Von: mk
Bozen – Am Dienstagnachmittag wurde vom Plenum des Landtags die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 144/23 Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für italienische Bildung und Kultur, Energie und Umwelt Giuliano Vettorato) fortgesetzt.
Als erster gab Riccardo Dello Sbarba (Grüne) seine Stimmabgabeerklärung ab: Er unterstrich, die Grünen würden sich in der Schlussabstimmung enthalten. Es sei gut, dass es nun ein Gesetz für die Durchführung der Ausschreibungen gebe und das Vorteile für das Gebiet bringe – das Gesetz enthalte Verbesserungen in Bezug auf den finanziellen Beitrag, die Umwelt und die Definition von Standards. Es sei detaillierter als jenes, das man vor 10, 15 Jahren hatte. Es gebe aber auch Schattenseiten: Er habe das Gesetz Lex Alperia genannt, weil es eine Abbildung der derzeitigen Situation sei. Es habe die Situation aufgenommen und stabilisiert. Doch die Rollen müssten noch etwas klarer unterschieden werden. Das Land müsse der Schiedsrichter, die Gemeinden die Spieler sein. Eines der Probleme beim letzten Mal sei gewesen, dass das Land nicht über genug Personal verfügt habe; er gehe davon aus, dass sich diesbezüglich nichts Wesentliches geändert habe – doch man brauche starke Ämter, eine gut ausgestattete öffentliche Verwaltung, um diese acht Ausschreibungen über die Bühne zu bringen. Der behandelte Themenbereich sei komplex und verschachtelt. Man habe in der Aula einige Fehler beheben können, die im Ausschuss gemacht worden seien, etwa dass man den Ufergemeinden 50 Prozent gegeben habe und den anderen nicht. Er hoffe, dass dank des Gesetzes die Ausschreibungen sauberer ablaufen und den Gemeinden mehr Einnahmen garantiert würden.
Es sei gut, unterstrich auch Paul Köllensperger (Team K), dass es endlich ein Gesetz gebe – es sei aber schade, dass es nun so im Endspurt durchgeboxt worden sei. Das Gesetz habe positive Seiten, etwa die Gebühren laut Art. 13 und die Definition der Ausgleichs- und Milderungsmaßnahmen, wenn diese auch zu vage formuliert seien. Ein Wermutstropfen sei, dass bei den Bürgern direkt noch immer nichts ankomme. Die Rolle Gemeinden vs. Provinz sei weiterhin nicht definitiv gelöst, ebenso wenig wie der Interessenkonflikt des Landes, das Miteigentümer des größten Anbieters und zugleich Schiedsrichter sei. Das Team K werde sich enthalten.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erinnerte an vergangene Versprechen der Landesregierung im Energiebereich. Ein Thema seien etwa die Energiebezirke gewesen, mit denen man die Haushalte an günstigerem Strom teilhaben lassen wollte und die es nach wie vor nicht gebe. Der Ertrag aus der Wasserkraft müsse allen Bürgern zugutekommen, habe der LH vor zehn Jahren gesagt. In diesen zehn Jahren hätte man in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Lösungen finden können, wenn auch klar sei, dass diese komplexer wären. Mit diesem Gesetz sei dieser Weg sehr verengt bzw. nahezu ausgeschlossen worden. Dies tue ihm leid. Er habe den Eindruck, dass auch viele Gemeindevertreter es sich seit 2012 mit der Materie bequem gemacht hätten. Mit dem neuen Gesetz habe man eine Chance verpasst, diese sei für mehrere Jahrzehnte vertan worden – außer man schaffe es noch vor den Ausschreibungen gemeinsam mit den Gemeinden eine Lösung zu finden. Nun wolle man zwar die Ausschreibungen der Konzessionen so unattraktiv gestalten, dass sich auswärtige Investoren nicht daran beteiligten. Doch die Bürger seien erneut außen vor gelassen worden. Deshalb würden die Freiheitlichen gegen das Gesetz stimmen.
Die Süd-Tiroler Freiheit werde sich enthalten, schickte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) voraus. Denn auch wenn die Konzessionen nach Möglichkeit im Land gehalten werden sollten, habe der Bürger nichts davon, wenn die Strompreise nicht sinken bzw. sogar ansteigen. Der Diskussion um die Energieproduktion im Land fehle die Weitsicht. Ein Land wie Südtirol habe auch das Recht sich diesbezüglich zu positionieren. Es gebe im Land zahlreiche Wasserkraftwerke; man hätte deshalb für eine Senkung der Energiepreise sorgen können. Wenn künftig alles auf Elektro umgestellt werden solle, dann helfe es den Bürgern nicht weiter, wenn sie statt teurem Benzin, teuren Strom tankten.
Es sei bereits mehrmals gesagt worden, so Gerhard Lanz (SVP), dass man die Ausschreibungen so gestalten müsse, dass staatliche und europäische Normen eingehalten würden. Das Anliegen sei, dass so viel wie möglich der Produktion im eigenen Land bleibe. 75 Prozent der Produktion seien heute in einheimischer Hand. Das Gesetz gebe die Möglichkeit, den Mehrwert zum größten Teil im Land zu halten – davon hätten auch die Bürger und Unternehmen im Land etwas. Es sei das Bestreben gewesen, die Wertschöpfung so zu definieren, dass sie zum Vorteil des Landes sei. Man werde in den nächsten Monaten und Jahren eine neue Diskussion zur Verwendung der Ressourcen auf europäischer Ebene erleben. Die Frage sei immer, wo wolle und wo könne man in den Wettbewerb eingreifen.
LR Giuliano Vettorato unterstrich, dass in politischer Hinsicht hervorragende Arbeit geleistet worden sei. Der Gesetzgebungsausschuss habe auch einen Beitrag geleistet. Das neue Gesetz, das sehr transparent sei, werde positive Auswirkungen auf das Land haben. Er dankte allen an der Ausarbeitung des Gesetzes Beteiligten.
In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 144/23 „Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken“ mit 18 Ja, zwei Nein und 15 Enthaltungen genehmigt.
Die Sitzung wurde damit für den heutigen Dienstag geschlossen. Das Plenum kommt morgen um 10.00 Uhr wieder zusammen, um den Beschlussvorschlag zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Autonomen Provinz Bozen (WFDL) 2024-2026 sowie die drei Gesetzentwürfe, die von der Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebracht wurden und sich mit der Rechnungslegung 2022 des Landes und dem Nachtragshaushalt 2023 befassen (LGE Nr. 139/23 „Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2022“, LGE Nr. 145/23 „Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2023 und für den Dreijahreszeitraum 2023-2026“, LGE Nr. 147/23 „Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2022“) zu behandeln.