Von: mk
Meran – Ab 1.1.2019 werden alle Personen mit einem Jahreseinkommen bis 55.000 Euro von der Zahlung des kommunalen IRPEF-Zuschlags von 0,1 Prozent befreit. Leicht erhöht wird dagegen der GIS-Hebesatz für nicht vermietete Wohnungen. Merans Bürgermeister Paul Rösch und Finanzstadtrat Nerio Zaccaria präsentierten im Rahmen der heutigen Pressekonferenz die steuerpolitischen Maßnahmen der Meraner Stadtregierung für das Jahr 2019.
„Es war uns ein großes Anliegen, den IRPEF-Zuschlag auf Gemeindeebene abzuschaffen“, erklärte Zaccaria. „Die derzeitigen finanziellen Spielräume lassen eine vollkommene Abschaffung nicht zu. Doch mit der Befreiung aller Jahreseinkommen bis 55.000 Euro haben wir einen ersten großen Schritt getan.“
Bis Ende dieses Jahres beträgt der kommunale IRPEF-Zuschlag in Meran noch 0,1 Prozent. „Natürlich hat die Abschaffung des Zuschlags vor allem symbolischen Charakter. Doch gerade für Familien mit geringeren Einkommen stellen auch 20 oder 30 Euro mehr im Geldbeutel eine erhebliche Erleichterung dar“, sagte Rösch.
Jährlich nimmt die Gemeinde bisher mit dem Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF etwas mehr als 600.000 Euro ein, in Zukunft werden es 500.000 Euro weniger sein. Um die in Zukunft fehlenden Einkünfte zu kompensieren, wurde einerseits der Gemeindeverwaltung ein Sparkurs verordnet, der jedes Amt und jede Abteilung umfasst. Ein Teil wird andererseits durch eine Erhöhung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für zwei Kategorien erreicht.
GIS für nicht vermietete Wohnungen erhöht
Im Vordergrund steht dabei der Hebesatz für nicht vermietete Wohnung. Dieser steigt mit Beginn des kommenden Jahres geringfügig von 1,26 Prozent auf 1,36 Prozent. Das Ziel der Stadtverwaltung sind dabei jedoch nicht zwangsläufig höhere Einnahmen. Im Rathaus hofft man vielmehr, dass mit der Anhebung des Hebesatzes die Zahl der nicht vermieteten Wohnungen in Meran sinkt. Schätzungen zufolge gibt es davon in Meran derzeit 1.500 bis 2.000.
„Wir alle wissen, dass der Mietmarkt in Meran angespannt ist. Dazu tragen auch die leer stehenden Wohnungen bei. Natürlich kann ein Wohnungseigentümer sich dafür entscheiden, eine Wohnung nicht zu nutzen und leer stehen zu lassen. Angesichts der vielen Familien auf Wohnungssuche scheint es aber angemessen, dass er für dieses Privileg ein bisschen mehr für die Allgemeinheit beiträgt als andere“, unterstrich Rösch.
Auch Banken zahlen mehr
Auch für die Katasterkategorie D/5 – also für Banken, Kredit- und Versicherungsinstitute – wird der GIS-Hebesatz von 1,26Prozent auf 1,36Prozent angehoben. Die geschätzten Mehreinnahmen aus den beiden Maßnahmen belaufen sich für das kommende Jahr auf 200.000 Euro.
Der reguläre GIS-Hebesatz bleibt auch in Zukunft bei 0,91 Prozent. Für Hauptwohnungen, in denen mindestens eine Person ihren Erstwohnsitz hat, beträgt der Hebesatz nach wie vor 0,40 Prozent. Auch der Freibetrag von 900,09 Euro bleibt gleich.
Ermäßigter Mülltarif: Einkommensgrenze heraufgesetzt
Die Stadtregierung hat die Einkommens- und Vermögensgrenze (ISEE) für die Befreiung von der Grundgebühr der Abfallentsorgung heraufgesetzt.
Schon seit 2009 können BürgerInnen unterhalb der Einkommens- und Vermögensgrenze (ISEE) von 7.500 Euro in Meran die Befreiung von der Grundgebühr für die Müllentsorgung beantragen. Wird ein Antrag angenommen, bezahlt die betroffene Person keine Grundgebühr und nur mehr für die anfallende Müllmenge.
Ähnliche Regelungen gelten durch nationale Bestimmungen für die Lieferung von Strom und Gas. Da dort der Grenzwert im Laufe der vergangenen Jahre inflationsbedingt auf 8.107,50 Euro gestiegen ist, zieht die Gemeinde nun nach und führt ebenfalls den selben Grenzwert ein.
„Diese Ermäßigung ist eine sinnvolle Unterstützung für diejenigen Meranerinnen und Meraner, die alleine nur schwer über die Runden kommen“, sagte Finanzstadtrat Nerio Zaccaria.
Auch der Antragszeitraum wurde bürgerfreundlicher gestaltet: Anträge können in Zukunft das ganze Jahr über und nicht mehr nur von Juni bis September gestellt werden. Die Anträge werden im Rathaus vom BürgerInnenamt bearbeitet.