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Landtag sagt Ja zur mehrsprachigen Identitätskarte

Mittwoch, 07. März 2018 | 18:11 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 884/18: Mehrsprachige Identitätskarte (eingebracht von den Abg. Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer am 15.2.2018) befasst. Laut Antrag soll sich der Südtiroler Landtag dafür aussprechen, dass auf dem gesamten Gebiet Südtirols mehrsprachige elektronische Identitätskarten ausgestellt werden, auf welchen die vorgedruckten Begriffe – wie vorgeschrieben – in italienischer und englischer Sprache und darüber hinaus in deutscher sowie in den ladinischen Gemeinden auf Antrag auch in ladinischer Sprache angegeben sind. Der Südtiroler Landtag soll sich außerdem dafür aussprechen, dass die Angaben in den auszufüllenden freien Feldern – gemäß der Volksgruppenstärke in Südtirol – in der Reihung Deutsch, Italienisch und Ladinisch erfolgen. Und die Landesregierung wird beauftragt, sich – gemäß den in Punkt eins und zwei genannten Kriterien – bei der italienischen Regierung und den zuständigen Behörden für die Einführung einer flächendeckend mehrsprachigen elektronischen Identitätskarte in Südtirol einzusetzen.

“Nun will Italien die „elektronische“ Identitätskarte in Scheckkartenformat auch in Süd-Tirol einführen”, bemerkte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). “Hierzulande hakt die Einführung laut Medienberichten aber schon an der Zweisprachigkeit, da der Staat nicht imstande sei, das Deutsche und Italienische gleich groß auf der Karte zu platzieren. Dies ist auch deshalb erstaunlich, da Italien selbst, z. B. in der Provinz Triest, dreisprachige elektronische Identitätskarten ausstellt. In der Provinz Triest sind die Angaben in italienischer, englischer und slowenischer Sprache aufgedruckt.” Mehrsprachige Identitätskarten gebe es auch in anderen europäischen Staaten. “Laut Informationen des italienischen Innenministeriums befinden sich auf den neuen Identitätskarten fixe vorgedruckte Begriffe (z. B. Name, Geburtsort, Adresse usw.) in italienischer und englischer Sprache, zu denen eine weitere Sprache hinzugefügt werden kann. Unterhalb der vorgedruckten Begriffe sind die entsprechenden Daten in den jeweiligen freien Feldern einzutragen.” Man forderte nur, was in Südtirol selbstverständlich sein müsste. Knoll wies auch darauf hin, dass es bereits einen Beschluss zur Berücksichtigung des Ladinischen für die Ladiner gebe, und der Staat habe auch eine ladinische Identitätskarte für das Fassatal beschlossen.

Alessandro Urzì und Riccardo Dello Sbarba wiesen darauf hin, dass die Identitätskarte bereits zweisprachig sei und dass es keine Rangordnung der Sprachen gebe.

Das Genannte sei der Grund, warum es in Südtirol noch nicht die neue Variante der elektronischen Identitätskarte gebe, erklärte LH Arno Kompatscher. Das Ministerium habe auf technische Schwierigkeiten hingewiesen, aber das sei lächerlich. Dem Antrag könne man also zustimmen, er entspreche dem, was er vor einem Monat beim Ministerium gefordert habe.

Alessandro Urzì bezweifelte, dass vier Sprachen auf der Karte Platz haben. Die ladinische Sprache sollte nicht nur als Optional vorgesehen sein. Es werde auch nicht möglich sein, dass das Deutsche vor dem Italienischen stehe.

In Aosta seien sogar einsprachig französische Identitätskarten möglich, antwortete Sven Knoll. In Friaul sei die slowenische Sprache auf Wunsch verwendet.

Riccardo Dello Sbarba meinte, dass notfalls das Englische weichen müsste, wenn kein Platz sei. Der erste Teil des Antrags sei missverständlich, da das Ladinische zusätzlich und nicht statt des Deutschen vorgesehen werde. Die Reihenfolge der Sprachen sehe er kritisch, es sollte keine Hierarchie geben oder eine nach Gemeinde.
LH Kompatscher erinnerte daran, dass das Englische eine staatliche Vorgabe sei. Zur Reihenfolge meinte er, bei den Ortstafeln gebe es eine Hierarchie nach Gemeinde. Ob das technisch möglich sei, müsse man mit dem Ministerium klären.

Der Antrag wurde in mehreren Teilabstimmungen mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Beschlussantrag Nr. 318/15: Gesundheitswesen: Vertrauensperson (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 13.02.2015). Wer dies wünsche, könne im Vorhinein eine Bezugsperson benennen, an die sich das Gesundheitspersonal für jede Mitteilung, für Formalitäten und für das Besuchsrecht wenden könne. Die Bezugsperson sollte auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte vermerkt werden. Der Antrag, der heute in neuer Fassung vorgelegt wurde, war bereits im September andiskutiert worden.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies darauf hin, dass immer mehr Personen allein lebten und auf solche Vertrauenspersonen angewiesen seien.

Alessandro Urzì (AAnc) fragte, ob eine Eintragung auf Landesebene genug sei oder ob es hier einen Vermerk auf staatlicher Ebene brauche.
Sven Knoll (STF) stimmte dem Vorschlag grundsätzlich zu. In den USA habe man damit aber die Erfahrung gemacht, dass die entsprechende Information im Register selten ajourniert wird.  Man sollte eine regelmäßige Überprüfung vorsehen, etwa alle zehn Jahre.
LR Martha Stocker verwies auf das neue Gesetz zur Patientenverfügung, die eine Vertrauensperson vorsehe, die aber nicht dasselbe sei wie die genannte Bezugsperson. Gewisse Dinge seien der Vertrauensperson vorbehalten. Das Land sei gerade dabei, das Gesetz umzusetzen, und die Bezugsperson werde dabei berücksichtigt. Auch eine zehnjährige Überprüfung der Angaben werde man vorsehen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Beschlussantrag Nr. 386/15: Filmförderung nur bei eindeutigem Südtirolbezug (eingebracht vom Abg. Pöder am 4.6.2015). Der Landtag möge beschließen: Filmförderungen gehen in Südtirol zukünftig ausschließlich an Filmprojekte mit eindeutigem Südtirolbezug. Hierfür müssen folgende Faktoren in angemessener Weise erfüllt sein: a) Eindeutiger geografischer und/oder historischer Südtirolbezug – bei geografischem Südtirolbezug eindeutige mehrmalige Nennung und Identifizierung Südtiroler Orte bzw. Gegenden. b) Südtiroler Schauspieler und Komparsen werden mit einbezogen, wobei mehrere Südtiroler Schauspieler für Sprechrollen bzw. wichtigen Nebenrollen und/oder mit Hauptrollen engagiert werden? c) Regie wird von Südtirolerin oder Südtiroler geführt und es werden Südtiroler Schauspieler und Komparsen mit einbezogen, wobei mehrere Südtiroler Schauspieler für Sprechrollen bzw. wichtigen Nebenrollen und/oder mit Hauptrollen engagiert werden?

“Südtirol hat sich zu einem beliebten Arbeitsfeld für Filmemacher entwickelt”, bemerkte Andreas Pöder (BürgerUnion). “Durch die Einführung der Filmförderung sollten Filme mit eindeutigem Südtirolbezug unterstützt werden. Dabei wird von der Landesregierung sowie von der BLS zumeist der erzielbare Werbeeffekt vernachlässigt. Dieser Werbeeffekt soll in Zukunft stärker genutzt werden. Darüber hinaus sollten auf jeden Fall Südtiroler Filmschaffende und Südtiroler Schauspieler unterstützt und Filme dann gefördert werden, wenn Südtiroler in tragenden Rollen vor oder hinter der Kamera mitwirken.”

Das Thema sei öfters kontrovers diskutiert worden, mittlerweise aber hätten sich die Gemüter beruhigt, erklärte Hans Heiss (Grüne). Derzeit habe man oft sogar ein Übermaß an Südtirolbezug, man denke, wie überlaufen der Pragser Wildsee nun sei. Die Südtiroler Filmförderung habe jedenfalls positive Wirkungen gezeigt, es sei eine ganze Branche entstanden.

Es werde nicht einfach sein, bei jedem Film einen kompletten Südtirolbezug herzustellen, meinte Sigmar Stocker (Freiheitliche), bemängelte aber, dass IDM im Abspann oft nur ganz klein vorkomme, von “Südtirol” stehe nichts. Man könne den Regisseuren nicht alles vorschreiben.

Diese Bedenken teilte auch Sven Knoll (STF), obwohl er sich durchaus mehr Südtiroler Beteiligung vorstellen könne. Es gebe internationale Filme, die bestimmten Orten zu unglaublicher Popularität verhelfen würden, ohne ihn zu nennen, siehe James Bond im Ötztal. Bei der Piefkesaga sei wahrscheinlich jede Gemeinde froh, wenn sie nicht namentlich genannt werde. Einen positiven Effekt dieser Filmförderung könne man durchaus feststellen, meinte Alessandro Urzì (AAnc). Er könne sich vorstellen, dass ein einheimischer Schauspieler besser spiele als Terence Hill, aber man sollte den Filmschaffenden nicht zu genaue Vorgaben machen, um den genannten positiven Effekt nicht zu gefährden.

Nicht alle Filme seien gute Werbung für Südtirol, meinte Hannes Zingerle (F). Im Film “Mein Schatz ist aus Tirol” werde Terlan immer falsch betont, der Weinhändler habe einen bayerischen Akzent. Das mache keinen guten Eindruck. Daher könne er den Antrag nachvollziehen, nicht aber, dass der Regisseur ein Südtiroler sein müsse.

Bei der Filmförderung gehe es um einen Mehrwert für das Land, erklärte Dieter Steger (SVP), wenngleich immer mehr Filmschaffende aus Südtirol beteiligt würden. Es hätten sich dadurch auch neue Berufsgruppen gebildet. Wenn man diesen Erfolg erhalten wolle, brauche es flexible Kriterien.

Die Vorlage sei die bayerische Filmförderung gewesen, erklärte LH Arno Kompatscher. Es gebe mittlerweile an die 50 Berufsgruppen, die an solchen Produktionen mitarbeiten würden. Die Filme würden überdies meist nicht nur von Südtirol gefördert. Die Förderungskriterien verlangten erkennbare Südtiroler Orte im Film, Einbindung von Südtiroler Talenten der Filmwirtschaft oder Südtiroler Gesichter, wobei nicht alle drei Bedingungen erfüllt werden müssten. Produktplatzierung mache man nur in ganz seltenen Fällen. Andreas Pöder bezeichnete diese Vorstellung als romantisch. Nicht immer sei die Werbewirksamkeit gegeben, es brauche strengere Kriterien. Der Antrag wurde in mehreren Teilabstimmungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Von: mk

Bezirk: Bozen