermeister dabei sein. Stimmrecht hätten sie keines. Die scharfe Trennung von Politik und Verwaltung führe zur Lähmung, keiner traue sich mehr etwas. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 18 Ja, acht Nein und sieben Enthaltungen genehmigt.
Art. 11 betrifft die Jagd. Grüne und Team K forderten die Streichung der Bestimmungen zur Verantwortung bei Nichteinhaltung des Abschussplans im Allgemeinen (Abs. 4) und bei Raufuß- und Steinhühnern (Abs. 5). Das Südtiroler Jagdgesetz fuße auf Bestandserhebungen, und eine Sanierung löse das Problem nicht. Es könne ja sein, dass am letztmöglichen Tag mehrere Jäger gleichzeitig unterwegs seien, erklärten die Grünen und forderten auch die Streichung von Abs. 3, der eine Behinderung der Erhebung möglich mache. Die Bestimmungen sprächen von korrekter Information durch den Revierleiter, was nicht messbar sei, gab das Team K zu bedenken. Es könne nicht sein, dass der Revierleiter entscheiden müsse, welcher Jäger im Revier schießen dürfe. Die Freiheitlichen wiesen darauf hin, dass die SVP im Gesetzgebungsausschuss diese Bestimmung gestrichen habe; bisher habe der Revierleiter festgelegt, wie viele Jäger unterwegs sein können. Man sollte jetzt nicht jene Reviere per Gesetz entschuldigen, die bisher nicht dazu imstande waren. Die Landesregierung wies darauf hin, dass ein Abschuss zu viel nur selten vorkomme. Das Problem sei, dass hier ein Jäger bestraft werden müsse, der kein Gesetz gebrochen habe. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 18 Ja, zwei Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 13 betrifft den Urlaub auf dem Bauernhof. Das Team K forderte die Streichung von Abs. 4 zur Beherbergung auf den Almen und die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen durch das Amt für ländliches Bauwesen. Die Landesregierung legte einen Änderungsantrag vor, der eine Übergangsbestimmung einführt: Bauernhöfe mit bestehender Privatzimmervermietung sollen die Tätigkeit auch weiterhin ausüben dürfen, wenn die Voraussetzungen für den Urlaub auf dem Bauernhof fehlen. Das Team K forderte eine Anpassungsfrist von einem Jahr, da es ja nur um den Ankauf von ein paar Tieren gehe. Die Grünen wandten sich gegen die Streichung von Abs. 4, der restriktiver sei als die derzeitige Regelung; ab nun dürfe die Beherbergung nur mehr an der Hofstelle angeboten werden. Sie fragten, ob die Bauernhöfe mit bestehender Privatzimmervermietung in Zukunft nur mehr das tun dürften. Die Süd-Tiroler Freiheit fragte, wie das mit den Ferienwohnungen sei und wie sich die Bestimmung auf die Almen auswirke. Die Freiheitlichen begrüßten die Beschränkung des Urlaubs auf dem Bauernhof auf die Hofstelle, sahen aber eine Grauzone bei der bestehenden Privatzimmervermietung im Lichte der neuen Raumordnung. Höfe mit Privatzimmervermietung könnten bei Investoren auf Interesse stoßen. Das Team K zog den Streichungsantrag zu Abs. 4 zurück, äußerte aber Bedenken zur Beherbergung auf den Almen. Die Landesregierung wies darauf hin, dass die Beherbergung auch eine wesentliche Stütze für die Berglandwirtschaft sei; allerdings sei sie nicht immer im Sinne des Erfinders geblieben. Die Beherbergung dürfe nicht zum Hauptzweck werden. Daher die Bindung an die Hofstelle, dort wo das Vieh untergebracht wird oder wo Weinbau betrieben wird. Das wollten auch die Gäste so. Die Bestimmung zur Beherbergung auf den Almen betreffe nur jene Betriebe, die es vor 2008 gegeben habe. Die Aufsicht darüber sollten die Gemeinden haben, die auch die Lizenzen vergäben. Das Landesamt führe wie vorgesehen Stichprobenkontrollen von 6 Prozent durch. Neue Lizenzen für Privatzimmervermietung auf Bauernhöfen werde es nicht mehr geben. Die Gefahr, dass Höfe mit Privatzimmervermietung an Investoren von außen gingen, wolle man bannen, indem nur mehr das eine oder das andere möglich sei. Wer für PZV optiere, gebe die Vorteile eines landwirtschaftlichen Unternehmers auf. Die Änderungsanträge des Team K wurden abgelehnt, jener der Landesregierung angenommen. Der Artikel wurde mit 21 Ja, sieben Nein und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 15 betrifft die Ordnung der Tourismusorganisationen. Dazu hat das Team K eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt. Die Reform habe nicht funktioniert, die DME seien praktisch aufgehoben. Auch mit den im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen werde es nicht funktionieren. Der Antrag, mit dem die Reform abgeschafft würde, sei als Provokation gemeint, aber es gebe auch Konkreteres: die Einbindung der Tourismusorganisationen, das Destination Management, die Zusammenschlüsse von Verbänden, einen einzigen Fachbeirat, die freie Zusammenarbeit zwischen Verbänden und IDM, die Beschränkung des IDM-Anteils an der Aufenthaltsabgabe auf 25 Prozent. Südtirol sei ein kleines Land, auch in der Tourismusbranche, erwiderte die Landesregierung, daher sei es wichtig, die Kräfte zu bündeln, auch zwischen den Sektoren, etwa Landwirtschaft und Tourismus. Die Reform sei richtig gewesen, aber sie brauche Anpassungen. Eine davon sei die Abschaffung der Fachbeiräte und die Stärkung des Präsidentenkollegiums. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die Tourismusreform sei ein Prozess, auf den sich Politik und Tourismus nach langen Gesprächen geeinigt hätten, bemerkte die SVP. Um das Marketing zu verstärken, sei es sinnvoll, noch näher zusammenzurücken. Der Artikel wurde mit 19 Ja, acht Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.
Art. 16 betrifft die Neuordnung der Tourismusorganisationen. Das Team K kritisierte, dass man die Zusammenlegung der Tourismusorganisationen nicht angegangen sei. Der Artikel wurde mit 21 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 17 betrifft die Handwerksordnung. Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte die Landesregierung, dass UK-Bürger nach der Übergangsfrist wie Nicht-EU-Bürger behandelt würden.
Art. 20 betrifft die Ausbildung im Gesundheitsbereich. Das Team K forderte, dass die Sprachkurse ungeachtet des Anstellungsvertrags angeboten würden. Damit kämen auch Hospitanten und andere zum Zug. Außerdem sollte eine dreimonatige Freistellung für den Sprachkurs ermöglicht werden. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 23 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Art. 21 betrifft die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe. Das Institut für die Sonderausbildung für Allgemeinmedizin bei der Claudiana sollte in den Sanitätsbetrieb eingegliedert werden, forderte das Team K. Die Jungärzte würden somit Angestellte. Der Antrag wurde abgelehnt.
Art. 23 betrifft die Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes. Dazu hat die Landesregierung einen Ersetzungsantrag vorgelegt, der mit 19 Ja und 14 Enthaltungen angenommen wurde.
Art. 24 betrifft ebenfalls den Landesgesundheitsdienst und wurde mit einer sprachlichen Korrektur genehmigt. Art. 27 betrifft die Arbeitsmarktförderung. Dazu schlug die Landesregierung eine sprachliche Korrektur vor, die vom Plenum angenommen wurde.
Art. 27-bis betrifft die öffentliche Mobilität. Auf Nachfrage der Süd-Tiroler Freiheit erklärte die Landesregierung, dass es um alle Bahnstrukturen in Südtiroler Besitz gehe, für die man die Sicherheitsbestimmungen von Staat und EU anwenden wolle.
Art. 28 enthält Aufhebungen geltender Bestimmungen. Das Team K fordert die Streichung von Buchstabe a), da sonst die Anstellung des nichtärztlichen Personals erschwert werde. Der Einwand sei grundsätzlich richtig, antwortete die Landesregierung, aber wenn man das nicht tue, dann gefährde man die Facharztausbildung. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Die 5 Sterne Bewegung wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf ursprünglich auch die Verlängerung der Werkverträge streichen wollte, und fragte nach dem letzten Stand der Dinge in dieser Angelegenheit. Man habe die Streichung mit Rom vereinbart, werde sie aber mit einem anderen Gesetz vornehmen, antwortete die Landesregierung, sonst müsste man mangels Neuregelung Leute entlassen. Der Artikel wurde mit 18 Ja, sieben Nein und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 29 enthält die Finanzbestimmungen und wurde mit einer Präzisierung der Landesregierung genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, einem Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.