„Dies ist unsere letzte Chance"

Leonardo-da-Vinci-Gasse: Meran rekurriert gegen Aussetzung der Arbeiten

Mittwoch, 18. September 2024 | 16:06 Uhr

Von: luk

Meran – Gestern hat die Exekutive der Stadt Meran beschlossen, die Aufhebung der Aussetzung der Arbeiten in der Leonardo-da-Vinci-Gasse zu beantragen. Bürgermeister Dal Medico: „Dies ist unsere letzte Chance, die Arbeiten gemäß dem Zeitplan zu beginnen“.

Der für den 16. September vorgesehene Beginn der Arbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur in der Leonardo-Da-Vinci wurde verschoben, weil am 11. September das regionale Verwaltungsgericht einem Dringlichkeitsantrag einer Gruppe von Geschäftsinhabern der von den Arbeiten betroffenen Straße stattgab. Das Regionalverwaltungsgericht soll sich am Dienstag, 8. Oktober erneut mit der Angelegenheit befassen, wenn eine Sitzung des Richterkollegiums anberaumt ist. In der Zwischenzeit hat die Meraner Stadtregierung beschlossen, die Aufhebung der Aussetzung der Arbeiten zu beantragen.

„Zunächst ist klarzustellen, dass der unmittelbare Adressat der Aussetzung nicht die Gemeindeverwaltung ist, sondern die Stadtwerke als Partei, die den angefochtenen Akt erlassen hat. Dies vorausgeschickt, sind wir nach langen und eingehenden Überlegungen, bei denen wir uns auch von der Gemeindeanwaltschaft beraten ließen, zu dem Schluss gekommen, gegen die Aussetzung Rekurs einzureichen“, erklärte Bürgermeister Dario Dal Medico auf der heutigen Pressekonferenz des Ausschusses.

„Unser Antrag wird an die Präsidentin des regionalen Verwaltungsgerichts gerichtet, die in monokratischer Form mit der Möglichkeit der Anhörung der betroffenen Parteien entscheiden wird. Für uns ist dies die letzte Gelegenheit, die Arbeiten fristgerecht zu beginnen. Eine Verzögerung des Beginns der Arbeiten auch nur um ein paar Wochen würde bedeuten, dass die Baustelle während der Zeit des Weihnachtsmarktes geöffnet bleibt und sogar der reguläre Beginn der Arbeiten am dritten Baulos in den oberen Lauben gefährdet wird. Dieser wäre ja zwischen Januar und Mai 2025 geplant. Wir haben jedoch ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Kaufleute, die wir auf bestmögliche Weise schützen wollen. Unser Rekurs gilt selbstverständlich unbeschadet der Möglichkeit, dass die Geschäftsinhaber*innen Schadenersatz für etwaige Einkommensverluste während des Zeitraums, in dem die Arbeiten durchgeführt werden sollten, verlangen können“.

Bezirk: Burggrafenamt

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