Von: mk
Meran – Der Meraner Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den Bauleitplan in sechs Punkten abzuändern. Unter anderem erhält das privat geführte Hotel Therme eine neue Klassifizierung: von der Zone für öffentliche Einrichtungen wird es zur Tourismuszone. Der Park vor dem Seniorenheim Bethanien darf zukünftig nicht mehr verbaut werden und wird als privates Grün klassifiziert.
Der Meraner Bauleitplan soll in sechs Punkten abgeändert werden. Unter den Änderungen gibt es einige urbanistische Besonderheiten: In der Schennastraße wird der zum Seniorenheim Bethanien gehörende 2.150 Quadratmeter große, landschaftlich wertvolle Park von einer Erweiterungszone in privates Grün umgewandelt. Der Evangelische Frauenverein, Eigentümer des Parks, bemüht sich seit 2012 um den Erhalt des Parks. Mit gutem Grund: Der Park wird bereits im Landschaftsplan der Gemeinde als schützenswert klassifiziert. Er ist auch Teil des Ensembles der Pension Angelica, d.h. er trägt zur Einzigartigkeit und Identität des Viertels bei. „Diese Bauleitplan-Änderung ist auch deshalb besonders, weil der Druck, auch die landschaftlichen Juwelen unserer Stadt zu erschließen, stetig steigt und oftmals auch wertvolles Stadtgrün in Baugrund umgewandelt werden soll“, so Madeleine Rohrer, Stadträtin für Urbanistik.
Hervorzuheben ist auch die Änderung des Bauleitplans zum Hotel Therme. Während das Hotel inzwischen privat geführt wird, ist es im Bauleitplan als Zone für öffentliche Einrichtungen von Landesinteresse klassifiziert. „Damit diese urbanistische Anomalie beseitigt werden kann, musste zuerst der Artikels 128/bis des Raumordnungsgesetzes gestrichen werden“, erklärt Nicola De Bertoldi vom Amt für Urbanistik. Diese Gesetzesänderung wurde im vergangenen Jahr vom Landtag auf Initiative der Grünen einstimmig angenommen und ist seit Februar 2017 in Kraft. „Damit liegt die Planungshoheit für die Tourismuszone Thermen wieder voll und ganz bei der Gemeinde Meran“, so Rohrer.An den Besitzverhältnissen ändert diese Richtigstellung im Bauleitplan nichts.
Eine Besonderheit ist auch der Durchführungsplan zwischen der Virgilstraße und der Pflanzensteinstraße. Als der Plan 1978 verabschiedet wurde, wurde allen noch unverbauten Baulosen die maximal für die Zone zulässige Kubatur zugestanden, ohne der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es schon bestehende Gebäude gab, die bereits einen Teil der Kubatur ausmachten. „In den Normen des Plans wurde dann festgeschrieben, dass diese schon bestehenden Gebäude, sollten sie einmal saniert, abgerissen und neu aufgebaut werden, kleiner gebaut werden müssen, damit die im Plan vorgesehene Gesamtkubatur nicht überschritten wird“, so De Bertoldi. Der Durchführungsplan hat damit einzelnen BesitzerInnen von Grundstücken zugestanden, Kubatur zu verbauen, die eigentlich nicht vorhanden war. Die Änderung des Bauleitplans sieht daher vor, dass der Index von 1,3 auf 1,46 m3/m2 erhöht wird. Damit erhält die Zone 2.557 m3 mehr Kubatur. „Das ist gerade so viel, damit die heute bestehenden Gebäude in ihrer Größe erhalten bleiben können und der Fehler im Plan behoben wird, ohne dass das Landschaftsbild oder die Bewohner zu Schaden kommen“, so Rohrer.
Eine weitere Änderung im Bauleitplan betrifft die Änderung der Tourismuszone beim Hotel und Campingplatz Einsiedler in der Naif. Im vergangenen Jahr sind bei der Gemeinde gleich mehrere Anträge um eine Ausweisung für eine neue Tourismuszone eingegangen. Das Projekt in der Naif hat den Gemeindeausschuss und den Gestaltungsbeirat bisher als einziges überzeugt. Daher werden nun die Voraussetzungen geschaffen, um das bestehende Hotelgebäude abzureißen, einen modernen Neubau zu errichten und den Campingplatz zu vergrößern.
Eine weitere Änderung betrifft das Zentrum von Sinich: Die Zone für öffentliche Einrichtungen bei der Pfarrei Sinich wird in ihrer Untergliederung teilweise verändert, damit auf einem Teilbereich Sportanlagen errichtet werden können.
Schließlich wird auch eine Bestimmung aus der Meraner Bauordnung zur Reglementierung der Abstände von Stützmauern in die Durchführungsbestimmungen des Bauleitplans übertragen. Diese Bestimmungen gelten nur für die Auffüllzonen. Notwendig ist die Regelung der Anstände, seitdem die Provinz Bozen den Gemeinden die Kompetenz zur Auslegung des Ministerialdekrets DM 1444/1968 übertragen hat.
Obermais: Wiedergewinnungsplan für Kolping angenommen
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung den Wiedergewinnungsplan zwischen Kirchsteig, Kolping und Raiffeisenkasse Obermais angenommen. Am 24. Oktober wird dieser urbanistische Plan in einer Bürgerversammlung an MeranerInnen vorgestellt.
Die Stadtverwaltung hat Ende 2014 den Architekten Marco de Fonzo mit der Ausarbeitung des Wiedergewinnungsplans A14 beauftragt, der wie andere 24 solcher Pläne im städtischen Bauleitplan vorgesehen ist. Ohne gültigen Wiedergewinnungsplan dürfen die bestehenden Gebäude fast nur instandgehalten werden. Jetzt sind die Arbeiten zum Plan abgeschlossen, das Denkmalamt und der Gestaltungsbeirat haben ein positives Gutachten abgegeben. Somit können nun alle Planungsdokumente publiziert werden und Interessierte haben 20 Tage Zeit, um ihre Bemerkungen schriftlich bei der Gemeinde zu hinterlegen. Erst nachdem die Stadtverwaltung diese bearbeitet hat, kann der Wiedergewinnungsplan endgültig genehmigt werden.
Der Wiedergewinnungsplan für die Wohnbauzone zwischen Kirchsteig, Kolping und Raiffeisenkasse Obermais ist ein konservativer Plan, auch weil gleich mehrere Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Dort wo der Plan keine Grünflächen vorsieht, müssen der Zone entsprechend typische Pflastersteine verlegt werden.
„Die eigentliche Besonderheit dieses Plans ist , dass er die Bedingungen bestimmt, in welcher Höhe und Breite sich das Hotel Kolping erweitern kann“, so Nicola de Bertoldi vom Amt für Urbanistik. Die qualitative und quantitative Erweiterung ist für Beherbergungsbetriebe laut geltendem Raumordnungsgesetz möglich. „Die Eigentümer des Kolping können an der Rückseite des Gebäudes eine neue Struktur von maximal 4.000 Kubikmetern errichten“, so de Bertoldi.
„Der Neubau befindet sich in einer historischen Zone mit wertvollen Gebäuden, weshalb er sich behutsam in das Bestehende einfügen muss“, so Madeleine Rohrer, Stadträtin für Urbanistik. Deshalb wurde auch das Projekt für den Zubau bereits dem Gestaltungsbeirat vorgelegt, der es auch städtebaulicher und architektonischer Sicht bewertet hat. Die Durchführungsbestimmungen des Wiedergewinnungsplans legen auch fest, dass das Projekt bei Antrag um eine Baukonzession nochmals diesem Gremium aus externen ArchitektInnen vorgelegt werden muss. „Die intensive Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat ist einerseits Garant dafür, dass der Zubau auch der Besonderheit der Zone gerecht wird. Andererseits ist er Ausdruck des Willens der Stadtregierung, dieses unabhängige Gremium aufzuwerten“, so Rohrer.
Die öffentliche Vorstellung des Wiedergewinnungsplans findet am Dienstag, 24. Oktober, um 18.30 Uhr im Konferenzsaal des Kolpinghauses statt. Marco de Fonzo wird den Wiedergewinnungsplan vorstellen. Rainer Noldin wird das Gutachten des Gestaltungsbeirats erklären. Ingrid Bugiani und Enrico Canino werden kurz den Neubau vorstellen. Der Veranstaltungsort ist mit den Stadtbussen 1 und 3 zu erreichen.