Änderung des Landesgesetzes von 1991

Landtag reaktiviert den Sozialbeirat

Freitag, 09. Juli 2021 | 17:49 Uhr

Bozen – Ein wichtiger Schritt, um Kompetenzen im Sozialwesen zusammen zu führen, wurde gemacht.

Am 2. Juli 2021 hat der Landtag in einer Plenarsitzung das Sammelgesetz verabschiedet. Darin ist auch der Artikel 22ter zu den Sozialdiensten enthalten. Mit dem Artikel 3 „Sozialbeirat“ wird ein wichtiges Gremium eingeführt, um künftig die Kompetenzen im Sozialbereich zu bündeln. Der Dachverband für Soziales und Gesundheit (DSG) begrüßt diese Maßnahme, für die er sich über Jahre hinweg eingesetzt hat.

Der Artikel bezieht sich auf das Landesgesetz vom 30. April 1991 in geltender Fassung und beschreibt die Aufgaben des Sozialbeirates. Dieser wird als beratendes Organ der Landesregierung für die Dauer der Legislaturperiode zu sozialen Themen eingesetzt. Das 13-köpfige Gremium wird von der zuständigen Landesrätin für Soziales geleitet; daneben sind folgende Organisationen vertreten: die Abteilung Soziales, die Abteilung Gesundheit, die Betroffenenverbände, die Gemeinden, die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, die Sozialdienstleister, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände sowie die Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Der Sozialbeirat unterbreitet der Landesregierung Vorschläge zur Landesgesetzgebung, verfasst Gutachten zu Gesetzesentwürfen und begleitet die Erarbeitung des Landessozialplanes. Außerdem soll der Sozialbeirat Vorschläge zu Sozialleistungen erarbeiten und zu relevanten sozialen Themen Stellung beziehen.

„Mit dem Sozialbeirat sichern wir jenen Austausch, der zur Gestaltung eines bedarfsorientierten Sozialwesens erforderlich ist. Eine auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmte Landespolitik, braucht die Mitwirkung der Betroffenen-Organisationen und aller beteiligten Organisationen“, kommentiert Dachverband-Geschäftsführer Georg Leimstädtner die Änderung des Landesgesetzes.

Der Dachverband für Soziales und Gesundheit (DSG) setzt sich zusammen mit seinen 60 Mitgliedsorganisationen seit Jahren dafür ein, dass der Sozialbeirat wieder aktiv wird und seine wichtige Aufgabe wahrnimmt. Insofern ist die Zufriedenheit über das Erreichte groß.

„Wir werden die kommende Zeit dazu nutzen, um uns intensiv auf die Arbeit im Sozialbeirat vorzubereiten. Unsere Mitgliedsorganisationen können über eine gemeinsame Vertretung ihre langjährige Erfahrung in der Arbeit mit sozialbedürftigen Menschen und ihre Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Sozialwesens einbringen“, zeigt sich Leimstädtner überzeugt.

Der Dachverband ist im ständigen Austausch mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung. Dort und bei den Behörden setzt sich der Dachverband dafür ein, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das soziale Wohlbefinden ständig weiterentwickelt werden und Unterstützung auf breiter Basis gewährleistet wird.

Von: bba

Bezirk: Bozen