Verbindlichkeiten außer Etat, Haushaltsänderung

Landtag verabschiedet zwei Gesetzentwürfe der Landesregierung

Donnerstag, 07. Oktober 2021 | 18:28 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 92/21 befasst: Außeretatmäßige Verbindlichkeit (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher). Es gehe dabei um Ausgaben, für die es noch keine Zweckbindung gegeben habe, erklärte LH Kompatscher. Es gehe nicht um große Beträge, außer die 117.000 Euro für die Überquerung von Bahngleisen.

Hanspeter Staffler (Grüne) bestätigte, dass es um kleine Beträge gehe, bat jedoch um Details zur Untersuchung zum Alltagsleben und zu den 6.000 Euro für ein Masterstudium an der Cattolica.

LH Kompatscher erklärte, dass es sich bei ersterem um eine Untersuchung des ASTAT im Rahmen eines staatlichen Programms handle; der Betrag betreffe die Vergütungen an die Gemeinden. Beim Master handle es sich um eine Weiterbildung einer Sanitätsmitarbeiterin, die man intern nicht anbieten konnte. Die drei Artikel des Gesetzentwurfs wurden – mit von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen – ohne Debatte genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Landesgesetzentwurf Nr. 93/21: Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2021-2023 (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher). Es handle sich um die letzte Haushaltsänderung in diesem Jahr, erklärte LH Arno Kompatscher. Man habe alle Kapitel durchforstet, ob es Verschiebungen braucht. Man habe gesehen, dass sich ein Verwaltungsüberschuss abzeichne. Mit diesem Gesetzentwurf würden Erhausungen von 116 Mio. festgestellt. Der Fonds für Rechtsstreitigkeiten könne um 20 Mio. reduziert werden, die Bereitstellung für den Landtag sei (mit dessen Einverständnis) gekürzt worden, Mittel aus dem Sozialbereich, die nicht angefragt wurden, würden für die Pflegesicherung eingesetzt. Die Anfragen um Covid-Hilfen für die Wirtschaft seien nicht so zahlreich gewesen wie erwartet: 48 Mio. weniger. Der größte Teil der Einsparungen gehe in den Reservefonds, etwa für Naturkatastrophen oder als Überbrückung für die Mittel aus dem staatlichen Recovery Plan. 19 Mio. gingen an die Seilbahnrevision, zwei Mio. an die Umweltagentur. Neben den Erhausungen, die neu zugeteilt wurden, gebe es auch Umbuchungen, etwa 44 Mio. für den Fonds zur Sanierung der öffentlichen Finanzen und 5,5 Mio. für das Abkommen für das Personal. Die anderen Umbuchungen seien technische Umbuchungen innerhalb der einzelnen Ressorts. Der Gesetzentwurf enthalte keine neuen Maßnahmen.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) sah es als Glück, dass weniger Covid-Hilfen angefragt worden seien als erwartet. Er fragte, ob man anhand der Beiträge ablesen könne, welche Gemeinde stärker und welche weniger von der Krise betroffen seien. Die Gemeinden würden ihre Kosten für die GIS-Befreiung vom Land ersetzt bekommen und würden sich deswegen vielleicht bei Kontrollen zurückhalten. Leiter Reber fragte auch nach den ausständigen Summen aus Rom. Er regte an, den Abgeordneten einen Online-Zugang zu den Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit sie sich schon im Vorfeld genauer über die einzelnen Kapitel informieren könnten.

Hanspeter Staffler (Grüne) schloss sich der Forderung an. Er erinnerte daran, dass man im Laufe des Jahres rund 800 Mio. in den Reservefonds eingeschrieben habe. Nun wisse man, dass bei weitem nicht alles davon abgeholt worden sei. Er fragte, wo sich die Mittel nun befänden. Es gebe auch 450 Mio., die man noch nicht ausgeben dürfe, weil man noch auf die entsprechenden Überweisungen warte.

Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) fragte nach Details zu den 1,5 Mio. zu Sicherungsarbeiten bei der A22 und nach den Beiträgen für die Weinlager. Paul Köllensperger (Team K) bemängelte, dass man die Unterlagen erst in letzter Minute bekommen habe, was auch Änderungsanträge erschwere. Er fragte nach den Seilbahnen, die saniert würden, und nach den wichtigsten Umbuchungen.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) bemerkte, dass bei den Coronahilfen für die Familien sehr rigide vorgegangen worden sei. Die Beschränkung auf drei Monate sei sehr knapp gewesen. Man hätte einigen Personen einige schlaflose Nächte ersparen können. Helmuth Renzler (SVP) fragte, wie die 800.000 Euro für technischen Dienst und Sekretariatskosten begründet seien. Er fragte auch nach Details zum Deckungsbetrag von 322.000 Euro für die Kosten der SAD.

Franz Locher (SVP) fragte nach Details zum Fonds für die Sanierung der öffentlichen Finanzen, zu den 200.000 Euro für die Elektromobilität und zum Betrag für die Seilbahnen. Er gratulierte dem Landtagspräsidium für die Einsparung von 3 Mio. Euro.

Es sei gelungen, dass der Staat die GIS-Ermäßigung anerkennt, erklärte LH Arno Kompatscher, diese würden vollständig vom Staat ersetzt, während die Landesermäßigung zu Lasten des Landes gehe. Ein Online-Zugang zu den Haushaltsunterlagen sei nicht leicht zu realisieren, die Daten seien nicht in einer einzigen Tabelle enthalten. Man werde nach einem Äquivalent suchen. In der Covid-Pandemie habe man 900 Mio. an Sondermitteln aufgebracht. Übrig geblieben seien nur die genannten 48 Mio. Wirtschaftshilfen, die wieder in den Reservefonds zurückfließen würden, ebenso einiges im Sozialbereich, das in die Pflegesicherung fließe. Was die von Rom angefochtenen Mittel betreffe: 60 Mio. von 528 Mio. habe der Staat anerkannt, zum Rest bleibe der Rechtsstreit aufrecht. Die Verhandlungen würden seit Wochen laufen, Mitte Oktober wolle man zu einem Abschluss kommen. Man sei auf einem recht guten Weg, und mehr wolle er dazu nicht sagen. Das Land wolle in der Frage nicht nachgeben, denn der Staat sei diese Mittel aus vergangenen Jahren schuldig. Was die Abänderungsanträge betreffe, so beharre der Rechnungshof auf die eventuell nötige finanzielle Deckung. Die genannten 95 Mio. vom Reservefonds würden dort verbleiben, auch weil man mit dem zuständigen Ministerium noch verhandeln müsse, ob. z.B. Güterwege über den Recovery Fonds finanziert werden können. Kompatscher verteidigte eine gewisse Rigidität bei den Notstandshilfen für die Familien; wer 60.000 Euro auf dem Konto habe, habe wahrscheinlich nicht so dringenden Bedarf an Hilfe. Das Land habe für diese Krise hunderte Millionen zusätzlich zu den staatlichen Hilfen ausgeschüttet. Die 800.000 Euro für Sekretariatskosten gingen an die angrenzenden Gemeinden, sie würden aber aus dem staatlichen Fonds gemäß Mailänder Abkommen bezahlt. Bei den Mitteln für die Bahndienste der SAD gehe es um zusätzliche Fahrten, da nach Kilometern gezahlt werde. Auf die 44 Mio. für den Fonds zur Sanierung der öffentlichen Finanzen habe der Staat verzichtet, das werde in diesem Gesetz nachgetragen.

LR Daniel Alfreider erläuterte die Ausgaben für die Hangschutzarbeiten, die die Vinschgerbahn beträfen. Die Ausgaben für die Revisionen der Seilbahnen seien zu Beginn der Krise ausgesetzt worden und würden nun nachgetragen. Das Land trage einem Drittel zu den Zivilschutzmaßnahmen an der Autobahn bei, zwei Drittel würden von der A22 an das Land zurückgezahlt.

LR Waltraud Deeg betonte, dass der Termin für die Familienbeihilfen im Sommer wieder eröffnet worden sei. Drei Monate seien genug, dann nun könne man wieder über die übliche Schiene ansuchen. Die Sozialsprengel hätten mit dem gleichen Personal zigtausend Gesuche mehr bearbeitet.

Art. 1 zum Voranschlag der Einnahmen wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 betrifft den Voranschlag der Ausgaben.
Auf Nachfrage von Hanspeter Staffler erklärte LH Kompatscher, dass die nicht verwendeten Covid-Hilfen nun wieder in den Reservefonds eingeschrieben würden.
Der Artikel wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt.

Art. 3 zu den Anlagen wurde durch einen Antrag von LH Kompatscher ersetzt und ohne Debatte angenommen.

Art. 4 zu den Haushaltsänderungen wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 4-bis sieht Gebühren für Ausbildungslehrgängen für Lehrkräfte fest.
Peter Faistnauer beantragte die Streichung des Artikels. An der Schule herrsche Personalmangel. Er fragte, von wem die Gebühr verlangt werde. LR Philipp Achammer erklärte, die Lehrbefähigung betreffe die Primär- und Sekundärstufe, nicht die Berufsschule. Es gehe hier um Kurse, die normalerweise von der Universität durchgeführt werden – mit Gebühren -, nun aber vom Land. Die Höhe der Gebühr sei noch nicht beschlossen worden.
Der Streichungsantrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 23 Ja, zwei Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Die Arbeiten werden morgen um 10.00 Uhr wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen