Briefwahl für Südtiroler, die im AIRE eingetragen sind

Landtagswahl: Modalitäten für die Briefwahl

Dienstag, 07. August 2018 | 16:06 Uhr

Meran – Am 21. Oktober 2018 wird der Südtiroler Landtag neu gewählt. Die im Ausland ansässigen Bürgerinnen und Bürger, die im Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind, können an der Wahl auf dem Postweg teilnehmen.

Hierfür wird ihnen die Landesverwaltung spätestens 60 Tage vor Ende der laufenden Legislaturperiode eine entsprechende Mitteilung mit Informationen zur Briefwahl zusenden. Zusammen mit dem Informationsschreiben erhalten die im Ausland ansässigen Wahlberechtigten auch ein Antragsformular. Wer auf das Recht auf die Briefwahl verzichtet und selbst nach Südtirol kommen will, um direkt in der Wahlsektion seiner Heimatgemeinde zu wählen, muss dieses Formular ausfüllen und jener Gemeinde zukommen lassen, in deren Wählerlisten er eingetragen ist.

Briefwahl für Südtiroler, die sich vorübergehend außerhalb des Landes aufhalten

Ihre Stimme über Briefwahl abgeben können auch Bürgerinnen und Bürger, die sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten und deshalb nicht in der Gemeinde wählen können, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind. Wer sich in diesem Fall für die Briefwahl entscheidet, muss einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde stellen.

Anträge sind bis 6. September einzureichen

Beide Anträge – jener von Bürgern im Ausland, die persönlich in ihrer Gemeinde ihre Stimme abgeben wollen und jener von Wahlberechtigten, die sich vorübergehend außerhalb des Landes aufhalten und über Briefwahl wählen wollen – müssen spätestens bis zum 6. September 2018, das heißt spätestens 45 Tage vor dem Wahltag einlangen. Die Anträge sind nur für diesen Wahlgang gültig und können nach Ablauf der angegebenen Frist nicht mehr zurückgezogen werden. Die Formulare können persönlich, per Post, per Fax oder über die elektronische Post übermittelt werden. Weiters müssen die ausgefüllten Vordrucke die Personalien, die korrekte Postanschrift und die Unterschrift der antragstellenden Person enthalten. Auch eine Fotokopie des Personalausweises ist beizulegen.

Weitere Infos dazu gibt’s unter http://www.wahlen.provinz.bz.it

Von: axa

Bezirk: Burggrafenamt