Neue Verordnung des Meraner Gemeinderates

Mehr Rechte für Tiere

Donnerstag, 22. Juni 2017 | 17:26 Uhr

Meran – Ende Juni wird der Meraner Gemeinderat zum Tierschutz diskutieren. Dann wird ihm von Umweltstadträtin Madeleine Rohrer ein überarbeiteter Artikel der Stadtpolizeiordnung vorgelegt, der den Tierschutz in Meran regelt. Die Verordnung regelt Rechte und Pflichten von Katzenkolonien, verbietet Giftköder und stellt sicher, dass Hund und Katz neben Futter und Auslauf auch soziale Kontakte haben. Der Tierschutz-Artikel wurde gemeinsam mit dem Organisation LAV und dem Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebs Südtirol erarbeitet.Im heute gültigen Artikel 20 der Stadtpolizeiordnung geht es vor allem um Hunde. Der Text regelt deren Haltung, vor allem im öffentlichen Raum. Dazu gehören auch die Pflichten von Frauchen und Herrchen, wie etwa das fachgerechte Entsorgen von Hundekot. Außerdem untersagt der Artikel das Füttern von Tauben, das Verstreuen von vergiftetem Futter sowie das Betteln mit Hilfe von Tieren. Der überabeitete Artikel geht nun einen Schritt weiter: „Mit dem ersten Paragrafen bekennt sich die Gemeinde Meran klar und umfassend zum Schutz der Tiere und ahndet jede nicht artgerechte Haltung. Dazu gehört auch, dass den Tieren die Befriedigung ihrer grundlegenden, durch anatomische, physiologische und Wesenseigenschaften bedingten Bedürfnisse garantiert werden muss“, so Umweltstadträtin Rohrer.

„Wir sind überaus zufrieden damit, dass die Gemeinde Meran ihre Stadtpolizeiordnung um einen eigenen Abschnitt zu Tieren und ihren Rechten ergänzt“, erklärte Eros Torbol von der Bozner Sektion der Tierrechtsorganisation LAV.

Giftköder verboten, Pet Therapy anerkannt

Für HundehalterInnen bringt der neue Artikel 20 die Pflicht der Mitnahme eines Maulkorbs, wenn das Tier beim Sanitätsbetrieb als bissig registriert sind. Außerdem müssen alle HundehalterInnen den Sanitätsbetrieb innerhalb eines Monats informieren, wenn ihr Tier den Wohnsitz gewechselt hat bzw. entlaufen oder verstorben ist. Anerkannt wird der Sonderstatus von Frauchen bzw. Herrchen mit Hund, die eine Ausbildung zur Pet Therapy nachweisen können. Diese Tiere dürfen zukünftig dorthin mitgenommen werden, wo andere Hunde draußen bleiben müssen, z. B. Kinderspielplätze. Zum Schutz für Mensch und Tier untersagt Artikel 20 in einem eigenen Paragraphen das Ausbringen von Ködern, die Substanzen oder Bestandteile wie Reißnägel oder Rasierklingen enthalten, die für Tiere lebensgefährlich sind. Damit wird das Verbot von Giftködern erweitert. Denn im letzten Jahr gab es auch in Meran immer wieder Meldungen, dass so präpariertes Futter gefunden worden waren. „Zwar verbietet eine Verordnung des Gesundheitsministeriums solche Köder. Diese wird aber immer nur zeitlich verlängert. Zum wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Tiere und der Umwelt wollen wir daher auch in der Meraner Verordnung solche möglichen Gefahren für Mensch und Tier ausschließen“, so Rohrer.

Katzenkolonien: Rechte und Pflichten definiert

Mit der Neufassung von Artikel 20 werden in Meran nun auch Katzenkolonien und deren BetreuerInnen offiziell anerkannt. Wer sich um frei lebende Katzen kümmert, muss die Kolonien in Zukunft bei Sanitätsbetrieb und Stadtverwaltung melden. Geregelt wird damit auch die Zusammenarbeit zwischen Sanitätsbetrieb und Freiwilligen, vor allem wenn es darum geht sicherzustellen, dass es in den Katzenkolonien keinen Zuwachs gibt. Wer sich um eine Kolonie kümmert, erhält also auch Unterstützung von Seiten der öffentlichen Hand.

Schutz der Würde der Tiere und der Biodiversität

Um die Rechte der Tiere zu wahren, dürfen sie außerdem nicht als Preis, Geschenk oder Tauschgegenstand angeboten werden. Zum Schutz der Tiere, die frei in der Natur leben, ist es zudem untersagt, Haustiere oder Zuchttiere auszusetzen. Vor allem Schildkröten sind in den heimischen Gewässern ein Problem, da die gierigen Allesfresser anderen Lebewesen die Nahrungsgrundlage streitig machen.

Von: pf

Bezirk: Burggrafenamt