Breite Mehrheit

Landtag regt Gesetzentwurf zum Feldschutz an

Donnerstag, 10. Mai 2018 | 13:21 Uhr

Bozen – Eine breite Mehrheit gab es heute im Landtag für einen Antrag der SVP zum Feldschutz.

 

Beschlussantrag Nr. 907/18: Gesetz für Feldschutz (eingebracht von den Abg. Hochgruber Kuenzer, Noggler und Schiefer am 19.4.2018). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, 1. auf Basis des Tiroler Feldschutzgesetzes zu überprüfen, inwieweit eine entsprechende Gesetzesinitiative für Südtirol umsetzbar ist. 2. zu überprüfen, wie der Anbau von Nahrungsmitteln und Futter vor Verunreinigungen, z.B. von Haustierkot, Abfällen, Rollsplitt usw. und vor Verwüstungen geschützt werden können. 3. zu überprüfen, wie die Verantwortungen derart geregelt werden können, dass sie klar zwischen Grundbesitzer und Schadensverursacher fair und gerecht aufgeteilt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um private oder öffentliche Verursacher handelt.

“Es ist längst nicht so, dass Grundbesitzer die alleinigen Nutzer von ihrem Eigentum sind”, erklärte Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). “Überall gibt es mit Grund und Boden Berührungspunkte mit der Allgemeinheit. Und Begehrlichkeiten. Entlang von Straßen und Wegen finden sich achtlos weggeworfene Abfälle und Unrat genauso wie Rollsplitt, der im Winter zur Fahrsicherheit gestreut wird. Haustiere suchen den Auslauf, das Hunde- und Katzenklo ersparen sich die Halter, aber der Hunde- und Katzenkot liegt im Freien herum. Überhaupt werden Küchen und Garten-Abfälle bis hin zu Asche von BürgerInnen gern auf den Feldern ausgetragen, weil vermeintlich „der Boden das da eh verarbeitet“. Mittendrin tummeln sich Freizeitsuchende. Wer auf und zwischen den Wiesen, Wäldern und Feldern geht, fährt, reitet, Feuer entzündet, Haustieren freien Lauf lässt, hinterlässt unwillkürlich Spuren. Landschaftspflege bedeutet, diese Spuren zu beseitigen. Welcher Konsument möchte Nahrungsmittel aus verschmutzten Böden?”  Im Gesetz des Bundeslands Tirol werde solch ein Schadensfall Feldfrevel genannt. Hochgruber Kuenzer plädierte dafür, sich an diesem Gesetz zu orientieren, damit den Grundeigentümern und den Erholungssuchenden eine saubere Landschaft erhalten bleibe.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies darauf hin, dass “Feldschutz” und “Schutz des bäuerlichen Grundeigentums” nicht unbedingt dasselbe seien, es könne sich auch um öffentlichen Grund handeln.

Maria Hochgruber Kuenzer stimmte dem zu. Der Titel sei zu ändern, wofür auch Präs. Bizzo plädierte.
Andreas Pöder (BürgerUnion) meinte, dass es schon um Schutz des Eigentums gehe, denn jeder meine heute, er könne den privaten Grund des Bauern einfach betreten. Eigentumsschutz sei richtig, man müsse aber auch die üppige Landwirtschaftsförderung in Rechnung stellen. Pöder bezweifelte allerdings, dass der Landtag hier tätig sein könne, denn hier gehe es um Zivilrecht.

Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) begrüßte die Anlehnung an ein Gesetz des Bundeslandes Tirol. Auch eine Hundesteuer wäre hilfreich, um die Verunreinigung der Felder zu vermeiden. Die Einnahmen könnte man zur Entsorgung dieses Mülls verwenden. Für diese Art von Landschaftsverschandelung sollte es härtere Strafen geben.
Hans Heiss (Grüne) räumte ein, dass der Respekt vor dem bäuerlichen Eigentum geschwunden sei. Dazu komme, dass die Hundepopulation in den letzten Jahren deutlich gestiegen sei. Das belaste sicherlich den ländlichen Raum, und es sei ein Ärgernis für die Bauern, wenn sie ständig solche Kollateralschäden beseitigen müssten. Der Feldschutz müsste aber auch eine Art von Selbstbindung sein, meinte Heiss und verwies auf die vermehrte Gülleausbringung und die Pflanzenschutzmittel.
Das Tiroler Gesetz ziele mehr auf den Eigentums- als den Landschaftsschutz, bemerkte Sven Knoll (STF), es wurde auch von vielen Bauern benutzt, um ein Durchgangsverbot durchzusetzen. Andererseits komme es oft auch zu mutwilligen Schäden durch andere, etwa umgestoßene Milchkannen oder Bienenstöcke. Er kündigte Zustimmung an.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) kündigte seine Zustimmung zum beschließenden Teil an, wenngleich eine Anlehnung an Nordtirol nicht unbedingt notwendig gewesen wäre. Die Begründung des Antrags rieche aber nach Verteidigung einer Kaste. Man sollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Tourist an sich ein Schaden sei.
Es gebe mittlerweile viel Bewegung in der Landschaft, meinte Sigmar Stocker (Freiheitliche), und die Gesellschaft sei in Sachen Müll undisziplinierter geworden, daher sei eine Regelung sinnvoll. Man sollte das jetzt aber nicht mit der Gülle aufrechnen. Er teile Pöders rechtliche Bedenken, aber man sollte die Sache prüfen.
Riccardo Dello Sbarba wies nochmals auf den Unterschied in den Begrifflichkeiten hin. Inhaltlich gehe es in dem Gesetz um Eigentumsschutz, nicht unbedingt um Natur. Natürlich sei auch bäuerliches Eigentum zu schützen, was aber zum Beispiel beim Heilkräuteranbau im Vinschgau nicht gelungen sei, wo ein Bauer die Ernte wegen Pestizidverseuchung vernichten musste.

Der Antrag ziele eigentlich auf den Schutz der Kulturlandschaft ab, erklärte Oswald Schiefer (SVP). Früher habe es dazu die Saltner gegeben, die Feldwächter. Mit diesem Gesetz könne man diese Dinge hoffentlich wieder regeln.

Er habe das Tiroler Feldschutzgesetz noch nicht eingehend studiert, räumte LR Arnold Schuler ein, es sei auch nicht so, dass alles vom Bundesland Tirol eins zu eins übertragen werden könne. Das Anliegen sei jedenfalls richtig. Die Kulturlandschaft werde durch mehr Erholungssuchende und durch immer neue Sportarten belastet. Ob man zum Schutz der Kulturlandschaft ein neues Gesetz brauche, werde sich weisen, der Antrag fordere ja, dies zu prüfen. Ein Gesetz müsse auch Sanktionen vorsehen, sonst wäre es zahnlos. Man müsse auch für mehr Verständnis und für einen respektvollen Umgang miteinander werden. Die von den Grünen genannte Abdrift dürfe nicht sein, und dazu seien auch Maßnahmen getroffen worden. Er wies auch darauf hin, dass viele Bauern ihren Grund entlang der Straße mit Hecken schützten und zwar gegen die Abdrift der Autos.

Maria Hochgruber Kuenzer meinte, dass es nicht rein Gutes oder Böses gebe, jeder müsse seine Verantwortung übernehmen. Das Tiroler Feldschutzgesetz müsse man nicht eins zu eins übernehmen, aber es sei eine Grundlage, da die Voraussetzungen ähnlich seien.

Der Antrag wurde mit 26 Ja, einem Nein und drei Enthaltungen angenommen.

Damit war die erste Mai-Sitzung beendet. Der Landtag tritt vom 22. bis 25. Mai wieder zusammen, um über die Urbanistik- und Landschaftsschutzreform zu beraten.

Von: luk

Bezirk: Bozen